Aufgaben gerecht zu werden, die der Krieg den Ver— einigten Staalen auf dem Gebiet der Weizen— versorgung der Welt zugewiesen hatte. Nach Kriegsende stellte sich heraus, daß der Verkehr ohne die Fedéral Standards, die für das ganze Gebiet der Union geltenden Qualitätsfestsetzungen, nicht mehr auskommen konnte. Die Entwicklung geht dahin, für eine immer wachsende Zahl von land— virtschaftlichen Erzeugnissen weiter solche einheitliche nationale Standards einzuführen. Der Landwirt st nicht gezwungen, das Getreide, das er auf den Markt bringt, standardisieren zu lassen. Wird jedoch ein Geschäft unter Zugrundelegung von Typen abgeschlofsen, so müssen die Kontrahenten ich der in der United States Grain Standards Act estgelegten Typen bedienen. Die Vorteile der Standardisierung sind die Vereinfachung des Um— atzgeschäftes und damit Verminderung der Kosten, die auf dem Wege vom Farmer bis zum Verbraucher entstehen, die Sicherung der Anerkennung der Qualität, Ermöglichung der Einlagerung zum Zwecke der Beleihung und damit eine Verminderung des Zwanges zum Verkauf sofort nach der Ernte. Das führk zur Betrachtung des zweiten für die Preisbildung des Getreides wesentlichen Punktes: Jämlich der landwirtschaftlichen Kreditverhältnisse. 1. Der landwirtschafthliche Kredits?odh. Das Wort „industry“ umfaßt in den Vereinigten Staaten sowohl Gewerbe als auch landwirtschaft— lichen Betrieb. Damit kommt zum Ausdruck, daß auch die Landwirtschaft nach kaufmännischen Grundsätzen betrieben wird. Das zeigt sich in der Art der Finanzierung des Betriebes und der Be— schaffung von Betriebskapital. So sehr die Farmer tkonst dem Gedanken genossenschaftlichen Zusammen— schlusses zugänglich sind, haben doch landwirtschaft— liche Kreditvereine kaum Wurzel zu fassen vermocht, obwohl in einer Reihe von Staaten der Versuch ge— nacht wurde, ihnen im Wege der Gesetzgebung zum Leben zu verhelfen. Die Hauptursache liegt in der Ver— hreitung der kleinen Privatbanken, die es dem Landwirt in gleicher Weise wie dem Industriellen ermöglichen, mit einem mit den Verhältnissen des Bezirkes und insbesondere den Verhältnissen seines eigenen Betriebs eingehend vertrauten Bankier zu— saunmenzuarbeiten. Die Bedeutung des Privat— „ankwefsens hängt wieder zusammen mit der Anti— rustgesetzgebung, die bis jetzt einen Aufsaugungs— prozetz auf dem Gebiet des Bankwesens, die Ent⸗ ttehung von Filialbanknetzen im Anschluß an Groß⸗ hanken und eine Monopolstellung der Großbanken hintan gehalten hat. Dem Bedürfnis nach einer einheitlichen Leitung des Geldumlaufs trug wohl die Bankreform von 1918, aus der die Bundes— reservebanken hervorgegangen sind, Rechnung. Auf dieser Grundlage ist die in den letzten Jahren ent— wickelte Gesetzgebung, die dem Kreditbedürfnis des Farmers unter besonderer Berücksichtigung des andwirtschaftlichen Betriebs entgegenzukommen sucht, aufgebaut. 80) Vgl. Dr. A. Her me s, „Der landwirtschaftliche Kredit n den Vereinigten Staaten“ in „Berichte über Landwirt— chaft“ neue Foͤlge, Band III, Heft 2 S. 160ff. 1926. a) Beleihung von Erntevorräten. Bei der Schilderung des Systems der Elevatoren n Kanada ist darauf hingewiesen worden, daß die slevatoren in erster Linie als Einrichtungen zur Unterstützung und Erleichterung der Erntebewegung ind weniger zur Schaffung der Möglichkeit für den randwirt, seine Erzeugnisse gegen niedriges Lager— jeld einzulagern, zu warrantieren und zu lombar— ꝛieren, entstanden sind. Die Verhältnisse liegen zierin in den Vereinigten Staaten nicht ganz so wie n Kanada. Es besteht in den Vereinigten Staaten rnicht in dem Maße wie in Kanada die Notwendig— eit, die Erntebewegung auf eine kurze Zeit nach der ernte oder nach der Wiedereröffnung der Schiff— ahrtswege im Frühjahr-zusammenzudrängen. Das —chwergewicht der Weizenerzeugung liegt zwar auch n einem verhältnismäßig kleinen Teil des aus— jedehnten gesamten Staatsgebietes, in den Ebenen es mittleren Westens, aber vier Fünftel der Er— eugung dienen dem Inlandsbedarf und nur ein zünftel geht den Weg der Ausfuhr über See. Die lufspeicherung der zur Deckung des Inlands— edarfs erforderlichen Mengen erfolgt aus nahe— iegenden Gründen am zweckmäßigsten in den Er— zeugungsgebieten selbst oder doch in deren Nähe. ẽs verlohnte sich für die landwirtschaftlichen Ge— iossenschaften immer mehr, neben die Elevator— inlagen, die sich in den Händen der Eisenbahn— gesellschaften und des Handels befinden, eigene Ele— atoranlagen zu setzen. Das Fassungsvermögen der Unlagen war bald so groß, daß sie der Einlagerung richt nur für kurze Zeit während des Umschlags im Transport, sondern auch für die Bereithaltung, bis »er Verbrauch und der Markt sich entsprechend auf— nahmefähig zeigten, dienen konnten. Mehr als in danada läag es deshalb nahe, die eingelagerten erntebestände als Unterlage für Kreditinanspruch— iahme zu verwenden. Diese Art der Finangierung der Ernte sollte durch die Warehouse Act vom 11. August 1916 ausgebaut werden. Das Gesetz ieht vor, daß ein Lagerhausbetrieb sich nach der Er— üllung besonderer Voraussetzungen als „federally icensed“ (pon der Bundesregierung konzessioniert) ezeichnen darf. Die Voraussetzungen sind Prüfung er Zuverlässigkeit des Lagerhalters und, Unter— tellung des Betriebs unter behördliche Aufsicht, Ab— dicklung der Geschäfte unter bestimmten Formen ind nach bestimmten Regeln. Die Quittung über die eingelagerte Ware, das Waréhouse-reécéipt, vird in einer nur dieser Art von Lagerhäusern vor— »ehaltenen Form ausgestellt und macht das, was ur Beurteilung der eingelagerten Ware erforder— ich ist, ersichtlich. Der Zweck des Gesetzes ist, ein inheitliches Lagerhaussyssem für das ganze Gebiet er Vereinigten Staaten zu schaffen, und vor allem urch die Einführung eines einheitlichen umlaufs⸗ aͤhigen Lagerscheins die Beleihung der marktfähigen zrnte durch die Banken zu ermöglichen und in dem Varehouse receipt ein handelsfaͤhiges, durch ein— aches Giro übertragbares, überall gangbares Han— delspapier zu schaffen. Bis zum Jahre 1920 blieb das Gesetz, dessen Ausführung von der freiwilligen Mitwirkung der Lagerhausinhaber abhängt, im pesentlichen auf dem Papier. Seitdem hat das donzessionssystem einige Fortschritte gemacht.