36 DIE TECHNIK DES WIRTSCHAFTLICHEN VERKEHRS dem Verkäufer. Der ‘Käufer hat das Anrecht auf das volle Fak: turengewicht, die Gewähr für einwandfreie Erfüllung. Im Zweifel müssen noch besondere Vereinbarungen getroffen werden, wie „franko Zoll“, „zollfrei‘, „duty paid“, „abgaben- frei“ und dergleichen. „Erste Kosten‘ bezeichnen eine Preisanstel- lung, in der noch keinerlei Versendungs- und sonstige Spesen, wie Porto, Wiegen, Verpacken usw. inbegriffen sind. Preisabzüge können folgende Bezeichnungen führen: Rabatt ist der Preisabzug, der dem Wiederverkäufer oder über- haupt dem Abnehmer ‚größerer Partien gewährt wird. Rabatt ist daher ein Abzug vom Detailpreise bei Verkäufen en gros und macht es dem Wiederverkäufer möglich, zu denselben Detailpreisen zu ver- kaufen wie der Grossist, der auch im kleinen verschleißt. Der Rabatt hat sich namentlich im Buchhandel erhalten: Der Verleger, der das Manuskript des Buches kauft und es drucken Jäßt, bringt das Buch zum Ladenpreis in den Handel, teils indem er es selbst an das Publikum verkauft, teils indem er es fest oder & condition (d.h. auf Rückgabe des nicht verkauften) an die sogenannten Sortiments- buchhändler oder Sortimenter 'gibt, die es gleichfalls zum Laden- preise verkaufen; hiefür wird dem Sortimenter ein Rabatt vom Ladenpreise gewährt, der 10 bis 331/,% beträgt. Aber auch in an- deren Handelszweigen, wie im Textilgeschäfte, im Eisenhandel, stellen die Kaufleute vielfach Normalpreise auf und gewähren von diesen je nach der Menge der verkauften Waren einen kleineren oder größeren Rabatt. Eine Abart des Rabattes ist der Kassa- oder Akzeptrabatt, der den Käufer veranlassen 'soll, die dem Verkäufer willkommenere Art der Begleichung zu wählen. So läßt z. B. die Zahlungskondition: „6 Monate Ziel oder Kassa mit 8% Skonto“ dem Käufer wohl die Wahl zwischen diesen beiden Zahlungsterminen, räumt ihm aber für den Fall der sofortigen Barzahlung einen Skonto ein, der über den üblichen Zinsfuß hinausgeht und daher als Preisnachlaß im Falle der Barzahlung sich darstellt. Ebenso bei der Kondition „4 Monate offen oder 3 Monate Akzept mit 3% Skonto‘; auch hier wird bei Akzeptation des Fakturenbetrages tatsächlich ein Preis- nachlaß gewährt. Eine weitere Abart des Rabattes ist der Muster- rabatt für Ware, die zur Musteraussendung verwendet werden soll, ferner der Exportrabatt für Verkäufe in das Ausland und der Kon- sumrabatt, der im nachhinein vergütet wird, wenn innerhalb einer gewissen Zeit eine bestimmte größere Menge abgenommen wurde. Bonifikation oder Vergütung kurzweg ist ein Nachlaß für schad: hafte oder unbrauchbare Teile der Ware; das Handelsgesetzbuch bedient sich hiefür des Ausdruckes Refaktie. Bei trockenen Waren