Weizenabsatzes über die ganze Welt „a world wide systematised plan of wheat marketing“ sein. Die Farmervereinigungen von Manitoba und Sas— katchewan faßten entsprechende Beschlüsse. Zuerst ging man an die Gründung des Alberta— Pools, der unter Anwendung des Gesetzes über die Genossenschaften unter der Firma „Alberta Co- operativo Wheat Producors Limited“ eingetragen werden sollte. Das Vertragsformular über Rechte und Pflichten der Mitglieder wurde festgesetzt und eine große Mitgliederwerbung in der Zeit vom 20. August bis 5. September 1923 organisiert. Aus den früheren Genossenschaftsgründungen hatte man die Lehre gezogen, daß eine maßgebliche Beein— flussung des Marktes nur zu erzielen wäre, wenn die Mitglieder der Verkaufsgenossenschaft mindestens die Hälfte der zum Markt zu bringenden Ernte repräsentierten. Der Vertrag sah deshalb vor, daß eine Zurücknahme der Unterschrift freistehen sollte wenn nicht nach Ablauf der Werbezeit die Beteili— Jung von 50 v. H. der Weizenanbaufläche von 1922, das sind 2882 797 Acres, garantiert wären. Am Ende der Werbung fehlten 280 000 Aecres. Die Zeichner wurden verständigt. Es fanden einige Widerrufe von Zeichnungen, aber noch mehr Neu— zeichnungen statt, und die Vertrauensmänner ent— schlossen sich den Pool zu errichten. Mit den Ele— oatorgesellschaften wurde ein Vertrag auf ein Jahr geschlossen. Ein Bankkredit von 15 Millionen Dollar zu 6 v. H. Zinsen wurde aufgenommen auf der Grundlage der Sicherheit, die die in den terminal olevators lagernden Weizenbestände boten. Die Anzahlung auf in den Pool eingelieferten Weizen erfolgte auf der Grundlage 75 Cents per Bujshel Nr. J Northern in Fort William. Der Alberta— Pool eröffnete seinen Geschäftsbetrieb im Oktober 1928 und hatte bei Abschluß des ersten Geschäfts— jahres, am 15. Juli 1924, 34 Millionen Bushels Weizen umgesetzt. Der erzielte Durchschnittspreis war 1,03 8 per Bushel. Die Mitgliederzahl wurde im August 1924 auf 29 440 angegeben. In einer Frühjahrszusammenkunft des Jahres 1924 hatte die gesetzgebende Körperschaft der Provinz Alberta die Regierung ermächtigt, dem Alberta-Pool ein Darlehen von 1 Million Dollar zum Kauf von Elevatoren zu gewähren. Die Bedingung war, daß 15 v. H. der Kaufsumme jeweils vom Pool auf— zubringen sei. Der Kaufpreis für einen Elevator wurde auf 14000 8 geschätzt. Sowohl in Saskatchewan wie in Manitoba wur— den gleichzeitig starke Werbungen in Szene gesetzt. Es gelang aber nicht, für das Jahr 1988 die für notwendig erachtete Beteiligung zustande zu bringen. Die Farmer von Saskatchewan wandten sich an die Regierung um finanzielle Unterstützung und er— hielten zum Betrieb der Propaganda 45 000 8, zahlbar in drei Raten April bis Juni, vorgeschossen. Im Juli 1924 war die Beteiligung der vorgesehenen 50 v. H. der Anbaufläche sichergestellt. Die Mit— gliedschaft betrug bei der Gründung 45 725 Farmer mit 6330 000 Acres Weizenland. Im Februar 1925 betrug die Mitgliederzahl bereits 52000 mit 7,2 Millionen Acres Weizenland. Bis dahin waren 46 Millionen Bushels Weizen von dem Vool um— 51 Nr. 2788 zesetzt, auf die 18 per Bushel Anzahlung geleistet var. Eine zweite Zahlung von 835 Cents per Bushel erfolgte im Februar, eine weitere von 11 Cents im Juli, so daß ein Gesamtpreis von ,os Dollar per Bushel erzielt wutde. Für die Um— chläge im laufenden Erntejahr waren mit allen Slevatorgesellschaften in Saskatchewan Verträge ibgeschlossen. Die Abmachungen wurden jedoch nicht als befriedigend betrachtet. Der Pool gründete deshalb eine eigene Elevatorkompanie. In Manitoba, wo sich anscheinend der Pool— gedanke in der Farmerschaft noch nicht so festgesetzt hatte, wie in den beiden anderen Prärieprovinzen, hatte man sich die Beteiligung von nur 40 v. H. der Weizenanbaufläche zur Voraussetzung der Grün— dung gemacht. Der Pool trat im Juli 1924 mit 224 Mitgliedern unter der Bezeichnung „Manitoba dooperativo Whéat Producers Limited“ ins Leben. Die Vertragsform in den drei Provinzen ist fast »öllig die gleiche. Der Vertrag verpflichtet den Landwirt, für die Dauer von fünf Jahren allen don ihm hervorgebrachten Weizen außer dem re— zistrierten Saatweizen an den Pool abzuliefern. Der Pool ist alleiniger Bevollmächtigter für Emp— angnahme und Verkauf des Weizens. Die erste Zahlung auf den Weizen erfolgt bei Ablieferung, veitere Abschlagszahlungen nach Deckung der aus dem Verkauf entstehenden Auslagen. 1 Cent je Bushel wird zur Schaffung einer Reserve, 2 Centé zum Ankauf von Elevatoren und Umschlageinrich— ungen zurückbehalten. Jeder seine Unterschrift eistende Farmer muß einen Anteil zu 18 an der Gesellschaft übernehmen und außerdem noch einen Gründungsbeitrag von 23 leisten, so daß edes Mitglied 8 8 zu zahlen haͤt.' Sobald die drei Pools in Tätigkeit getreten varen, wurden Schritte unternommen, eine gemein— ame zentrale Verkaufsagentur für die drei Pro— hinzen zu errichten. Sie trat im Juli 1924 unter dem Namen „Canadian Cooperativo Wheat Pro- ducers Limited“ ins Leben. Der Manitoba-Pool gibt unter dem Titel „Scoop shovel“ (Getreide— chaufel) eine Zeitung heraus, die die Mitglieder dauernd über den Stand der Geschäfte und die Marktlage unterrichtet“). Die bemerkenswerten Erfolge der Weizenpools führten zu dem Wunsch, auch die „coarse grains“, das ist Hafer, Gerste, Flachs, Roggen und Misch— getreide, in den Tätigkeitsbereich der Organisation einzubeziehen. Von diesen Getreidearten ist für die Prärieprovinzen lediglich Hafer von wesentlicher Bedeutung. Die Anbaufläche ist zwar geringer als die von Weizen; da jedoch die Erträge fast doppelt o hoch sind wie bei Weizen, kommt die Erntemenge n manchen Jahren an die Menge des geernteten Weizens heran. Die Ausfuhr ist im Verhältnis dazu auffallend gering. Auch die Ausfuhr der anderen unter den „coarse grains“ aufgeführten Erzeugnisse, unter denen die Gerste an Bedeutung zunächst steht, spielt keine besondere Rolle. In den Propinzen Manitoba und Saskatchewan sind jetzt Pools auch für die coarse grains errichtet. deren 62 Rew, a. a.O. S. 88.