29 eine Vorlage der Bauernpartei. Die drei Vorlagen wurden im Jahre 1925 im Storthing wieder auf—⸗ genommen und durch Beschluß vom März 1925 einer Kommission zur Begutachtung überbiesen. Die Kommission hat ihr Gutachten in Form einer auch im Buchhandel erschienenen Denkschrift vom 26. April 19262) vorgelegt. Sie spricht sich in ihrer Mehrheit für einen von dem Minister Christén— sen vorgelegten Kompromißvorschlag aus. Nach diesem Vorschlag wird das Staatsmonopol grund⸗ sätzlich beseitigt uünd die Rückkehr zum freien Handel vollzogen, jedoch wird die Einfuhr von Weizen, Roggen, Gerste, Hafer und deren Vermahlungs⸗ produkten von einer staatlichen Genehmigung ab— hängig gemacht. Die Genehmigung zur Einfuhr von Weizen, Roggen, Gerste“ und 'deren Ver mahlungsprodukten soll nur erteilt werden, wenn der Einführende vom Staat eine entsprechende Menge inländischen Getreides gekauft hat. Die Er— laubnis zur Einfuhr von Hafer und Mülle reierzeug⸗ nissen aus solchem soll in der Regel nicht erteilt wer⸗ den. Der Staat kauft das ihm von inländischen Erzeugern angebotene Getreide, soweit es sich uͤm Weizen, Roggen und Gerste handelt, zu festgesetzten Preisen und Fristen auf und gewährt den inläu— dischen Erzeugern über diesen Preis hinaus eine als „Korntrygd“ (Kornschutz) bezeichnete Prämie in der Höhe von 4 Kr. für 100 kg. Der Übernahme— preis wird gezahlt ab Eisenbahnstation oder Dampf⸗ schiffhaltestelle; für die Beförderung von abgelegenen Orten zu diesen Stellen wird ein, besondere Ver— gütung gezahlt. Diese Kornschutzprämie wird auch für das von dem Erzeuger selbs verbrauchte Ge— treide (Weizen, Roggen, Gerste) gezahlt, jedoch nich— für mehr als 200 vᷣg auf jedes Haushaltsmitglieb Der Staat hält Getreidereserven auf Lager, die den Bedarf der Bevölkerung bis zu einem Jahr decken können. Die Weitergabe des Inlandsgetreides an die Importeure von Auslandsgetreide, die sich zur Übernahme von Inlandsgetretde verpflichten mußten, erfolgt zu dem Preise der eingeführten Ware im norwegischen Hafen, und zwar frei Eisen— bahn⸗ oder Dampfschiffstation ohne Frachtberech⸗ nung. Der Antrag Christensen wurde Ende Mai 1926 vom Odelsting mit 537 gegen 55 Stimmen angenommen. Bei der Abstimmung im Lagting im Juni 1926 gab bei Stimmengleichheit der Prässdent den Ausschlag für den Antrag Christensen und für die Aufhebung des Monopols. 4. Betriebsergebnisse der bisherigen Monopol⸗ wirtschaft Die finanziellen Ergebnisse der norwegischen staatlichen Getreidewirtschaft waren wechselnd. Es wurde oben bereits erwähnt, daß die ersten staat— lichen Getreideankäufe in den Jahren 1916 und 1917 infolge ansteigender Marktlpreise verhältnis— mäßig beträchtliche Überschüsse abwarfen. In der Folgezeit ergaben sich aber Unterbilanzen, weniger als Folge geschäftlicher Risiken, als infolge des 32) Inustilling fra, den forsterkade landbrukskomite om uttordigelss av en lov om landete kornforsyniug. Oslo. Gundersen Boktrykori 1956. Bestrebens, gegenüber den stark gestiegenen Welt⸗ narktpreisen die Verbraucherpreise niedrig zu halten. Für eine Prüfung der Betriebsergebnisse der Monopolverwaltung vom Standpuntt kaufmän⸗ rischer Geschäftsführung müssen die Jahre bis 1920 uus der Betrachtung ausscheiden. Für die Folge⸗ zeit ist folgendes herborzuheben; Durch die Aufgabe, den Getreideanbau im Inland durch Ankauf des inländischen Getreides zu Über⸗ preisen zu fördern, war die norwegische Monopol⸗ derwaltung bedeutend geringer belastet als die schweizerische, weil der von der norwegischen Land— virtschaft der Monopolverwaltung angebolene Brot— zetreideüberschuß, wie bereits erwähnt, nur 2 bis 3 v. H. der von der Monopolverwaltung zu be— chaffenden Getreidemenge ausmacht. Weiter hat lich die Monopolverwaltuͤng in Norwegen seit 1920 ür die Übernahme des einheimischen Brotgetreides ticht mehr an bestimmte für eine Ernte festgesetzte Preise gebunden. Sie hatte deshalb die Moͤglich⸗ eit, sinkenden Weltmarktpreisen mit den UÜbernahme⸗ reisen zu folgen. Die überpreise erreichten durch⸗ chnittlich nicht die Höhe wie in der Schweiz. Am 31. Dezember 1918 stand die Monopolver—⸗ valtung bei der Staatskasse n Schuld mit.. ... 106 Millionen Kronen am 31. Dezember 1920 mit 75,⸗ ⸗ ⸗ am 80. Juni 1921 mit. 302 ⸗ ⸗ am 1. September 1921 mit 426 ⸗ ⸗ am 1. Oktober 1921 mit. 804 ⸗ ⸗ am J1. Januar 1922 hatte die Monopolverwaltung ei der Staatskasse ein Guthaben von 1000 Kronen, am 1. Februar 1922 betrug die Schuld wieder.. 28 Millionen Kronen am 1. März 19223... 0 ⸗ ⸗ am 1. April 19208..5 ⸗ am 1. Mai 1922... 0,8 ⸗ am 1. Juni 1922.. E F Durch Abstoßung von Warenbeständen wurde die —„chuld zum größten Teil beseitigt. Am 31. Dezember 1922 betrug das Guthaben hei der Staatskasse 2 Millionen Kroͤnen—. Gleichzeitig var ein Warenbestand im Werte von 17,2 Milllonc ronen, darunter 16,1 Millionen Kronen Getreide und Mehl, vorhanden und wareun 6 Millionen dronen auf Preisregulierungsfonds sowie 8,2 Mil—⸗ ionen Kronen auf Agiofonds vorgetragen. Am Schluß des Jahres 1928 ergab sich ein Rechnungsüberschuß von 9 Millivnen Kroneu Das Vermögen der Monopolverwaltung betrug 18 Mil— lionen Kronen, davon 14 Millionen Krnen Gut⸗ haben bei der Staatskasse und 4 Millionen Kronen Buthaben bei ausländischen Banken. Im Jahre 1923 waren eingekauft worden 86 000 t Weizen, 55 464 t Weizenmehl, 237 252 t Roggen, 49 037 t Gerste. Die Rohbilanz für 1923 schloß mit 723 Millionen Kronen ab. Der Preisregulierungsfonds bezifferte ich auf 11,0 Millionen Kronen, der Agiofonds be⸗ rug zum 31. Dezember 1923 5,5 Millionen Kronen. Die staatliche Vaxsdal-Mühle hätte 1923 einen über—