76 DIE TECHNIK DES WIRTSCHAFTLICHEN VERKEHRS bonds zu höherem Kurs als Aktien unterzubringen. Anderseits schä- digt die Ausgabe von comnvertiblen bonds stets die Stammaktionäre und die Höhe des Stammkapitals ist fortwährenden Änderungen unter- worfen. Zu demselben Zwecke werden in der Union auch Bonds with Stock Purchase Warrants ausgegeben, d. s. Schuldverschrei- bungen mit angefügtem Aktienankaufsschein, der den Inhaber zum Ankaufe von Aktien desselben Unternehmens unter gewissen Be- dingungen berechtigt; z. B. berechtigen die 7%-Bonds der Rhein- Elbe-Union zum Ankaufe von 10 shares (Nominale 100 RM.) zu 23:80 Dollar pro Aktie (Tageskurs 37:19 Dollar). Eine besondere Art der Obligationen bilden die Losobliga- tionen, Prämienscheine oder kurzweg Lose®). Der für den Zinsendienst der gesamten Anleihe bestimmte Teil der Annuität wird hier nicht verhältnismäßig auf die einzelnen Teilschuldverschrei- bungen ‚verteilt, sondern zu mehreren größeren und kleineren Treffern oder Prämien gebildet, die nun durch den Zufall der Verlosung in der sogenannten Treffer- oder Prämienziehung an die Besitzer der gezogenen Lose ausbezahlt werden, Solche Losobligationen werden als unverzinsliche Lose bezeichnet. Bei verzinslichen Losen wird nur ein Teil des für den Zinsendienst bestimmten Betrages zur Bildung von Treffern verwendet, während der andere Teil zur regel- rechten Verzinsung bestimmt ist. Selbstredend erfährt hiedurch der Zinsfuß eine entsprechende Kürzung, Bei Losobligationen wird sohin eine Tilgungsziehung und eine Prämienziehung unterschieden. Die in der erstgenannten Ziehung bestimmten Lose werden zum nomi- nellen oder zu einem etwas höheren Betrag eingelöst und der Be- sitzer erhält einen auf die Nummer des gezogenen Loses lautenden Gewinstschein, der an den Prämienziehungen teilnimmt, bis er mit einem Treffer oder einer Niete gezogen wird. Bankgeschäfte, die einen größeren Vorrat von Losen besitzen, verkaufen, um sich eine günstige Verzinsung des in diesen Effekten angelegten Kapitals zu verschaffen, das Vorkaufsrecht auf ihre in der Prämienziehung ge- zogenen Lose, indem sie sogenannte Heuerscheine oder Los- promekssen ausgeben, Nicht selten wird die Prämienziehung in zwei Teilen abgehalten; zuerst erfolgt die Serienziehung, die auf die Aus- losung der Serien beschränkt ist, und nach einiger Zeit erfolgt die Nummernziehung aus den seinerzeit gezogenen Serien. Während der Zwischenzeit kann das Vorkaufsrecht auf Lose der gezogenen Serien verkauft werden, die sogenannte Serienverheuerung (die Ausgabe von 6) Nicht zu verwechseln mit den Lotterielosen, die keine Schuldver- schreibungen sind; ihre Ausgabe bedeutet nicht die Aufnahme einer Anleihe, sondern nur den Verkauf einer Gewinstmöglichkeit. Der Losbesitzer hat lediglich das Recht, in der bestimmten Ziehung „mitzuspielen‘, d. h. den auf sein Los etwa entfallenden Treffer einzuziehen.