cht⸗ He⸗ die ine No—⸗— die⸗ Der der or⸗ die mit⸗ in⸗ der J che no⸗ den an⸗ oße ung als Das teil als He⸗ an⸗ ab⸗ des Ido J1 721 De⸗ aIJ Hen ung 5 Die Verkaufspreise der Getreideverwaltung bieten in den gleichen Zeiträumen gegenüber Zürich fol— geudes Bild: Während des Tiefstandes des Weltmarktes, 1923, oerkaufte die Getreideverwaltung Manitoba Ifrei jeder schweizerischen Mühlenstation zu 35,60 Fr. im Zeitpunkt des höchsten Standes, ab J. Februar 1925, zu 47,30 Fr. —3214 v. H. Steigerung, gegenüber einer Steigerung von 65 v. H. nach den Notierungen der Getreidebörse Zürich. Seither ermäßigte die Ge— treideverwaltung den Verkaufspreis, erstmals am 1. April 1925 auf 43,50 Fr. und ein zweites Mal am 22. September 1925 auf 39,20 Fr. Dieser Preis, der bis Anfang 1926 unverändert bestand, stellt eine Erhöhung von 10 v. H. dar, statt 36 v. H. wie iach den Notierungen der Getreidebörse Zürich. Eine an gleicher Stelles) gebrachte Gegenüber— stellung der Durchschnittsnotierungen der Getreide— börse Zürich im Vergleich zu den Abgabepreisen der Getreideverwaltung seit dem Jahre 1922 eraibt fol— gendes Bild! Durchschnitts⸗¶ Durchschnittliche Nvon Auf⸗ aotierungen der n ee der Getreidebörse der Getreide— Ferwe Wye n Zürich verwaltung — nrd ür Manitoball für Manitobal zr —183 1922 35, 68 39, 85 3, 86 19233,80 38, 20 4, 48 1924 37,52 36, 87 2,12 1925 42141 4914 198 Danach sei es der eidgenössischen Getreideverwal— tung im Jahre 1924 gelungen, trotz des für In— landsgetreide gezahlten Überpreises und trotz der veiteren Aufwendungen für Vorratshaltung und Ausgleich der örtlichen Preisunterschiede den Ab— gabepreis durchschnittlich um O,ob Fr. für 100 Kg unter dem Durchschnitt der Züricher Notierung zu halten. Im Jahre 1925 hätten sich die Abgabepresse der Getreideverwaltung trozz gleicher in sie eingerech— neter Aufwendungen ungefähr in gleicher Höhe mit den mittleren Züricher Notierungen gehalten. Die Zahlen der Gegenüberstellung für 1924 stim— men nicht völlig mit den Seite 50 gebrachten über— ein. Nach den dortigen Zahlen blieb der Abgabe— preis 1924 nur um 0O, s Fr. für 100 Kg hinter der Durchschnittsnotierung der Züricher Börse zurück. Von den Monopolgegnern wird den oben zusam— mengestellten Ziffern gegenüber auf folgendes hin— gewiesen: Die seit dem Jahre 1922 wieder auf— genommenen Weizennotierungen der Getreidebörse Zürich seien lediglich Berechnungen und Schätzungen beauftragter Börsenkommissare. Da sie nicht auf tatsächlichen Geschäftsabschlüssen beruhten, seien sie rein nominell und würden in den Börsenberichten an die Presse auch ausdrücklich als nominell be— zeichnet. Eine Gegenüberstellung der durchschnitt— lichen Abgabepreise der Getreideverwaltung gegen— über den Durchschnittsnotierungen der Londoner 185) A.a. O. Seite 60 4 Nr. 2785 Börse ergebe, daß der Abgabepreis immer erheblich über dem Londoner Preis gestanden habe: Manitoba J je 100 ko Londoner Börse GBold⸗xFr. Eidgenössischer Abgabepreis Aweiz. Fr. Gold⸗Fr. 1921 Jahresdurchschnitt 1922 328 924 J 925 Anfangs Januar — 1925 Anfanas April. 33,88 54, o0 48, 48 28,75. 839,3 39, 48 24, 91 38, 53 36, o0 27, 87 36, 84 34,79 40, 16 41, 80 42, 19 32, 83 44, 00 44., 04 Rechne man zu dem Londoner Kurs für Frachten uind Spesen vom Meer bis zur Schweiz noch einen Betrag von 5 Fr. hinzu, so ergebe sich, daß die Betreideverwaltung das Brotgetreide im Jahresdurchschnitt 1921 um 10,01 Gold⸗Fr. sorg 375 19238- 640— ⸗ 1924 ⸗ 2,20 ⸗ über dem Weltmarktpreis schweizer Parität, Anfang Januar 1925 um 8,02 Gold⸗Ir. unter und »April 1925 ⸗640 ⸗ über dem Weltmarktpreis schweizer Parität geliefert habe. Rechne man nach dem System der eidgenössischen Betreideverwaltung diese Preisunterschiede auf die jeweilige Weizeneinfuhr um, so ergebe sich die folgende Verteuerung des schweizerischen Brotpreises durch das Getreidemonovol: Jahreseinfuhr Verenenug durg 47 Gold⸗sFer 4116 488 — 41 206 045 3799 841 —22001079 4723 551 30 655 846 3869 080 — 8511976 1928 1924 Wer nach dem System der Monopolpverwaltung — 0— dann monatelang vom Markt fernzuhalten, der nache Spekulationsgeschäfte und müsse die Risiken nit in Kauf nehmenich. Die Getreideverwaltung erwidert darauf: Die Notierungen der Londoner Börse, die bei der obigen Berechnung verwendet seien, hätten nur für n London verfügbare Ware Geltung. Ihre An— vendung gäbe ein falsches und irreführendes Bild. Die Seefracht nach den englischen Häfen sei durch— chnittlich etwas billiger als nach irgendeinem für die 3chweiz in Frage kommenden Hafen des Festlands. Ferner sei der örtlich wechselnde Einfluß von An— jebot und Nachfrage nicht berücksichtigt worden. Vordere Ware könne in London billiger, aber auch euerer sein als gleichzeitig in Antwerpen oder Benuag. Es sei auch nicht zulässig, allgemein die Unkosten für Fracht und Spesen vom Meer bis 14) Dr. P. Béguin. „Zur Getreide- und Monopol— frage“, —J3— 1928, Seite 7