258 DIE TECHNIK DES WIRTSCHAFTLICHEN VERKEHRS drei Geldbeutel, als Kennzeichen. Von Brügge kam diese Einrichtung im Jahre 1460 nach Antwerpen, wo 1581 die erste große Börse gebaut wurde. Im 17. Jahrhundert erlangte die Börse von Amsterdam die größte Bedeutung; neben dem Wechsel- und Leihgeschäfte, die bis dahin die wichtigsten Börse- geschäfte waren, wurden in Amsterdam auch Zeitgeschäfte in Waren und in Effekten (Fonds) gemacht. Nach der Eroberung Hollands durch die Franzosen ging die Bedeutung der Amsterdamer Börse an jene in Frank- furt a, M. über. — In London wurde die erste Börse, „The Royal Exchange‘, im Jahre 1570 gegründet. Die erste Effektenbörse in Deutschland wurde im Jahre 1771 in Wien errichtet. Die Börse ist ein Markt des Großhandels mit weitgehend geregel- ten Verkehrsformen bei Abwesenheit der Verkehrsobjekte. Wesent- lich für die Begriffsabgrenzung ist 1. die Regelmäßigkeit der Zu- sammenkünfte, die sich aus dem (oben ausgeführten) Marktbegriff ergibt, 2. der Ausschluß des Kleinhandels, der an den meisten Börsen in der Festsetzung von Mindestwert- oder -mengeneinheiten (sogenannten Börseschlüssen) zum Ausdruck kommt, 3. die Fest- legung von Vertragstypen, die den Abschluß und die Erfüllung der an der Börse abgeschlossenen Geschäfte einheitlich und zuweilen so weitgehend regeln, daß der freien Vereinbarung lediglich Menge, Erfüllungszeit und Preis überlassen bleibt, und schließlich 4. die Vertragschließung in Abwesenheit der Ware. Dieses Merkmal ergibt sich teils aus der Eigenschaft der Börse als Großmarkt, teils aus der unter Zahl 3 angeführten Typisierung der Börsegeschäfte, die auch für die Art- und Qualitätsbestimmung der Vertragsgegenstände vielfach einheitliche Begriffe schafft und dadurch die Voraussetzung für die Vertretbarkeit dieser Verkehrsobjekte bildet. Diese Fest- setzung einheitlicher Vertragsbestimmungen hat sich immermehr zum charakteristischen Merkmal der Börsen ausgestaltet und zuerst an den englischen und amerikanischen Börsen bis zur Aufstellung ein- heitlicher Schlußbrief- oder Kontrakttypen geführt?). Dadurch wird einerseits die Preisbildung erleichtert, anderseits die Börse immer mehr zum Markte für vertretbare Waren. Die einheitlichen Vertrags- bestimmungen kommen weiters zum Ausdruck in der Festsetzung gleicher Lieferungsfristen und Mengenbestimmungen. Alle diese Um- stände erhöhen die Möglichkeit, entgegenstehende Verträge zu kom- pensieren, so daß eine große Zahl der an der Börse abgeschlossenen Geschäfte nicht wirklich, effektiv, erfüllt, sondern durch wechsel- seitige Abrechnung, durch Kompensation oder Skontration erledigt werden. Mit jeder Börse ist daher eine mehr oder weniger weit- gehende Liquidationseinrichtung für die Abwicklung der Geschäfte verbunden, die diese wechselseitige Abrechnung durchführt und die effektive Erfüllung auf die sonach verbliebenen Mengen- und Wert- differenzen. beschränkt. °) Siehe S. 182 und die dort und auf S. 313 abgedruckten Kontrakttypen.