—26 ist Deutschland in der Lage, seinen Bedarf qu Brot— getreide selbst zu decken. Die im Jahre 1925 in Deutschland erzielte Mehrernte gegenüber 1924 übertraf die Mehreinfuhr an Brotgetreide im Wirt— schaftsjahre 1924,/26 um 578000 t. Das Verhältnis von Inlandserzeugung zum In— landsverbrauch ist allerdings bei den beiden Brot— getreidearten Weizen und Roggen sehr verschieden. Im Normaljahr ist damit zu rechnen, daß an Weizen 3 des Bedarss im Inland und 5 durch Einfuhr gedeckt werden, und daß bei Roggen ein Überschuß zur Ausfuhr zur Verfügung fsteht. Eine Monopol— verwaltung, die sich selbst erhalten soll, würde also unmöglich den im Inland erzeugten Roggen zu höheren Preisen übernehmen können, als sie den Roggen an den Verbrauch weitergibt. Bei Weizen wäre ein Monopol nach dem Schweizer Muster denkbar. Geht man davon aus, daß die Einfuhr an Weizen ß des Gesamtverbrauchs beträgt und 33 von der Inlandserzeugung beigesteuert wer— den, so müßte der Abgabepreis, wenn man Speku— lationsgewinne und Verluste der Getreideverwaltung unberücksichtigt läßt, zunächst den Auslandspreis unverzollt deutscher Grenze um 25 des UÜberpreises für Inlandsgetreide übertreffen. Dazu käme ein Zuschlag für die Kosten der Monopolverwaltung, Kosten einer etwaigen Lagerhaltung und für Fracht und Spesen vom Übernahmeort bis zur Abgabe— station. Wenn dabei ein Abgabepreis herauskommen würde, der unter dem Übernahmepreis liegt, so wäre der Unterschied auf jeden Fall erheblich ge— ringer als in der Schweiz. Dem Landwirt, der einen Produktionsüberschuß an Weizen zum Verkauf bringt, wäre, eine Ab— nahmepflicht der Monopolverwaltung nach Schweizer Muster vorausgesetzt, ein über dem Weltmarktpreis liegender Preis sichergestellt. Der garantierte Über— nahmepreis würde einen starken Anreiz zur Aus— dehnung des Weizenbaues bilden. Allerdings müßte, da ein Zoll für Weizen nicht mehr bestünde, auch der Einfuhrschein für ausgeführten Weizen in Weg— fall kommen. Eine Mahlprämie nach Schweizer Muster für den Verbrauch des Selbstversorgers würde wegen der Geringfügigkeit des Unterschiedes zwischen Abgabe- und Ubernahmepreis im Ver— hältnis zu der Schwierigkeit der Uberwachung der kleinen Mühlenbetriebe nicht in Frage kommen können. Nimmt man an, daß der für Inlandsweizen zu zahlende UÜberpreis dem anderenfalls geltenden Weizenzoll entsprechen würde, so würde der Ver— brauch auf jeden Fall höher belastet, als durch einen Zoll, der sich im Preise des Inlandsgetreides nicht voll auswirkt. Da der Gewinn aus dem Absatz von eingeführtem Getreide vollständig zum teilweisen Ausgleich des UÜberpreises auf Inlandsweizen zu verwenden wäre, würde die Monopolverwaltung der Reichskasse einen Ersatz für den in Wegfall kom— menden Zoll nicht zuführen können. Weiter würden aber noch erhebliche Schwierig— keiten entstehen, mit denen in der Schweiz nicht zu rechnen ist. In einem kleinen Wirtschaftsgebiet wie die Schweiz ist es möglich, mit einem einheitlichen UÜbernahmepreis und Abgabepreis mit Preiszuschlä— gen zur Berücksichtigung der Qualitätsunterschiede auszukommen. Schon die größere Mannigfaltigkeit der aus dem Inland angebotenen Weizensorten vürde aber in Deutschland viel größere Schwierig— keiten bieten, die nicht ausreichende Berücksichtigung hervorragender Qualitäten würde produktionsschäd— lich wirken. Abgesehen davon haben aber auch schon in der Kriegszeit die örtlichen Verschiedenheiten der Bodenpreise, der Erzeugerkosten, der Verbraucher— hpreise eine örtliche Staffelung der Ubernahme- und »er Abgabepreise notwendig gemacht. Eine solche Staffelung würde dazu zwingen, den freien Ver— ehr mit Weizen auch im Inland zu unterbinden, »bwohl von der zwangsweisen Erfassung der Ernte ibgesehen wird. Eine scharfe Uberwachung jedes Verkehrs mit Getreide wäre schon deshalb not— vendig, um die Unterschiebung von Auslands— Jetreide als Inlandsgetreide zur Erzielung des Über— zreises zu verhindern. Die Qualitätsunterschiede wischen Inlandsgetreide und Auslandsgetreide wingen zu einer Staffelung in den Abgabepreisen e nach Herkunft. In der Schweiz ist es möglich, »ie verhaäͤltnismäßig geringen Mengen Inlands— getreide örtlich verteilt den Mühlen aufzuzwingen. hei dem umgekehrten Mengenverhältnis zwischen Inlands⸗ und Auslandsgetreide und der örtlichen Verschiedenheit der Gewöhnung des Verbrauchs an Auslandsgetreideprodukten würden entweder einer deutschen Monopolverwaltung oder der deutschen Mühlenindustrie viel weitergehende Schwierigkeiten entstehen als in der Schweiz. Die geringere Lagerfähigkeit des Inlandsgetreides kann in der Schweiz dadurch überwunden werden, daß die im Verhältnis zum Gesamtverbrauch ge— ringere Menge Inlandsgetreide sofort dem Ver— zrauch zugeführt wird. Der Verbrauch des Inlands— getreides könnte in Deutschland wegen der notwen— zigen Vermischung mit Auslandsgetreide nur über zas ganze Jahr verteilt vor sich gehen. In Jahren, n denen die Ernte feucht einkommt, wären Verluste aum zu vermeiden. Die bei der freien Wirtschaft ur Vermeidung dieser Schwierigkeiten und zum Zwecke des auch im Ausland erwünschten Quali— ätenaustausches einsetzende Ausfuhr müßte ent— veder von der Monopolverwaltung zu Preisen, die ür gewöhnlich unter den Übernahmepreisen liegen, urchgeführt oder durch Gewährung offener Aus— uhrprämien an den freien Handel aufrechterhalten verden, würde also die Verbraucher erbeblich be— asten. Transitgeschäft mit Weizen spielt in der Schweiß eine Rolle. Das Transitgeschäft kann der freie Zandel ohne Aussicht auf etwaigen Inlandsabsatz nicht aufrechterhalten. Das Einfuhrmonopol würde deshalb das Transitageschäft des freien Handels unterdrücken. Es ist nicht nötig, auf die Schwierigkeiten der Festsetzung der übernahmepreise und der Abgabe— preise näher einzugehen. In der Schweiz, die in der Hauptsache auf die Deckung aus dem Ausland an— gewiesen ist, ließ sich durch die wenigen festgelegten Richtlinien, daß die Unkosten der Monopolverwal— ung gedeckt, Gewinne nicht erzielt werden sollen, daß der Abgabepreis möglichst niedrig sein und der bernahmepreis sich zwischen einem Höchstpreis und Mindestpreis von 45 bzw. 88 Fr. bewegen und nicht