Nr. 2785 Zahl der von Angehörigen beider Häuser, zum Teil m Einverständnis mit der Regierung, zum Teil in enger Zusammenarbeit mit den Dachorganisationen der landwirtschaftlichen Vereinigungen eingebrachten Besetzesvorlagen ging über 30 hindus. Diese Vor—⸗ lagen begegnen sich fast alle in den gleichen Grund zedankengängen und zeigen nur in der Art der Ver— olgung der Grundgedanken verschiedene Abweichun— zen. Da diese Vorlagen sämtlich gescheitert find, —D — halt ein Bild davon gibt, wie sich in den Köpfen der Führer der Landwirtschaft in den Vereinigten Staaten der Weg zu einer besseren Zukunft darstellt. Es genügt zu diesem Zweck. den Inhalt der Vor— agen näher wiederzugeben, denen sich die meiste Aussicht auf eine Annahme und Verwirklichung er— »ffnete. 1. Tincher Bill'en Zweck des Gesetzes ist, die Entstehung von Ge— nossenschaften für den Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse zu fördern. Zu diesem Zweck soll ein Sederal Farm Advisory Gounecil errichtet werden. Diese beratende Stelle soll aus 86 Mitgliedern be— tehen, von denen je drei von den Farmerorganisa— ionen und Verkaufsgenossenschaften in den 12 Fe⸗ eral-⸗Sand-Bank-Distrikten gewählt werden. Da— neben soll ein Ausschuß für den Absatz landwirt- chaftlicher Erzeugnisse (Farmer Markéeting Gom- nission) ins Leben treten. Dieser Ausschuß soll ius sieben Mitgliedern bestehen; eines der Mit— Lieder soll der Minister für Landwirtschaft sein. Sechs Mitglieder sollen von dem Präsidenten unter Pitwirkung des Senats aus einer Liste von 18 von dem Advisory Council vorgeschlagenen Kan— didaten ausgewählt werden. Für die Zwecke der hewährung von Darlehen an die landwirtschaft⸗ ichen Verkaufsgenossenschaften soll ein Darlehens— onds von 100 Millionen Dollars aus Staats— nitteln bereitgestellt werden. In der Form solcher darlehen sollen den landwirtschaftlichen Verkaufs⸗ genossenschaften Mittel zur. Verfügung gestellt verden, mit denen sie das Ziel der Regelung des Marktes und der Stabilisierung der Preise der dand— virtschaftlichen Erzeugnisse verfolgen könneu. Als Sicherheiten sollen die im Besitz der Verkaufs— genossenschaften befindlichen Betriebseinrichtungen dienen. Der Ausschuß soll den Genossenschaften nsbesondere bei der Beschaffung von Lagereinrich— ungen behilflich sein. Ihre Hauptaufgabe sollen die Genossenschaften darin erblicken, die landwirt chaftliche Erzeugung dem Konsumbedarf anzupassen. Diese Vorlage war im Landwirtschaftsministerium iusgearbeitet worden und galt als Vorlage der Regierung. Man erkennt in ihr deutlich die Er— nnerung an die War Finance Corporatfion. Die hauptsächlich auf landwirtschaftliche Wähler ange⸗ viesenen republikanischen Abgeordneten der Farm— taaten im mittleren Westen versprachen sich von ieser Vorlage keine ausreichende Besserung der »2) Drucksachen des House of Représentatives 69. Con— grosts 1st. Sessicn 11618 vom 26. April 1926. Report Nr. 994 vom 27. April 1926 age der Landwirtschaft. Sie standen auf dem hoden der in ihren Forderungen bedeutend weiter eichenden Haugen Bill. 2. Haugen Billes) Der Bericht des Ausschusses, der die Vorlage mpfiehlt, gibt folgendes Bild von der Lage der andwirtschaft: Die Vorlgge verfolgt nach ihrer einleitenden jormel den Zweck, die Erzeuger landwirtschaftlicher Zrodukte in die Lage zu versetzen, das Angebot oweit zu kontrollieren wie notwendig ist, um den MNarkt vor übermäßigen Preisschivankungen zu ichern, weiter die Gewinne und Verluste aus dieser dontrolle des Angebots auf alle Erzeuger des be— reffenden landwirtschaftlichen Produkls zu verteilen, weiter Spekulation und unnötige Verteuerung der ẽrzeugnisse auf dem Weg vom Erzeuger zum Ver— »raucher (Waste in marketing) auf das Mindest- naß herunterzubringen, weiter den Zusammenschluß der Erzeuger in Ge— nossenschaften zu fördern, weiter den inländischen Markt gegen den Welt— reis zu schützen und dafür zu forgen, daß die zölle auf landwirtschaftliche Erzeugnisfe sich im In— andspreis auswirken, endlich Einrichtungen für die Kontrolle und Ver— ügung über Erzeuguüngsüberschüsse in der Weise zu reffen, daß ein der Marktlage angepaßtes Angebot er landwirtschaftlichen Erzcugnisse (orderly mar— ceting) im inländischen und Ausfuhrhandel sicher— gestellt wird. Die landwirtschaftlichen Erzeugnisse werden gegen— värtig auch im Inland zum Weltmarktpreis abge— etzt, weil für den Inlandspreis der Preis des iberschusses bestimmend ist, der im Land nicht be— zötigt wird und auf den Weltmarkt geht. Die be— tehenden landwirtschaftlichen Zölle sind deshalb un— virksam. Der Einfluß des Weltmarktpreises auf »en Preis der gesamten Erute kann dadurch ausge⸗ chaltet werden, daß der zum Export zur Verfügung tehende Überschuß aus dem Maͤrkt genommen wird. luch die Verschiedenheit der Jahresexträge hat un— eilpolle Preisschwankungen zur Folge.Diefe zreisschwankungen können nur dadurch qaus— eschaltet werden, daß Vorkehrungen getroffen verden, die es ermöglichen, Ertragsüberschüsse aus en fetten Jahren in die mageren Jahre hinüber— unehmen. Die Kontrolle über die Überschüfse wird zie Stabilisierung und Besserung der Preise zur Folge haben. Eine solche Wirkung kann durch die Zewährung von Darlehen an die Verkaufsgenossen— haften allein noch nicht erzielt werden. Solche darlehen ermöglichen insbesondere nicht eine wirk— iche Kontrolle und entsprechende Unterbringung der üerschüsse. Dazu genuͤgt nicht, lediglich Geld zur VBerfügung zu haben, sondern es muß auch ein Vor— gehen ermöglicht werden, das die Gefahr und die dosten der Finanzierung der ganzen Ernte oder auch tur der Überschüsse auf alle Erzeuger verteilt, so »s) Drucksache H. R. 11608 vom 27. April 1926. Ropors Nr. 1008 vom 27. April 1926