<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<TEI xmlns="http://www.tei-c.org/ns/1.0">
  <teiHeader>
    <fileDesc>
      <titleStmt>
        <title>Die Technik des wirtschaftlichen Verkehrs</title>
        <author>
          <persName>
            <forname>Klemens</forname>
            <surname>Ottel</surname>
          </persName>
        </author>
      </titleStmt>
      <publicationStmt />
      <sourceDesc>
        <bibl>
          <msIdentifier>
            <idno>1747798770</idno>
          </msIdentifier>
        </bibl>
      </sourceDesc>
    </fileDesc>
  </teiHeader>
  <text>
    <body>
      <div>VII. DIE ORGANISATION DES ÜBERSEEGESCHÄFTES 189 
der Portugiesen, die als die ersten Europäer Handel in China zu treiben 
begannen und bei ihren Geschäften eines vertrauenswürdigen, unterrichteten 
Unterhändlers bedurften. Der Comprador ist teils Angestellter der europäischen 
Firma, denn er bezieht in der Regel einen festen Gehalt, teils Agent, denn 
er erhält auch eine Provision von den vermittelten Geschäften und arbeitet 
wie ein selbständiger Kaufmann. Seine rechtliche Stellung ist nicht geklärt 
und dürfte noch am meisten dem Begriff des englischen „agent‘“ entsprechen. 
Jedenfalls besitzt er, keine Zeichnungs- und Vertretungsbefugnis. In dem 
Vertrag, den der Comprador mit dem europäischen Hause schließt, erklärt 
er, für das gesamte chinesische Personal, ebenso wie für die genaue Aus- 
führung und regelmäßige Abwicklung der vermittelten Geschäfte zu haften 
und hinterlegt hiefür wohl auch eine Barkaution; er übernimmt die Be- 
zahlung des chinesischen Personals, das aus seinem Stellvertreter, aus den 
„Shroffs‘ (das heißt Geldprüfer, tatsächlich befassen sie sich mit der Zu- 
führung der Aufträge), aus dem Kassen- und Lagerpersonal und aus den 
Arbeitern und Dienern besteht. Der Comprador führt ‚seine eigenen Bücher. 
Er und sein Personal führen der europäischen Firma Geschäfte zu, sie pflegen 
den Verkehr mit den chinesischen Geschäftsfreunden des Hauses, sind bei 
den Besprechungen Vermittler und Dolmetsch und besorgen die Magazins- 
und Speditionsarbeiten. 
Der japanische Banto ist ein Verkaufsangestellter mit festem Gehalt 
und Provision für die vermittelten Geschäfte, für deren Ausführung er aber 
in der Regel nicht haftet; übernimmt er diese Haftung, so erhält er eine 
besondere Provision. Eine ähnliche Stellung nehmen der Commission Agent 
in Ostindien und der Broker in Südafrika ein. 
Mit der fortschreitenden Aufschließung der Bezugs- und Absatz: 
gebiete wird freilich das Streben nach Verminderung dieser 
Zwischenglieder aus leicht erklärlichen Gründen immer größer wer- 
den. Der Erfolg dieser Bestrebungen kann um so weniger ausbleiben, 
als die Ursachen des mittelbaren Verkehres durch die wachsende 
Kenntnis der Bezugs- und Absatzgebiete, der Kredit- und Währungs- 
verhältnisse immer mehr in Wegfall kommen und der zunehmende 
Verkehr den persönlichen Kontakt immer leichter ermöglicht. Auf 
diese Weise hat. der direkte Verkehr zwischen Käufer und Verkäufer 
in vielen überseeischen Gebieten die Oberhand gewonnen und 
Formen angenommen, die von jenen des Landhandels sich nur mehr 
wenig unterscheiden, Der unmittelbare Verkehr hat sich namentlich 
dort etablieren können, wo Käufer und Verkäufer europäische Firmen 
oder doch diesen gleichwertige Kontrahenten sind, so insbesondere 
mit Nordamerika, ‚einigen Teilen Südamerikas, Südafrika und Austra- 
lien, Anderseits darf freilich nicht übersehen werden, daß der direkte 
Verkehr größeres Risiko und Kapital erfordert und die Gefahr der 
Zersplitterung von Arbeits- und Kapitalskraft in sich schließt, welche 
zu der erzielten Ersparnis der Vermittlungskosten in keinem Ver- 
hältnisse steht. 
Als unentbehrliches Mittelglied im Wertausgleich dienen die 
Banken, Zunächst wirken sie zahlungsvermittelnd bei der Einziehung 
der überseeischen Forderungen und bei der Kurssicherung, die sich</div>
    </body>
  </text>
</TEI>
