wendigkeit zu spekulieren, sondern auch das „orderly markeéting“, eine Mengenkontingen— tierung beim Verkauf, durch das das Angebot der Nachfrage angepaßt und eine Verstopfung des Exportmarktes vermieden wird. Die Ab— sicht der Verminderung der Behandlungs— kosten bis zum Tag des Verkaufs und der Ausschaltung von Zwischengewinnen spielt auch mit, steht aber nicht im Vordergrund. Nach den Darlegungen des bereits erwähnten englischen Sachverständigen nimmt man in den Kreisen der Poolgründer an, daß von den ca. 40 Cents Zwischenkosten und Zwischen— gewinnen von der Siation in der kanadischen Provinz bis Liverpool vielleicht ß3 bis 5 Ceuts Vermittlergebühren und Zwischengewinne er— spart werden können“). Eine größere Rolle spielt für den kanadischen Farmer als Ver— käufer seiner Bodenerzeugnifse schon die Stär— kung seiner Stellung gegenüber den Eisen— bahnunternehmungen, obwohl gerade auf diesem Gebiete, wie bereits dargetan, ihm die kanadische Gesetzgebung bereits schützend zur Seite steht, vor allem aber gegenüber den Ele— vatorgesellschaften und dem mit diesen ver— hundenen Zwischenhandel. Das System der Pools kann sich erst dann in vollem Maße auswirken, wenn sie sich einen entsprechenden Anteil an den für den Umsatz des Weizens nötigen Betriebseinrich— tungen verschafft haben. Das Ziel wurde von Anfang an mit Nachdruck verfolgt. Gegenstand des Begehrens mußte vor allem der Besitz der Elevatorgesellschaften sein, die aus Far— mervereinigungen bestehen. Es stellte sich bald heraus, daß die Beamten der alten Farmer— handelskompanien, die mit ansehen mußten, daß ihr Tätigkeitsbereich von den Pools immer mehr eingeengt wurde, zu den bittersten Fein— den der Pools gehörten. Dieser Widerstand scheint überwunden zu sein. Es wird gemel— det, daß die Poolvereinigung im Fruͤhjahr 1926 500 Elevatoren von der Saskatechewan Grain Elevators Company durch Kauf für den Betrag von 2 Millionen & erworben habe. Aus den Mitteln der Elevatorreserve konnten weiter bereits drei Elevatoranlagen an den Endstationen am oberen Ende der großen Seen mit, 2,5 Millionen Bushels sowie noch eine größere Anzahl weiterer Elevatoranlagen er— standen werden 66). Weiter kam auch noch die Gesetzgebung den Poolvereinigungen zu Hilfe Durch ein im Mai 1926 von dem kanadischen Parlament angenommenes Gesetz wurde den Farmern, die Mitglieder der Pools sind, das Recht eingeräumt, in Zukunft ihr Ge— treide auch durch Vermittlung aller privaten Elevatoren an den Pool abzuliefern 6). Ist damit die Frage der Lagerung der Ernte, bis sie auf den Markt gebracht wird, soweit zugunsten der Vools gelöst, als die bestehen— es) Rew, a. a. O. S. 86. J 0) „Berliner Börsen-Courier“ vom 16. April 1926 Nr. 176. 7) „Berliner Börfen-Courier“ vom 18. Juni 1926 Nr. 278 * Nr. 2785 den Verhältnisse es möglich machen, so bleibt immer noch die Frage der Finanzierung der Ernte bis zum Verkauf. Wie bereits dargetan, besitzen die drei Pools kein nennenswertes Gesellschaftskapital aus Einlagen der Mit— glieder. Die Pools waren deshalb im An— fang ihres Bestehens stark abhängig von den kanadischen Banken, die ihnen auf die Ge— treidebestände in den terminal elovators Vor— schüsse gewährten. Ihrer starken Anlehnung an die Ausfuhr entsprechend arbeiten die Pools mit Krediten der Chartorbancs. Es zeigt sich neuerdings das Bestreben, die Ab— hängigkeit von den Banken dadurch zu vermin— dern, daß die ratenweise Auszahlung des ein— zelnen Verdienstes an die Farmer verlangsamt wird. Durch die Abzüge, die vertragsgemäß für Bildung einer Etevatorreserve gemacht werden, wird allmählich ein Gesellschaftsver— mögen gebildet. Ein dem Umfang des betrie— benen Weizengeschäftes entsprechendes Ver— 83 besitzen die Pools aber vorläufig noch nicht. Die Pools standen von Anfang an im scharfen Gegensatz zu der Getreidebörse in Winnipeg, die sie zu boykottieren suchen. In der Richtung dieser Kampfstellung liegt es, wenn im Juni 1926 gemeldet wird, daß die zentrale Agentur der Pools jetzt an 51 See— hafenplätzen in allen Weizen einführenden Län— dern der Welt ihre eigenen Vertreter habe 6s) Die „Manitoba Free Press“ bringt die Fest— tellung, daß es im Herbst 1925 dem Mheat Pool durch seine Kontrolle der Weizenbewegung gelungen ei, einen wohlüberlegten Versuch reicher ameri— kanischer Spekulanten, mit Gerüchten über große zum Transport bereitstehende Weizenüberschüffe in Rußland einen Preissturz auf dem Weizenmarkt her— »eizuführen, zum Scheitern zu bringen. Der Ge— reidehandel seinerseits sucht den Farmern vorzu— echnen, daß sie durch Verkauf ihres Weizens unter Inanspruchnahme des Pools nichts gewinnen. Die Betreidebörse von Winuipeg hat als das Ergebnis einer Prüfung der Bücher von ungefähr 12 Elevator— gesellschaften Tabellen veröffentlicht, die dartun sollen, aß die Farmer, die Mitglieder des Pool sind, vährend des Erntejahres 1984 einige Cents weniger axo Bushel Weizen bekommen hätten als diejenigen Farmer, die mit den alten Elevatorgesellschaften arbeiteten. Die Beamten des Pool bestreiten die Richtigkeit der veröffentlichten Zahlen. Die Getreide— börse macht jedenfalls kein Hehl daraus, daß sie den Wunsch hat, die Voolbewegung zum Scheitern zu bringen. Im Februar 1926 kam ein Abkommen zwischen den Weizenpools und der kanadischen Müllervereini— zung zustande, demzufolge die Pools an die Vereini— gung ihr Getreide zu demselben Preis abzugeben sich verpflichteten, wie an die europäischen Kaͤufer, Das Wesentliche des Vorganges wird darin zu er— blicken sein, daß der Teil des Getreidehandels, der mit der Müllervereiniqung in Verbindung steht. os) Grain, Seed and Oil Reportor vom 18. Juni 1926 Nr. 139