—40 270 000 ha in den letzten Jahren. An vierter Stelle kommt Weizen. Die Weizenanbaufläche ist gegen— über dem Durchschnitt der fünf Jahre 1909/1918 seit 1918 etwa um 40 v. H. gesteigert und hat diese Steigerung auch in der Nachkriegszeit beibehalten. Dagegen zeigt die Roggenanbaufläche gegenüber dem Durchschnitt der Jahre 1909, 1918 jetzt durchweg eine Verminderung von mehr als 10 v. H. Die gleiche Verminderung zeigt der an fünfter Stelle stehende Anbau von Gerste. Die Erzeugung an Hafer, Gerste und Roggen deckt ungefähr den eigenen Bedarf des Landes. Ausfuhr- und Einfuhrüberschüsse wechseln ab je nach dem Ernteergebnis und der Weltmarkt lage. So steht bei Roggen einem Einfuhrüberschuß von 118900 t im Jahre 1924 und 77 000 t im Jahre 1928 ein Ausfuhrüberschuß von 5 000 t im Jahre 1921 und 15 000 t im Jahre 1920 gegen— über. Dagegen erzeugt Schweden ˖ nur zwei Fünftel seines Bedarfes an Weizen. Seit 1918 übertraf die Inlandserzeugung an Weizen, ausgenommen im Jahre 1924, regelmäßig den Durchschnitt der Jahre 1909/ 1918. Trotzdem weist der Einfuhrüberschuß an Weizen in den Jahren 1920, 19283 und 1924 gegen— über dem Durchschnitt der Jahre 1909,1918 eine erhebliche Steigerung auf. Es vollzieht sich demnach auch in Schweden eine Steigerung des Weizenver— brauchs unter gleichzeitiger Verminderung des Ver— brauchs an anderen Körnerfrüchten. Der im Lande selbst gewonnene Weizen hat durchschnittlich einen Feuchtigkeitsgehalt von 15 bis 19 v. H., während der eingeführte amerikanische Weizen nur 11 bis 13 v. H. Wasserbestand besitzt, deshalb besser lager— fähig ist, wegen seiner Dünnschaligkeit eine größere Mehlausbeute ergibt und wegen höheren Protein— gehalts auch ein für die Verbackung günstigeres Mehl liefert. Schon hieraus ergibt sich eine Minderbewer— tung des einheimischen Weizens gegenüber dem ein— geführten Weizen. Wie in Norwegen wirkt weiter noch preisdrückend, daß das ausländische Getreide den Großmüllereien in großen Partien zur Ver— fügung steht, während das einheimische Getreide bei der Art der Verteilung des landwirtschaftlichen Be— sitzes, seiner Zerstreuung über das Land und der bestehenden Fruchtwechselwirtschaft in kleinen Posten hereingenommen werden muß. Ergibt der Qualitätsunterschied an sich schon eine Preis— differenz von 9 bis 10 v. H. so steigert sich wegen der Zusammendrängung des Angebots im einheimi— schen Erzeugnis auf die Zeit nach der Ernte mit Rücksicht auf die mangelhafte agerfetigreit der Unterschied nach Jahreszeiten noch erheblich höher. Der inländische Verbrauch hat sich an ein Mehl ge— wöhnt, das mindestens 50 v. H. aber höchstens 75 v. H. schwedischen Weizen enthält. Das einhei— mische Erzeugnis vermag deshalb in keiner Jahres— zeit den Bedarf an eingeführtem Weizen voll aus— zuschalten. Die weitverstreute Getreide bauende Landwirtschaft ist nur in ganz geringem Ausmaße in landwirtschaftlichen Genossenschaften zusammen— geschlossen. Die Einfuhr von Auslandsgetreide liegt in der Hauptsache in den Händen der in einem star— ken Kartell organisierten Mühlenindustrie selbst. Die Mühlenindustrie nimmt deshalb der Landwirt— schaft qgegenüber eine sehr starke Stellung ein. Aus diesen besonderen Verhältnissen sind die Maßnahmen hervorgegangen, die in der —W zeit zu dem Zweck ergriffen wurden, die Preisschwan⸗ kungen, bei Brotgetreide zu verhindern und der Landwirtschaft zu einer auskömmlichen Bezahlung hres Erzeugnisses zu verhelfen. 2. Gleitende Zölle. Seit der Vorkriegszeit besteht in Schweden ein Zoll für Roggen, Weizen und Gerste von 3,70 Kr. für den Doppelzentner; Hafer und Mais sind ein— 'uhrfrei. In den Jahren 1921/22 wurde der Ver— juch gemacht, durch gleitende Zölle den Getreidepreis zu stabilisieren. Um den Übergang aus der Kriegs virtschaft zu erleichtern, war im Jahre 1919 de— chlossen worden, vom 1. Juni 1920 ab für die Dauer von zwei Jahren gleitende Zölle auf Weizen, Roggen und Gerste einzuführen, die periodisch fest— gesetzt werden und die Hälfte des Unterschiedes ‚wischen dem jeweiligen nländischen Normalpreis und dem Einfuhrpreis betragen sollten. Die so be— rechneten Zollsätze und auf 175 b. H. des Getreide— zolles festgesetzten Mehlzölle sollten anstatt der geltenden Sätze erhoben werden, sobald der Einfuhr— breis für den Doppelzentner Weizen um mindestens Kr. unter 95 v. H. des Weizen Normalpreises ge— iallen sei. Dieser Fall trat erst im April 1981 ein. Vom 21. April 1921 ab wurden gleitende, monatlich estgesetzte Zollsätze erhoben. Die ungewisse Höhe der Zollsätze führte zu ausgedehnter Spekulation. Um dieser entgegenzutreten, wurde der Gleitzoll für Getreide vom Oktober 1921 ab auf den Höchstsatz von 7,20 Kr. begrenzt. An Zöllen wurden erhoben: für für Getreide Mehl Kr. vom 21. bis 80. April 19211. Mai 1921 .. Juni 192921... .... Juli 1991.... . ... August 199131..... September...... Oktoher 1921 bis Mai 192981 4,07 H, 2 6,02 3,86 7,18 7,21 7,80 7,00 8,60 9, 65 6,75 11,20 11,25 11.225 Die Wirkung der gesteigerten Zollsätze auf den Inlandspreis war gering. Als die sehr reichliche und qualitativ gute Ernte des Jahres 1921 auf den Markt kam, sanken die Preise des Inlandsgetreides ofort weit unter den Preis der eingeführten Ware. Dies veranschaulicht die nachfolgende Tabelle auf Seite 441. Für das Jahr 1921 ist aus dieser Tabelle eine Einwirkung der Zölle auf den Preis ür Inlandsgetreide nicht zu erkennen. Die Weizen— rnte des nächsten Jahres war von schlechter Qualität, der Menge nach aber zufriedenstellend. Die Folge war, daß für diese Ernte auch nur Preise erzielt werden konnten, die weit unter dem Preise des eingeführten Weizens lagen und keinerlei Ein— virkung der wieder auf den alten Satz zurück— Jebrachten ZBölle zeidten.