30 Danach hatte bei einer Weizenernte von 375 Mil— lionen Bushels der Elevatorbestand der drei Prärie— provinzen 150 Millionen Bushels Fassungsver— mögen, von denen 131 Millionen auf die country elevators entfielen. Dabei ist allerdings zu berück— sichtigen, daß die Hauptsammelstellen für die drei Provinzen die Elebatoren am westlichen Ende der oberen Seen in Fort William und Port Arthur bilden, die unter Ontario aufgezählt sind. Manufacturing élevators sind die Silos der Mühlenindustrie. Die public elevators werden unter Aufsicht der Behörde von Pächtern betrieben, die selbst keinen Getreidehandel betreiben dürfen. 3. Entstehung der Weizenpools In gleicher Weise wie in der Schweiz und in Norwegen hat sich die gegenwärtig in Kanada auf dem Gebiet der Getreidewirtschaft bestehende Or— ganisation aus den während der Kriegszeit getroffe— nen Maßnahmen entwickelt. Die Ernten 1917 und 1918 kamen unter der Aufsicht der Regierung auf den Markt. Ein Board of Grain Supervisors (Ge— treide⸗Uberwachungsstelle), das aus Getreidehändlern und Vertretern der Landwirte bestand, setzte die Einkaufspreise fest, regelte die Erfassung und Ver— teilung des Getreides in Kanada, während die Ver— fügung über den Ausfuhrüberschuß einer Weizen— ausfuhrgesellschaft (Wheat Export Company) zu— stand, den Vertretern, der Britihh Royal Com mission on Wheéeat-Supplies, die die kanadischen Weizenvorräte allen europäischen Verbündeten zu— leitete. Diese Einrichtung lockerte sich nach Ein— stellung der Feindseligkeifen im Jahre 1918. Im Frühjahr und Sommer 1919 war für die Frage des Absatzes der nächsten kanadischen Ernte bedeutungs— voll, daß alle europäischen Einfuhrländer durch staatliche Organisationen kauften und die Vereinigten Staaten ihren Weizen durch die United States Grain Corporation verkauften. Wie in den Vereinigten Staaten hielt man es für notwendig, den staatlichen Einkaufsorganisationen der Einfuhrländer weiter noch eine staatliche Verkaufsorganisation gegenüber— zustellen. Deshalb gründete die kanadische Regie— rung das Canadian Wheat Board (Kanadisches Weizenamt). Diese Stelle übernahm das ihr aus dem Inland angebotene Getreide gegen Leistung einer von ihr selbst festgesetzten Anzahlung und untet gleichzeitiger Ausstellung eines Anteilscheines, auf Grund dessen ein später sich beim Verkauf der ganzen Ernte ergebender Verdienst verteilt werden sollte. Unterstützt durch steigende Preise arbeitete die amt— liche Verkaufsstelle stets erfolgreich. Der Weizen wurde übernommen zu einem Kassapreis von 2,168 für den Bushel und später wurde noch ein Gewinn— anteil von 48 Cents für den Bushel verteilt. Man hat berechnet, daß der kanadische Farmer im Durch— schnitt 26 Cents auf den Bushel der Ernte 1919 mehr erhalten hat, als der Farmer der Vereinigten Staaten, und daß der kanadische Verbraucher 152 Cents auf das Pfund weniger für sein Brot bezahlt hat so). Dieses Ergebnis des Zwangspools so) Wheat Studies of the Food Researeh Institute der Ztanford University. Band J. Stanford 1928. Im Auszug wiedergegeben in „Die Fachkunde“ Nr. 28 vom 28. De— zember 1925 zum Marktbericht „Hansablum“. Ohairmans Reports Canadian Wheat Board wWinnipeg Mapitoba. für Weizen erfüllte die Farmer mit großer Befrie— digung. Es war ihnen nicht bloß die Sorge, wann und wie sie ihren Weizen auf den Markt zu bringen hatten, abgenommen, sondern auch der beste Preis erzielt, den sie je für ihren Weizen erhalten hatten. Die befreiende Formel für die Erlösung des Far— mers von der dunklen Macht der Börse schien damit gefunden. Sie agitierten für die Aufrechterhaltung des Systems. Bei dem Getreidehandel fand jedoch dieser Wunsch keine Gegenliebe. Er besaß hinreichend Linfluß bei der Regieruug in Ottawa, um durch— zusetzen, daß die vorläufige Gesetzgebung, die die rechtliche Grundlage des Systems gebildet hatte, rußer Kraft gesetzt und der freie Markt für die Ernte des Jahres 1920 wieder hergestellt wurde 61) Der kanadische Landwirtschaftsrat hatte sich den Wünschen der Farmer angeschlossen, konnte aber die Entscheidung der Regierung nicht erschüttern und zog deshalb die Errichtung einer freiwilligen Ab— atzzentrale in Erwägung, die sich der unter dem Wheat Board durchgeführten Einrichtung soweit als möglich annähern sollte. Als zu verfolgender Zweck wurde bezeichnet, eine gleichmäßige Verteilung der Erntebewegung über das ganze Wirtschaftsjahr, die Vermeidung der Verstopfung des Marktes in den ersten drei Monaten nach der Ernte und die Stabi— lisierung der Weizenpreise. Die Aufmerksamkeit der Farmer wurde zunächst durch die Anfang 1921 stattfindenden Wahlen in Anspruch genommen, die zu einem weitgehenden Erfolg der neuentstandenen Farmerpartei führten. Anter dem Druck der inzwischen eingetretenen chlechten Konjunktur für die Landwirtschaft und mit dem gesteigerten politischen Einfluß der Farmer— interessen gewann die Bewegung zugunsten der Wiederherstellung des MWheat Board an Stärke und im Laufe des Jahres 1922 wurde im Parlament die Wiederherstellung des Wheat Board beantragt. Die Annahme scheiterte an verfassungsmäßigen Be— denken und statt ihrer wurde ein Geseß angenommen, as für 1922 wieder ein Wheat Board, aber ohne Zwangsbefugnisse, ins Leben rief, und es den Pro— inzen überließ, durch eine ergänzende Gesetzgebung dem Board das Monopol für den Weizenabsatz zů nerschaffen. Alberta und Saskatchewan erließen so— Jleich entsprechende Gesetze. In Manitoba fand jedoch die entsprechende Vorlage nicht die Zustimmung des Provinzialparlaments, und damit kam die ganze Einrichtung zum Scheitern. Unterdessen war jedoch der Gedanke nicht aus dem Auge gelassen worden, die Organisation auf freiwilliger Grundlage auf— zuziehen und insbesondere die Farmervereimigung »on Alberta hatte dieses Ziel in erster Linie im Auge hehalten. Im Juli 1923 wurde ein Beschluß ge— 'aßt, der das Bedauern über das Scheitern der Ge— etzesvorlage über das Wheat Board zum Ausdruck zrachte, aber weiter den Entschluß feststellte, einen Weizenpool für Alberta ins Leben zu rufen und die vestlichen Schwesternprovinzen aufforderte, gleich— falls Provinzialpools zu, organisieren, wobel zu— gleich das Zusammenwirken der Provinzialorgani— sationen vorzusehen wäre. Schon nach diesem Be— schluß sollte das letzte Ziel die Orgänisation des oij The Economist vom 18. Dezember 1925, Nr. 4808