24 DIE TECHNIK DES WIRTSCHAFTLICHEN VERKEHRS Bei manchen Waren erfordert ihre Natur eine rechnungsmäßige Be- richtigung des wirklich ermittelten Maßes oder Gewichtes; dies gilt ins- besondere bei hygroskopischen Waren und solchen, deren Volumen sich mit der Temperatur ändert. So wird bei Seide, Wolle und Kammzug die Ermittlung des Handels- gewichtes (das sogenannte Conditionnement) in der Weise vorgenommen, daß kleine Proben besonderen Seiden- und Wolltrocknungsanstalten über- geben werden, die zuerst das ursprüngliche Gewicht und dann durch Luft- trocknung das absolute Gewicht ermitteln; dieses gibt durch Zuzählung von 11% bei Seide, von 17% bei Wolle, von 18!/,% bei Kammzug das so- genannte Handelsgewicht. Es wird nun berechnet, um wieviel Prozente das Handelsgewicht geringer oder mehr ist als das ursprüngliche Gewicht, und dieser Prozentsatz, von der ermittelten Gesamtmenge in Abzug gebracht oder zugezählt, gibt das Fakturengewicht. Baumwollgarne dürfen nach den Beschlüssen des internationalen Garnnumerierungs-Kongresses nicht mehr als 81/,% Feuchtigkeit des Trockengewichtes ausweisen. Bei Spiritus ist der Alkoholgehalt zu berechnen. Mittels des Alkoholo- meters wird zuerst die wahrscheinliche Stärke ermittelt und diese, da die Dichte des Spiritus von der Temperatur abhängt, mittels Tabellen, die dem Alkoholometer beigegeben sind, auf die sogenannte wahre Stärke reduziert. Aus dem Nettogewicht und der jeweiligen wahren Stärke können dann, wieder mittels Tabellen, die Hohlmaßeinheiten reinen Alkohols und daraus die Rechnungseinheiten für Spiritus, die sogenannten Literprozente, er- mittelt werden. Diese sind das Produkt aus Volumen und Stärke; so versteht sich die Preisangabe z. B. in Deutschland und Österreich für 10.000 1%, d. i. 1 hl reinen Alkohols zu 100%, in Frankreich für 1 hl Spiritus zu 90% = 9000 1%, in England für 1 gallon Proof spirit (57'/,%), daher für 4:54 1X 57:5% = 261 1%, in. den Vereinigten Staaten von Amerika für 1 gallon amerikanischen Exportspiritus (94%), sohin für 3:7851>X 94% = 356 1%. 3. DIE QUALITÄTSBESTIMMUNG Zuverlässige, jeden Zweifel ausschließende Bestimmung der Qualität ist im Warenhandel unerläßlich,. Am sichersten ist daher der Vertragsabschluß angesichts der Ware, wie er im Kleinhandel zumeist die Regel bildet, Aber auch im Großhandel wird hierauf bei manchen Waren infolge ihrer Eigenart nicht verzichtet werden können, so z. B. bei Fellen (Rauchwaren), orientalischen Teppichen, Maschinen und anderen technischen Artikeln!). Solche Vertrags- abschlüsse in Gegenwart der Ware erfordern ausgiebige Lager- haltungen, verursachen Zeitverlust und Spesen und werden daher im Großhandel, wo es nur angeht, vermieden. Man bestimmt die Qualität durch Muster, Marken, durch analytische Bestimmung des Stoffgehaltes und mit Hilfe von Qualitätsmaßen?). 1) Darauf ist es zurückzuführen, daß der Großhandel in einigen dieser Artikel sich hauptsächlich auf Messen abwickelt (siehe dort). Die Spinner von Lancashire suchen sich die für die Verarbeitung auf feine Garne geeig- neten Baumwollballen in den Docks von Liverpool heraus. ?) Dagegen verpflichtet die Vertragsbedingung „tel quel‘“ den Käufer, ohne Rücksicht auf die Qualität jede Ware zu übernehmen, die der Gattung nach der vertragsmäßigen Bezeichnung entspricht.