J dahin, daß Agenturen für den Ankauf von Weizen an allen Hauptumschlagplätzen errichtet wurden, daß die Umsätze unter Beteiligung des regulären Handels erfolgen würden und daß die Agenturen, wenn nötig, bereit seien, die ganze Ernte zu dem Zwecke aufzukaufen, um den fairen Preis von 2,20 3 auf— rechtzuerhalten, ferner, daß dieser Preis bereits für die Ernte 1917 ohne Anderungen und Schwankungen maßgebend sein sollte. Während die Preisfestsetzung des Gesetzes selbst nur als ein Lockmittel für deu Erzeuger vorgesehen war, ließ die Bekanntmachung die Absicht erkennen, sowohl den Verbraucher als ruch den Erzeuger zu schützen. Im Anschluß an die Regelung des Weizenpreises vurde im Wege der freiwilligen Übereinkünfte auch die Regelung des Mehlpreises und der Brotpreise durchgeführt. Mehr als 3000 Müller traten dem freiwilligen Übereinkommen bei. Bis Ende Novem— her 1917 umfaßte das unterzeichnete Ubereinkommen 6 der Leistungsfähigkeit der Mühlen des Landes. Die Unternehmungen, die nicht beigetreten waren, waren kleinere Muͤhlen, deren Umsähße bereits aus— ceichend durch die bei der Erteilung der Genehmi— zung auferlegten Bedingunden kontrolliert wurden. Mit der Preiskontrolle gingen Sparmaßnahmen dand in Hand. Vom 1. März 1918 ab durften die Mühlen nur noch eine Klasse Weizenmehl herstellen. Zwei Monate vorher war die Menge Weizen, deren Verwendung zur Gewinnung von'1 Barrel (196 engl. Pfund — 88,0 Kg) Mehl gestattet war, von 285 auf 264 engl. Pfund (119760 scg) heruntergesetzt worden, d. h, es wurde 75 proz. Ausmahlung vor— geschrieben. Im Grunde brachte man dem freiwilligen, Sparen, das durch ausgiebige Propaganda unter— stützt wurde, Vertrauen entgegen. Die Ergebnisse varen jedoch nicht befriedigend. Im Januar 1918 erließ der Präsident einen Appell an die Bevölke— rung, ihren Nahrungsmittelverbrauch noch weiter einzuschränken. Zu gleicher Zeit erließ die Food Idministration Vorschriften, die am 24. Februar 1918 in Kraft traten und den Bäckern aufgaben, bei der Herstellung des Brotes aus Weizenmehl Ersatz nittel im Verhältnis von 1: 4 zu vermindern. Mit Wirkung des 28. Januar 1918 wurden die Käufer von Mehl im Einzelhandel angehalten, auf je ein Pfund Weizenmehl gleichzeitig ein Pfund Mehlersatz zu kaufen. Durch Beschlagnahme wurden 30 v. H., später 45 v. H. der gefamten Erzeugung der größeren Mühlen in der Zeit vom Januar bis Junt 1918 weg— zgenommen, um Mehl zur Ausfuhr an die Allierten zur Verfügung zu haben. Der gesamte Verbrauch an Weizenmehl in den Vereinigten Staaten hatte in den acht Monaten, vom 1. Juli 1917 bis 28. Fe— hruar 1918, die Zahlen der entsprechenden Zeit der drei Vorkriegsjahre erheblich überschritten. Erst nach Linführung der Vorschriften über Mehlersatz kam ds zu einer wirklichen Ersparung im Inlandsverbrauch. Die Ernte 1917 begann sich nur langsam in Be— wegung zu setzen. Die Farmer hielten mit der Ware zurück, da sie doch noch auf eine Steigerung des Preises hofften. Auf einer Versammlung“ am 26. August 1917 forderten die Farmer von Minne— sota und, Dakota, daß die Regierung den Mindest— oreis auf 8 Dollar für den Bushel festsetze. Die Agitation dauerte jedoch nicht lange, nachdem der »on dem Ausschuß empfohlene faire Preis bekannt— zegeben worden war. Das Nachgeben des Mehl— reises auf einen diesem Weizenpreis entsprechenden Lreisstand trug dazu bei, die Farmer in friedliche Ztimmung zu bringen. Eine Bestätigung kaun darin sefunden werden, daß tatsächlich die Nussaat von Veizen in den Jahren 1918 und 1919 fortgesetzt gjesteigert wurde. II. Maßnahmen zur Getreidepreisstabilisierung in den Vereinigten Staaten in der Nachkriegszeit Der in der Mitte des Jahres 1920 sofort nach blauf der Zeit des garautierten Weizenpreises lötzlich und unerwartet eintretende Rückschlag in »en laudwirtschaftlichen Preisen und die sich daraus ntwickelnde dreijährige Krise hat zahlreiche Farmer von Haus und Hof vertrieben und auch denjenigen, ie sich halten konnten, schwere Verluste verursächt. Nach dem Ergebnis der Untersuchungen des Land— virtschaftsministeriums der Vereinigten Staaten4) genügte der Reinertrag in den Jahren 1920,21 ind 1921,22 nicht, um dem Landwirt, auch wenn er auf jede Verzinsung seines Kapitals verzichtete, nen gleichen Lohn für seine Arbeit zukommen zu assen, den der einfache Landarbeiter erhielt. In Not kamen vor allem die Farmer in den halbregen— irmen Gebieten, welche von West-Kansas und Ost— Folorado hinauf bis an die kanadische Grenze ver— gaufen, in denen wegen der Gefahr der Dürre die erträge besonders unsicher sind und in denen eine heihe von Mißernten zu verzeichnen war, nachdem inter dem Anreiz der hohen Preise während des drieges große Flächen Weideland in Kultur ge— tommen und vorwiegend mit Weizen bebaut worden varen. Auch in den begünstigteren Gebieten führte er Preissturz vor allem bei solchen Farmern zum zusammenbruch, die in den Zeiten der Hochkon— unktur zu teuer gekauft oder mit Hilfe von Krediten hren Betrieb erweitert und eine Schuldenlast auf ich genommen hatten, die unter den geänderten Verhältnissen nicht mehr tragbar war. Der Reini— zungsprozeß, der zur Vernichtung von zahlreichen hwachen Existenzen führte, vollzog sich in der Form „on Bankrotten, Verlassen der Farmen, Rück— vanderung vom Land in die Stadt und in die Industrie. Die Zahl der Konkurse in den Ver— inigten Staaten betrug: im Jahre 19183 insgesamt 17 588 darunter Farmer.., 9482 oder 5, v. H. im Jahre 1920 insgesamt 15 588 darunter Farmer. 997 oder 6 v. H. im Jahre 1923 insgesamt 34 236 darunter Farmer. . 5940 oder 17,1 v. H. Nach, den Untersuchungen des Landwirtschafts— ninisteriums in den Vereinigten Staaten betrug »ie Zahl der Bewohner, die im Jahre 1922 vom rand in die Stadt abwanderten, etwa zwei Mil— ionen. Zum Ausgleich fand wieder eine Gegen— vanderung von 880000 Menschen aus der Siadt uuf das Land statt. Es bleibt danach eine Ver— ninderung der ländlichen Siedlung um 1120000 ), Hexmes, „Landwirtschaftlicher Kredit in den Ver— inigten Staaten“ in Bexichte über Landwirtschaft, Neue Folge, Band III, Heft 2 10925.