68 DIE TECHNIK DES WIRTSCHAFTLICHEN VERKEHRS zelnen südamerikanischen Staaten. Auch sie sammelten einen Gold- vorrat an, der einerseits als Deckung für die ausgegebenen Noten bestimmt war, anderseits — und das ist die vornehmste Aufgabe — die Mittel zur Stabilisierung des Devisenkurses durch Beeinflus- sung des Devisenmarktes, Regulierung der Nachfrage und des An- gebotes bot. — Ein anderes Mittel, die Entwertung des Währungs- geldes namentlich im Auslande zu verhindern, besteht darin, daß der Staat im Auslande durch Banken Kursstützungen vornehmen läßt, oder sie veranlaßt, ihre ausländischen Guthaben einzuziehen und ihre Kredite im Auslande zu verwerten. — Man bezeichnet solche Bestrebungen nach Stabilisierung der Devisenkurse als De- visenpolitik und die damit erzielten Währungsverhältnisse als manipulierte Währung (managed currency). Sie laufen, wie aus dem Vorstehenden entnommen werden kann, darauf hinaus, mit entsprechenden Geldmitteln und Devisenbeständen den Devisenmarkt zu beherrschen und dadurch die Kursbildung zu regulieren. Sie er- reichen ihren Zweck bei einigermaßen geordneten Währungsverhält- nissen (Metalldeckung, begrenzte Notenausgabe) und nicht andauernd ungünstiger Gesamtzahlungsbilanz (s. unten). In neuerer Zeit hat die Devisenpolitik vielfach zu einschränkenden Maßnahmen gegrif- fen, um die Devisenspekulation auszuschalten; so die Konzentration des Devisenmarktes in Devisenzentralen oder bei der Notenbank behufs besseren Überblickes, die Einführung eines Legitimations- zwanges für Käufer und Verkäufer, Einführung eines unmittelbaren Devisenaustausches (Usancenhandel), Beschränkung des Devisenhan- dels auf bestimmte Firmen (Devisenkommissionäre) u. ä.3). Das Ausmaß der Schwankungen, denen die Devisenkurse unter- worfen sind, hängt vom Zustande der Währungen der in Betracht kommenden Länder ab. Zwischen Ländern mit Goldwährung, in denen Gold durch Einlöslichkeit der Noten oder durch Abgabe von Gold zu einem festen Preis frei verfügbar ist, werden die Devisen- kurse nur wenig von der Münzparität der betreffenden ausländischen Währung abweichen. So ist z. .B. die Münzparität, da 2790 M oder 34444/, Fr. aus 1 kg feinen Goldes geprägt werden, für 1 Fr. = ra M, für 100 Fr. sohin M 81:—; theoretisch könnte man daher 100 Fr. Schuld mit M 81:— in Gold bezahlen; tatsächlich kommen aber noch die Versendungsspesen für Gold hinzu, die in normalen Zeiten mit 2 bis 3% 0 (im Luftverkehr unter 20/00) angenommen werden, so daß sich der Begleich für 100 Fr. auf M 81243 erhöht. Umgekehrt würde eine Forderung von 100 Fr. nach Abzug dieser Versendungsspesen M 80757 ergeben. Für Zahlungen im ausländischen Verkehr werden aus Gründen 3) In Italien ist der gesamte Handel in Devisen dem nationalen Institut für Wechselkurse vorbehalten.