Nr. 2785 2 Das Ergebnis der Verhandlungen war deshalb eine neue Vorlage,diedengegenwärtig bestehenden Züstand aufrechterhal— teen und dem Einfuhrmonopol unter Verschärfung der entsprechenden Gesetzesbestimmmung die ver— fassungsmäßige Unterlage geben soll. Das einzige, worin die Vorlage eine Abweichung vom gegen— wärtigen Zustand vorsieht, ist die Schaffung einer gemischt-wirtschaftlichen Organisation, der die Ge— schäfte der Getreideverwaltung an Stelle der bestehen— behördlichen Organisation übertragen werden soll. 1. Die vorgeschlagene künftige Regelung. Die nach Beschluß des Bundesrats und des Ständerates der Volksabstimmung demnächst zu unterbreitende Gesetzesvorlage sieht eine neue Verfassungsbestimmung mit folgendem Wort— ladut vor: Art. 23. Der Bund trifft Maßnahmen zur Sicherstellung der Brotversorgung des Landes und zur Förderung des einheimischen Getreidebaues. Auf dem Wege der Gesetzgebung kann dem Bunde das Recht zur ausschließlichen Einfuhr von Brot— getreide und dessen Mahlproduktion unter Be— achtung der nachstehenden Grundsätze übertragen werden: v) Die Verkaufspreise des Getreides sind so tief als möglich, jedoch so festzusetzen, daß der Ein— kaufspreis des ausländischen und inländischen Getreides, die Verzinsung des Betriebskapitals und die Kosten gedeckt werden. Dabei sind die Gebirgsgegenden im Sinne einer Aus— gleichung der Mehlpreise besonders zu berück— sichtigen. Vorbehaltlich der Anlage von Re— serven zum Zwecke des Preisausgleichs soll kein Gewinn erzielt werden. Die Einkaufspreise für inländisches Getreide iind so zu bemessen, daß der Anbau von Ge— treide im Lande ermöglicht wird. Die Durchführung wird einer unter der Auf— sicht des Bundes stehenden Genossenschaft ge— meinnützigen Charakters übertragen, an welcher sich private Wirtschaftsorganisationen beteiligen und welcher neben dem Bunde auch Kantone beitreten können. Das Näbere wird durch das Gesetz bestimmt. Die Gegner der Vorlage haben dieser einen Ini— riativantrag gegenübergeftelll. Unter der Führung namhafter Wirischaftepolitiker soll mit diesem An— trag der Versuch gemacht werden, im Wege der Volksabstimmung ein Gesetz durchzubringen, das vom Monopol absieht und dennoch dem Bund die pflicht auferlegt, für angemessene Getreidevorräte zu sorgen und den inländischen Getreidebau durch Aufkauf des im Inland erzeugten Getreides zu einem UÜberpreis zu heben. Der Aufruf an das Schweizer Volk, mit dem der Initiativantrag ver— breitet wird, geht auf die Verfassungsgrundlage zu— rück und beiont, daß die Einführung des Monopols seinerzeit wohl kraft der außerordentlichen Voll— nachten erfolgen konnte, daß aber die Beibehaltung es Monopols der rechtlichen Grundlage entbehre. die Erfahrung der Kriegszeit zeige die Notwendig— eit, ständige Getreidevorräte im Inlande zu unter— valten und den einheimischen Getreidebau als natür— iche Brotreserve mit Staatshilfe zu fördern; dazu edürfe es aber nicht des Monopols. Beiden zwecken werde durch die monopolfreie Lösung ge— zient. Die Verfechter des Initiativantrages be— ufen sich darauf, daß im Jahre 1924 der Bundes— rat selbst mit Billigung der Landwirtschaft die nonopolfreie Lösung als im Interesse des Landes iegend erachtet hat. . Betriebsergebnisse des Monopols von 1914 bis einschließlich 1921. Das Getreidehandelsmonopol in der Schweiz war ur Zeit seiner Einführung in der Kriegszeit und nden Übergangsjahren nach dem Krieg nicht eigent— ich eine Maßnahme zur Preisstabilisierung des Ge— reides. Wie bei den zu gleicher Zeit in Deutsch— and ins Leben gerufenen Einrichtungen war der zweck in erster Linie die Sicherstellung der Brot— ersorgung des Landes. In der Durchführung er⸗ ab sich allerdings in gewissem Umfange eine Stabi— isierung der Brotpreise. In der Zeit von 1914 bis um 31. Dezember 1921 wurden zudem im Inter— sse der Allgemeinheit bewußt und freiwillig große VDeehrausgaben und Verluste zu Lasten der Bundes— asse übernommen. Die durchschnittlichen Abgabe— »reise der Getreideverwaltung standen von 1914 bis inschließlich 1921 unter den durchschnittlichen Ein— tandspreisen für ausländischen Weizen. Unter Ver— neidung jeder Konjunkturausnutzung hat der Bund ndieser Zeit das Getreide nie teurer als zu 64 Fr. ür 100 kg Weizgen frei Empfangsstation abgegeben, vährend die Preise für minderwertige Ersatzmehle im freien Verkehr zeitweise bis zum Mehrfachen »ieses Betrages stiegen. In das Jahr 10921 fielen ann die außerordentlichen Preisstürze für Getreide. Die Marktpreise sanken in diesem Jahr um etwa 26 Fr. für 100 kg. Im gleichen Zeitraum setzte zie Getreideverwaltung ihre Verkaufepreise um »4 Fr. für 100 kg Weigen zurück, eine Belastung, zie sich in Form höherer Verkaufspreise noch im dahre 1922 auswirkte. Die vom Staate für die zrotgetreidewirtschaft in den Jahren 1914 bis ein— chließlich 1921 geleisteten Zuschüsse beliefen sich im janzen auf 181 334 000 Fr. Nicht inbegriffen sind n dieser Summe die Bundesbeiträge an die Kantone ür die Abgabe von verbilligtem Brot an Bedürftige. Vom 1. September 1914 bis 31. Dezember 1916 sat die Getreideverwaltung den Weizenpreis wäh— end 22 Monaten um durchschnittlich 5,50 Fr. für 00 kg unter dem mittleren Marktpreis verkauft. dagegen verkaufte sie während 6 Monaten um nurchschnittlich 2,.55 Fr. über dem Marktpreis. Das janze Jahr 1917 hindurch wurde im Durchschnitt 3,27 Ir. für 100 kg unter dem Marktpreis ver— auft. Seit Ende 1917 kann von einem Marktpreise icht mehr gesprochen werden. Der Vergleich wischen den Einstandspreisen und den Abgabe— reisen für eingeführten Weizen und Mehle ergibt olgendes Bild: Getreide und Mehl wurden in den