altigkeit ensorten hwierig⸗ htigung nsschäd⸗ ich schon eiten der raucher⸗ ne⸗ und e solche n Ver—⸗ cbinden, r Ernte g jedes b not⸗ sslands⸗ es Uber⸗ erschiede getreide epreisen möglich, nlands⸗ wingen. wischen rtlichen auchs an einer eutschen igkeiten etreides werden, uch ge⸗ n Ver— nlands⸗ otwen⸗ ir über zahren, zerluste rtschaft d zum Quali⸗ e ent⸗ en, die liegen, cAus⸗ rhalten lich be— -chweiz freie sabsatz würde andels en der bgabe⸗ in der nd an— elegten erwal⸗ ollen, nd der is und d nicht nehr als 8 Fr. über dem Weltmarktpreis betragen oll, eine brauchbare Grundlage schaffen. In Deutsch— ind würde der Festsetzung der Übernahmepreise für znlandsgetreide eine weit größere Bedeutung für ie Verbraucherschaft zukommen, da der Abgabepreis adurch viel wesentlicher beeinflußt würde als in der zchweiz. Eine Stabilisierung der Preise, die dazu ihren könnte, daß unter Umständen der Über— ahmepreis oder auch nur der Abgabepreis hinter inem übermäßig hochgehenden Auslandspreis zu— ückbleibt, wäre mit der Aufrechterhaltung der pri— aten Ausfuhr nicht vereinbar. Gerade die Ausfuhr t aber in Deutschland aus mehrerwähnten Grün— en nicht völlig zu entbehren. Der Gedanke eines deutschen Getreidemonopols ediglich für Weizen wurde von dem späteren öster— eichischen Bundespräsidenten Hainisch in einer xchrift „Das Getreidemonopol“, Schriften des Ver— ins für Sozialpolitik Nr. 155, 1916, vertreten. »ainisch kommt aus der Tatsache heraus, daß )eutschland für Roggen nicht notwendig Einfuhr— ind sei (a. a. O. S. 866) und ein Monopol nur in inem Einfuhrland Anwendung finden könne, dazu, är Deutschland ein Monopol lediglich für Weizen inter Ausschluß der anderen Getreidearten zu emp— hlen. Das von Hainisch empfohlene Monopol ist n Gegensatz zu dem Schweizer Getreidemonopol edoch ein Monopol mit zwangsweiser Erfassung der esamten Inlandserzeugung. Es ist hier zu pruͤfen, b auf Grund der in der Schweiz gemachten Erfah— ungen sich die Ubernahme der dort getroffenen Naßnahmen auf Deutschland empfiehlt. Uber den dahmen der gestellten Aufgabe würde es hinaus— ehen, darzulegen, ob ein Monopol in irgendeiner nderen Form als das Schweizer Monopol in deutschland Aussicht auf Erfolg hätte. Es sei des— alb nur kurz darauf verwiesen, daß Hainisch den bernahmepreis durch Annäherung an die indivi— uellen Produktionskosten des Abliefernden so ge— alten will, daß dem Landwirt zwar die Produk— onskosten garantiert, andererseits aber die Bildung iner Differenzialrente verhindert und eine be— ehende Differenzialrente gemindert werden solle. )as Weizenmonopol mit zwangsweiser Erfassung er ganzen Weizenernte würde damit eines der zauptbedenken gegen ein Weizenmonopol, das nur bernahmepflicht der Monopolverwaltung, aber eine Abliefexungspflicht des einheimischen Erzeu— ers kennt, beseitigen, nämlich daß durch die Garan— ierung eines über dem Weltmarktpreis liegenden bernahmepreises für Weizen eine einseitige Grund— entenbildung für Weizenböden heraufbeschworen vürde. Dafuͤr würde aber die Feststellung der in— sividuellen Produktionskosten und die Bemessung »es Abnahmepreises nach dem Ergebnis dieser Fest— tellung unüberwindliche Schwierigleiten bereiten. der Versuch, durch niedrigere Ubernahmepreise be— tehende Differenzialrenten zu beseitigen, würde, wie zainisch zugibt, voraussichtlich dazu führen, daß der Landwirt den Weizenbau aufgibt und zu anderen nonopolfreien Fruchtarten übergeht. Eine zwangs— veise Erfassung der Getreideerzeugung, sei es auch nur einer einzelnen Getreideart, wird nach den in der Kriegszeit und Nachkriegszeit in Deutschland ge— 27 — Nr. 2785 ummelten Erfahrungen wohl nicht so leicht ohne wingende Not wieder versucht werden. Damit ist uch der Vorschlag zu einer zwangsweisen Bewirt— haftung der Weizgenerzeugung und des Weizen— edarfs sowie einer jeden weiteren, die inländische xẽrzeugung anderer Getreidearten erfassenden zwangswirtschaft in den Hintergrund gerückt. In Deutschland bestünde gegenwärtig für ein? Nonopol, das sich zur Aufgabe stellte, die Roggen⸗ reise zu heben und zu stabilisieren, mehr Inter⸗ sse als für ein Weizenmonopol. Ein Roggen— aonopol lehnt Hainisch, wie erwähnt, für deutschland deshalb ab, weil normalerweise mit inem UÜberschuß der Erzeugung über den Verbrauch u rechnen sei und eine bürokratische Verwaltung, hie sie eine Monopolverwaltung immer sein würde, um Betrieb eines Ausfuhrhandels ungeeignet sei. diese Schlußfolgerung wird vielleicht nicht allseitig As zwingend anerkannt werden, Es gibt Mono— ole, die die Aufrechterhaltung des Preises WBaloris grungqeines in der — zur Ausfuhr ge— mgenden Erzeugnisses des betreffenden Landes zum ziele haben. Es handelt sich dabei allerdings in der degel um Erzeugnisse, in denen das betreffende zand wegen der Sonderstellung, die es in der Er— eugung einnimmt, den Weltmarkt beherrscht. Die doggenerzeugung Deutschlands erfüllt nun auf dem veltmarkt für Roggen diese Voraussetzung nicht. zin Ausfuhrüberschuß an Roggen erscheint außer m Jahre 1925 im wesentlichen nur in den letzten horkriegsjahren. Auch in den Jahren mit Über— hußerzeugung ist zur Qualitätsergänzung eine ge— disse Einfuhr notwendig. Die Tätigung der Aus— uhr könnte unter Gewährung einer je nach dem Zerhältnis des Weltmarktpreises zu dem Ubernahme— reis der Monopolverwaltung schwankenden offenen lusfuhrprämie dem freien Handel überlassen wer— en. Es bestünde dabei allerdings immer noch die zchwierigkeit, daß Roggen nicht nur der mensch— ichen Nahrung dient, sondern auch als Viehfutter zerwendung findet. Bei einem durch eine Monopol⸗ erwaltung stetig gehaltenen Roggenpreis, aber be— neglichem Preis der Futtermittel würde, wenn die futtermittel teuer werden, die Neigung bestehen, doggen zu verfüttern und umgekehrt, wenn die zuttermittel im Preise niedrig stehen, Roggen, der onst in den Futtertrog wandern würde, der Nonopolverwaltung anzudienen. Die Ausfuhrfähig— eit des Inlandsroggens vermindert sich aber, weil —D urriert bei niederen Futtermittelpreisen. In der driegszeit bestanden solche Schwierigkeiten nicht, weil ller im Inland erzeugter Roggen als menschliche dahrung dienen mußte und die Verfütterung ver— oten war. Unter den Verhältnissen der Friedens— eit hätte ein Roggenmonopol notwendig die Nonopolbewirtschaftung aller Futtergetreidearten ur Folge. Es bedarf keiner besonderen Darlegung, aß damit eine Aufgabe von gewaltigem Umfang estellt würde, bei der die möglicherweise erzielten zorteile nie im Verhältnis zu den damit verbun— enen Risiken und den notwendigen Nachteilen für ie Gesamtwirtschaft stehen würden. Bei einem doggenmonopol würden die Schwierigkeiten, die die eringere Lagerfähigkeit des heimischen Erzeug—