II. INSTRUMENTE DES KAUFMÄNN. KREDITVERKEHRS 65 Reichsbank als Zentralstelle fungiert, auf deren Girokonti die ver- bliebenen Saldi übertragen werden. Außerdem besteht die Berliner Scheckaustauschstelle für Schecks, die außerhalb Berlins zahlbar sind, auf denen aber ein Mitglied der Berliner Abrechnungsstelle oder dessen Geschäftsfreund als Zahlstelle angegeben ist. Der Ber- liner Abrechnungsstelle ist der Berliner Eilavisverband eingegliedert, der die von den Banken in verschiedenfarbigen Formularen bis 131/, Uhr eingereichten Verfügungen noch am selben Tage durchführt. In Frankreich wurde die Chambre de compensation in Paris 1872 errichtet. Ihr gehören 12 Depositengroßbanken und die Ban- que de France an; auf deren Girokonti werden auch die sich er- gebenden Saldi übertragen. Die Umsätze sind nicht beträchtlich, weil der Scheckverkehr nicht bedeutend ist und weil die Über- weisungen bei der Banque de France und bei den Depositenbanken einen. weitgehenden Ersatz bieten. In Österreich wird durch den Saldierungsverein in Wien der Clearingverkehr besorgt, dem die meisten Wiener Banken, auch das Postsparkassenamt angehören. Die verbleibenden Saldi werden auf die Girokonti bei der Österreichischen Nationalbank übertragen. In Prag besteht eine Abrechnungsvereinigung, ebenso in Warschau, Posen und Lemberg. In den Vereinigten Staaten von Amerika hat der Abrech- nungsverkehr die größte Entfaltung gefunden; es bestehen viele Abrechnungsstellen. Die Debetsaldi werden bar beglichen; daher stellen die amerikanischen Clearinghouses bei Geldmangel den an- geschlossenen Banken gegen Hinterlegung von Sicherheiten (Wechsel, Wertpapiere) Clearinghouse loan certificates aus, die zur Beglei- chung der Debetsaldi im Clearing verwendet werden können. Durch höhere Zinssätze wird baldige Rückzahlung bewirkt. Die ameri- kanischen Clearinghouses veröffentlichen auch zumeist wöchentlich Ausweise über ihre Bestände an barem Geld, Depositen, Vorschüs- sen und Reserven, die für die Beurteilung des Geldmarktes von großer Bedeutung sind. Das New York Clearinghouse ist eine Gesellschaft, die im Jahre 1853 von 49 Banken gegründet wurde. Zur Aufnahme eines Mit- gliedes ist der Nachweis eines Vermögens von mindestens 500.000 Dollar, die Empfehlung des Clearinghouse-Komitees und die Zu- stimmung von 3/, der anwesenden Mitglieder in geheimer Abstim- mung erforderlich. Jedes Mitglied ist verpflichtet, einen. Barreserve- fonds von 25% seiner Nettodepositen zu halten. Die Skontration wird jeden Werktag um 10 Uhr vormittags vorgenommen. Die Debetsaldi sind zwischen 1/,1 und 1/,2 Uhr in barem oder in Clea- ringhouse certificates einzuzahlen. — Die Tagesumsätze betragen 200 Ottel, Technik des wirtschaftlichen Verkehrs P)