2 schneide als eine Eindeckung in Teilladungen. Es könnten sogar Gründe dafür wirken, daß Tejil— sadungen billiger angeboten würden als ganze Schiffsladungen, weil ganze Schiffsladungen noch während der Überfahrt denjenigen Märkten zuge— leitet werden könnten, die die höchsten Preise böten, während dies bei Teilladungen nicht immer der Fall sei, und Teilladungen auch häufig von den Reede— reien zur Ergänzung der Ladung an Stelle von Ballast zu besonders niederen Frachtsätzen herein— genommen würden. Nach ihren eigenen Angaben kaufe die Getreideverwaltung auch latsächlich Aus— landsgetreide in kleineren Posten bis zu 50 t her— unter auf. Tatsächlich sei die eidgenössische Getreide— verwaltung lediglich als ein neues Glied zwischen dem Getreidehandel und der Müllerei eingeschoben und müsse deshalb verteuernd wirken. Der Ge— treidehandel bestehe in der Schweiz nach wie vor Die Zahl der an ihm beteiligten Firmen habe unter dem Monopol sogar erheblich zugenommen. Das sei darauf zurückzuführen, daß im freien Handel das Getreidegeschaͤft gründliche Kenninisse und die Fähigkeit, die Marktverhältnisse in Ausfuhr⸗ und Einfuhrländern rasch und richtig zu beurteilen, er— fordere, während es für den Getreidehändler beim Geschäftsverkehr mit der Getreideverwaltung hierauf weniger ankomme. Da allerdings der Bund sehr unregelmäßig kaufe und monatelang vom Markt fern bleibe, um sich dann plötzlich, wenn er die Konjunktur für günstig halte, auf einmal wieder für längere Zeit einzudecken, könne ein Händler, der den Bund zum Abnehmer habe, nicht größere Ge— treidemengen auf eigene Rechnung übernehmen. Der schweizerische Getreidehändler sei deshalb heute dar— auf angewiesen, die Vertretung einer Weltfirmo zu übernehmen. Er sei jetzt nur noch Kommissionär, der gegen feste Provision Abschlüsse vermittle. Die dem Bund zugehenden Angebote beruhten, wie der gesamte Weltumsatz, auf den täglich von Winnipeg und Chicago ausgegebenen Notierungen. Eine be— sondere Einschätzung der Qualität des Käufers sei bei der ganzen Art des Getreidegeschäftes aus— geschlosset, da der Verkauf niemals auf Kredit, ondern allgemein gegen Barzahlung bei Vorwei— sung der Schiffsdokumente erfolge. Wenn die Zu— sammenfassung des Einkaufs in der Hand einer Monopolperwaltung eine Gewähr für niedere Preise bilde, so sei es unverständlich, warum man die Futtergetreidearten nach dem Kriege sobald wie mög lich von dem Monopol wieder ausgenommen habe, und warum die schweizerische Landwirtschaft mit ihrem starken Bedarf für Futtermitteleinfuhr nichts bon einer neuen Ausdehnung des Monopols aus Futtergetreide wissen wolle. Tatsächlich habe die Freigabe des Handels in Futtergetreide im Jahre 1921 sofort eine erhebliche Senkung der Futter— mittelpreise in der Schweiz zur Folge gehabt. Die Begründung des der Regierungsvorlage gegenüber— gestellten Initiativantrages führt unter den Gründen der Ablehnung der Regierungsvorlage auf, das Monopol sei abzulehnen, weil mit der monopoli— sierten Einfuhr des Brotgetreides eine Aufgabe von gewaltiger Tragweite ohne Not in die Hand eines Einzelnen oder doch nur ganz weniger Personen gegeben werde. 9. Getreidemonopol und Landwirtschaft Das Getreidemonopol in der Schweiz stellt sich zur Aufgabe, den einheimischen Getreidebau zu fördern. Man geht davon aus, daß die Produktions— bedingungen des Landes für den Getreidebau nicht zünstig seien, und daß ohne besondere Förderung der Getreidebau fast völlig verschwinden würde. Dies zu verhindern sei notwendig zur Erleichterung der Brotversorgung im Kriegsfall, aber auch zur Erhaltung günstigerer Existenzbedingungen für die heimische Landwirtschaft. Die Meinungen gehen zunächst darüber ausein— inder, ob die vorgesehenen Maßnahmen zur Förde— rung des Getreidebaues wirksam sein werden. Ver— reter freier Wirtschaftsauffassungen, Sprecher von Angestelltenverbänden usw. erklären, der inländische Betreidebau werde sich wegen der Ungunst der klima— iischen Verhältnisse nicht heben oder erhalten lassen, o daß die für seine Förderung zu bringenden Opfer keinen Erfolg haben werden, sondern lediglich eine Subvention an die Landwirtschaft darstellten. Die mit der Entwicklung der Anbaufläche in der Zeit des Anbauzwanges und nach Aufhebung des Anbau— zwangs gemachten Erfahrungen verkörpern sich in folgenden Zahlen für Weizen, Spelz und Roggen: Anbaufläche Ernteertrag Ablieferung ha — — 92 358 500 883 300 582 600 278 200 932 600 501 600 903 400 436 400 730 950 Für die Zeit vor 1917 liegen zuverlässige Zahlen nicht vor. In der kritischen Zeit 1918, in der An— baupflicht bestand, machte die heimische Erzeugung 47 v. H. des Gesamtverbrauchs aus. Sie entspricht jetzt der Menge nach etwa einem Viertel des Ge— samtbedarfs. Die Qualität des heimischen Getreide— baues hat sich gehoben, die Hektarerträge sind größer, die Behandlung und Güte des Kornes besser ge— worden. Die Anbaufläche in anderen Zweigen des Acker— baues weist die gleiche rückläufige Bewegung auf und zwar bei Futtergetreide noch stärker als bei Brotgetreide Es betrug die Anbaufläche für — Kartoffeln 73 5321 1928 000 15910 2469 000 97 453 1782 000 88 500 1760 000 89 520 1834 320 83 700 1402 000 84 100 1902 000 83 900 16409 000 33700 1864000 ha i912/ 1917 1918 —1919 1920 921 1922 1928 39 765 38270 47 000 83 159 32 000 29770 28600 28 550 46 500 bs 688 5o 800 54 888 10 800 —* 200 44 70019) 10) Statistisches Jahrbuch 1922, für 1923 ergänzt bei Béguin, „Gegen das Getreidemonovol“, Zürich 1924, S. 40