„Trotzdem die Argumente der Monopol— jegner nicht als zutreffend anerkannt werden önnen, ist das Ergebnis dieser Konferenz für die Monopolfreunde wenig ermutigend. Wenn der Sprechende für das Monopol eintritt, so geschieht das vor allem im Hinblick auf die Sicherung der Brotversorgung, also in Rück— icht auf die Sicherheit der Verbraucher. Wollen diese vom Monopol nichts wissen, so vird es uns trotz der Vorteile für den Ge— — lich kann der Getreidebau auch auf anderem Wege, z. B. durch Revision des Bundesgesetzes zur Förderung der Landwirtschaft unterstützt werden.“ Fine zweite große Monopolkonfe— en z, zusammengesetzt aus 67 Mitgliedern, tagte m April 1922. Die Konferenz befaßte sich mit einer Reihe von monopolfreien Vorschlägen, die seit der ersten Tagung eingegangen waren. Nach zwei— tägigen Verhandlungen ging die Konferenz wieder ergebnislos auseinander, nachdem sie dem Bundes— rat anheimgestellt hatte, eine neue kleine Studien— kommission einzusetzen, um eine Verständigung über eine monopolfreie Lösung zu versuchen. Eine solche kleine Studienkommission, be— tehend aus 9 Mitgliedern, wurde sodann vom Bundesrat mit der Aufgabe bestellt, eine monopol— freie Vorlage auszuarbeiten. Die Beratungen der kleinen Studienkommission unter dem Vorsitz von Nationalrat Sulzer führten zur Vorlage eines Ent— vpurfs zu einer monopolfreien Lösung, die im vesentlichen auf dem von dem Großmüller Steiner borgeschlagenen System der Erteilung von Einfuhr— scheinen bei der Vermahlung von Inlandsgetreide, die zur Einfuhr einer entsprechenden Menge Aus— landsgetreide berechtigen sollten, beruhte. Der Bundesrat befaßte sich nit dieser Vorlage im Juni 1923 und beauftragte das Volkswirtschaftsdeparte— ment, auch eine Vorlage auf Grund des Einfuhr— monopols auszuarbeiten. Mit einer Botschaft vom 27. Mai 1924 über die Sicherung der Getreidever— sorgung schlug dann wieder der Bundesrat in der Bundesversammlung einen Verfassungsartikel vor, der dem Bund die Pflicht zuweist, durch Haltung von Getreidevorräten sowie durch Förderung des nländischen Getreidebaues und Förderung der Ver— wertung und Verarbeitung der Erzeugnisse des Ge— rreidebaues im Inlande die Getreideversorgung des Landes zu sichern, der aber ein alleiniges Einfuhr— recht des Bundes ausdrücklich ausschließt. An diese Botschaft schloß sich eine weitere Botschaft des Bundesrates vom 14. November 1924 an. Der darin enthaltene Vorschlag wird in, den folgenden Frörterungen als die monopolfreie Lösung be— zeichnet. Der Weg, auf dem man in anderen Ländern mit notleidendem Getreidebau die Brotgetreideerzeu— jung zu sichern sucht, die Erhöhung des Getreide— zolles zu einem Schutzzoll, wurde in der Schweiz für fich allein als ungangbar erachtet. Weil die ein— heimische Landwirtschaft nur einen geringen Bruch— leil des Brotgetreidebedarfes des Landes liefert, würde den Getreideerzeugern des Inlands, und von iesen nur denjenigen, die über den eigenen Bedarf vetreide erzeugten, nur ein geringer Bruchteil der Nehrleistungen zugute kommen, die der Allgemein— eit in der Form der Brotpreiserhöhung auferlegt »ürden. Zudem ist zweifelhaft, ob der Preis des nlandsgetreides sich wirklich um den Betrag des chutzzolles steigern würde. Es muß mit der Mög— chkeit gerechnet werden, daß das Auslandsgetreide »egen seiner qualitativen Überlegenheit trotz öheren Preises das Inlandsgetreide vom Nah— ungsmittelmarkt verdrängt und das einheimische ẽrzeugnis nur als Futtermittel einen Markt findet. Das Problem, dessen Lösung die aufgeführten Vor— hläge auf verschiedenen Wegen anstreben, ist daher, . dem Verbraucher das im Inland erzeugte, mahlfähige Getreide aufzuzwingen, dem mahlfähigen Inlandsgetreide einen Ab— nahmepreis zu sichern, der den Preis aus— ländischen Brotgetreides unverzollt an der -chweizer Grenze um 8 bis 10 Fr. übersteigt, das gesamte im Lande verbrauchte Brot— zetreide im Preise um je ein Viertel des überpreises für Inlandsgetreide zu steigern und den Ertrag in irgendeiner Form dem inländischen Produzenten im Verhältnis der erzeugten Getreidemenge zuzuwenden. Die monobuolfreie Lösung sucht dieses Ziel dadurch u erreschen, daß der Bund das Inlandsbrotgetreide u entsprechendem Überpreis aufkauft, daß weiter ie Kiufuhr von Auslaudegetreide u ung8 flichtig Femecht und nur unter der Romigumg ge— ehmigt wird, daß der Einführende eine der einzu— ihrenden Menge Auslandsgetreide entsprechende stenge Inlandsgetreide zu dem Übervpreis über— immt. Die Beratung der Vorlage im Ständerat und dationalrat machte die Überzeugung vorherrschend, aß die monopolfreie Lösung erheblichen Schwierig— eiten begegne. Schon um die Unterschiebung von uslandsgetreide als Inlandsgetreide auszu— hließen, machte dieser Vorschlag die Uberwachung es Verkehrs mit Auslandsgetreide notwendig. lußerdem entferne man sich mit der Einführung er Genehmigungspflicht wieder weit von der reiheit des Handels, zu der die Aufhebung des Ronopols zurückführen sollte. Blieb der Über— ahmepreis und Abgabepreis für Inlandsgetreide ür das Erntejahr der gleiche, so war die Belastung es Importeurs je nach den Schwankungen des deltmarktpreises sehr verschieden. Unter Um— änden war die Übernahme von Inlandsgetreide in gutes Geschäft; hielt der Staat den Grundsatz ver Stetigkeit des Abgabepreises aufrecht, so be— egnete er bei steigender Tendenz stärkster Nach— rage, bei sinkender aber dem heftigsten Widerstand. Vollte aber der Bund seine Abgabepreise jeweils en Weltmarktpreisen anpassen, dann müßte er die Bbgabepreise fortgesetzt ͤndern. Auf jeden Fall ar weiterhin noch eine staatliche Getreideverwal— ung notwendig, bei der der Bund aroße Risiken inging?). 8) Bundesrat Schultheß in „Neue Zürches Zeitung!!, zebruar 1926. J