256 DIE TECHNIK DES WIRTSCHAFTLICHEN VERKEHRS auktionen und freiwillige Auktionen; Bedeutung für den Handel haben nur die letzteren. Sie sind das beste Mittel, große Waren- mengen rasch zum Marktpreise zu verkaufen und werden daher namentlich in den großen Stapelplätzen des Handels, besonders in Hafenplätzen, zu bestimmten Zeiten veranstaltet, um die ange- sammelten Warenvorräte im großen an Händler und Konsumenten loszuschlagen. Große und bedeutende Auktionen finden statt in London für Kaffee, Tee, Gewürze, Kautschuk, Wolle, Rauchwaren, Häute, Talg u. a., in Amsterdam und Rotterdam für Kaffee, Kakao, Tee, Zinn, Chinarinde, in Havre und Antwerpen, auch Budapest für Wolle, in Triest für Südfrüchte, in Montreal (Kanada) für Pelze usf. Die Auktionen werden teils von Maklern, besonders von den großen Brokerfirmen. (selling brokers) in England, teils von Handels- gesellschaften (in Holland von den Kulturbanken) abgehalten. Die zur Auktion angemeldeten Waren werden schon einige Zeit vorher in Partien von ungefähr zehn Kollos geordnet, die sogenannten Lose (in Holland Kavelinge), und von sachverständigen Maklern taxiert, das heißt nach dem Marktpreise bewertet; die Lose mit den Taxen gelangen in eigenen Auktionslisten zur Veröffentlichung. Die Makler, Agenten und Kommissionäre des Platzes übermitteln diese Listen, auf Wunsch auch kleine Durchschnittsproben an ihre Kom- mittenten und Geschäftsfreunde und erhalten von diesen die Limite für die Auktion. Diese findet in Holland in Anwesenheit des soge- nannten Deurwarder (Hwissier) statt, der von der Behörde delegiert ist. Die Auktionsteilnehmer sind neben Selbstkäufern größtenteils Kommissionäre und Makler (buying brokers), die von ihren Kom- mittenten Orders erhalten haben; fast durchwegs sind Ortsfremde von der Teilnahme ausgeschlossen, vielfach werden auch Bietungen nur von Maklern entgegengenommen. Die Lose werden zur Taxe ausgerufen und dem Meistbietenden zugeschlagen. Die Preise ver- stehen sich ab Magazin. Der Ersteher hat ein Deposit von 20 bis 25% des Wertes sofort bar zu erlegen; an Spesen erwachsen ihm die Brokerage des buying broker, dann das sogenannte Losgeld (lot money) für den Auktionator, zuweilen auch Taxen an die Gemeinde oder den Staat (in Holland die sogenannte Registratie von 1%); hingegen geht die Brokerage des Verkaufmaklers zu Lasten des Eigners der Ware. Der Abruf der Ware muß in Holland inner- halb 14 Tagen erfolgen, in England wird, wenn nötig, auch eine längere Frist gewährt. Ist der Käufer mit der Übernahme im Verzug, So erfolgt der Verkauf der Ware und der säumige Käufer ist zum Schadenersatz verpflichtet (s. Prompt S. 183). Die meisten Auktionen werden vierteljährlich abgehalten; der Verlauf dieser großen Auktionen beeinflußt die Preisverhältnisse