IV. DIE WÄHRUNGEN UND DEVISENNOTIERUNGEN 125 Reichsmark mit den gleichen Ausmünzungsverhältnissen (2790. M = 1 kg fein © %/0 fein) wie vor dem Kriege, Silbermünzen zu 1 bis 5 Reichsmark (Zahlkraft bis. 20 RM). und kleine Münzen. Banknoten: Die Noten der neu organisierten Deutschen Reichs: bank?), auf mindestens 10 RM lautend, Deckung 40% in Gold (min- destens 3/,) und in Devisen (Banknoten, Schecks, tägliche Forde- rungen und Wechsel mit einer Laufzeit von höchstens 14 Tagen auf ausländische Währung), der Rest bankmäßig. Sinkt die Bardeckung unter 40%, so ist eine gestaffelte Notensteuer an den Staat zu ent- richten, die mit 3% der fehlenden Deckung beginnt, bei einer Drittel- deckung 8% und für jedes weitere fehlende Prozent 1% beträgt. Um mindestens */, dieser Steuer soll der jeweilige Diskontsatz erhöht werden und jedenfalls 5% betragen. Die Anfertigung, Ausgabe und Einziehung der Noten erfolgt unter der Kontrolle des (ausländischen) Kommissärs für die Notenausgabe und wird durch den besonderen Ausfertigungsstempel beurkundet, den jede in Umlauf gesetzte Note tragen muß. Außerdem besitzen noch die Bayrische Notenbank, die Sächsische Bank, die Württembergische Notenbank und die Badische Bank in beschränktem Maße (insgesamt 194 Mill. RM.) das Recht der Notenausgabe, doch sind diese Noten nicht gesetzliches Zahlungs- mittel. Die Einlöslichkeit der Banknoten in Gold, Goldbarren oder Auszahlungen in ausländischer Währung ist für einen späteren Zeit- punkt in Aussicht genommen. Die Golddiskontbank verlor ebenso wie die Rentenbank das Noten- emissionsrecht, die Noten der Rentenbank müssen innerhalb zehn Jahren eingezogen werden. Die früheren Banknoten wurden im Verhältnis 1 RM = 1 Billion Papiermark umgetauscht. Österreich. Vor dem Weltkrieg hatte Österreich-Ungarn hinkende Gold- währung: Einheit 1 Krone (K) = 100 Heller (h); Hauptmünzen: Goldstücke zu 20 und 10 K; Scheidemünzen: Fünf-, Zwei- und Einkronenstücke aus Silber, Zwanzig-, Zehn-, Zwei- und Einhellerstücke ; Nebenmünze: Der Silbergulden = 2 K. Banknoten: Die Noten der Österreichisch-ungarischen Bank zu 10, 20, 50, 100 und 1000 K. Die Ausgabe der Banknoten war in der Weise geregelt, daß zwei Fünftel in Gold und Silber, der Rest bank- mäßig gedeckt sein mußten; überstieg der Notenumlauf die Bardeckung um 600 Millionen Kronen, so hatte die Österreichisch-ungarische Bank eine Notensteuer von 5% p. a. an den Staat zu entrichten (indirekte Kontingen- tierung); viermal im Monat gab die Bank in ihren Ausweisen an, wieviel Noten sie auf Grund ihres Barstandes ausgeben durfte, ohne die Steuer entrichten zu müssen (die sogenannte steuerfreie Banknotenreserve) bzw. wie groß der steuerpflichtige Banknotenumlauf war. Zu Beginn des Weltkrieges wurden diese Bestimmungen für die Noten- ausgabe sistiert; die Österreichischungarische Bank gewährte dem Staate Darlehen gegen Wechsel auf den Staat und gab dafür Noten aus. Die Kurant-, später auch die Scheidemünzen verschwanden aus dem Verkehr. ?) Über die Organisation der Deutschen Reichsbank s..S. 241.