82 DIE TECHNIK DES WIRTSCHAFTLICHEN VERKEHRS der Gesellschaft ist nur dann erforderlich, wenn Teile des Aktien- besitzes verkauft werden; hiefür erhalten große Aktiengesellschaften eigene Transferagencies an den Börseplätzen. In England kann der Besitzer voll eingezahlter Aktien über schriftlichen Antrag seinen gesamten Besitz an Aktien eines Unternehmens in einen stock um- wandeln lassen, der unter Umständen auch auf einen nicht runden Betrag lauten wird. Doch sind nach englischem Recht nur solche stocks verkehrsfähig, die auf einen durch 5, 10 oder 100 £ teilbaren Betrag lauten. Die hierüber ausgestellte Bescheinigung ist das stock certificate. Stocks werden, da sie nicht mehr die Anzahl der Aktien enthalten, sondern den Betrag, mit dem sich der stockholder an der Gesellschaft beteiligt, in Prozenten gehandelt und berechtigen den stock- holder hinsichtlich der Dividende und des Stimmrechtes im Verhältnis zum gesamten Kapital. Manche Statuten lassen auch die Rekonversion. der Stocks in shares zu. Seit 1867 können in England auch Inhaber- aktien (share warrants tn bearer) ausgegeben werden, die natürlich mit Dividendenschein und wvouchers for fresh coupons ausgestattet sein müssen, In allen anderen Fällen werden die Dividenden dem Aktionär mittels Scheck zugesandt. In der Regel gewähren die Aktien eines Unternehmens gleiche Rechte auf Dividende, Stimme und Liquidationserlös. Zuweilen, ins- besondere in Fällen der Erhöhung des eigenen Kapitals, wird sich die Gesellschaft genötigt sehen, neue Teilnehmer heranzuziehen, denen sie Vorrechte gegenüber den bisherigen Aktionären, den Stammaktionären, einräumen muß. Diese bevorrechteten Aktien heißen Vorzugs- oder Prioritätsaktien. Die eingeräumten Vor- rechte können sich sowohl auf die Gewinnbeteiligung, wie auch auf das Stimmrecht und den Vorgang bei der Liquidation beziehen. Bei der Gewinnbeteiligung kann das Vorrecht zunächst auf die Priorität beschränkt sein; z. B. zuerst 5% für die Vorzugsaktien, dann 5% für die Stammaktien, der Rest im Verhältnis der Stamm- aktien zu den Vorzugsaktien; hier verschwindet das Vorrecht bei einer Ausschüttung von 5% an die Stammaktionäre. Daher wird häufig den Vorzugsaktionären eine höhere Dividende zugesichert, z. B. den Vorzugsaktionären zuerst 5%, dann den Stammaktionären 3%, der Rest gleichmäßig, die Dividendendifferenz, auch Über- dividende!”) genannt, beträgt hier ständig 2%. Nicht selten wird die Höhe der Vorzugsdividende nach oben begrenzt, die sogenannte limitierte Vorzugsdividende. Wenn der erzielte Gewinn dauernd die Ausschüttung einer solchen Vorzugsdividende bis zur gegebenen Grenze gestattet, so nähern sich diese sogenannten „limitierten Vor- zugsaktien‘“ dem Charakter einer festverzinslichen Obligation, aller- 17) Schmalenbach, Finanzierungen, a. a. O0. S. 224,