gehört das Buchgewerbe, das hinsichtlich des Reklamewesens eine 
Sonderstellung einnimmt. Darüber, daß Mittel und Wege ge- 
schaffen werden müssen, daß ein Buch bekannt wird, herrscht 
zwar allgemeine Übereinstimmung. Schon das Verlagsgesetz 
nötigt ja den Verleger, die bei ihm erscheinenden Bücher „in 
der zweckentsprechenden und üblichen Weise zu vervielfältigen 
und zu verbreiten“. Zwischen der bescheidenen Reklame, 
die diesem Gesetz vielleicht genügt (etwa Anzeige im Börsen- 
blatt, Versendung einiger Rezensionsexemplare und Aufnahme 
in den Verlagskatalog) und der regeren Werbebetätigung, die 
man gemeiniglich im Auge hat, wenn man von buchhändlerischer 
Reklame redet, ist aber ein Unterschied. 
Auch der rege Reklame betätigende Buchhändler wird jedoch 
bei der Frage nach der Zweckmäßigkeit dieser Reklame Sitte und 
übliches Empfinden des Publikums in Betracht ziehen müssen, 
und zwar auch dann, wenn er sich selbst berufen fühlt, diese 
Faktoren zu modifizieren. So ist zu bedenken, daß eine sehr auf- 
dringliche Reklame bei rein wissenschaftlichen Werken heute 
noch meist stark verstimmend wirkt, besonders wenn. man merkt, 
daß bei ihr der Autor dahintersteckt. Bei rein wissenschaftlichen 
Werken wirken auch geschickte, aber irreführende Titel sehr ver- 
letzend; sie sind aber natürlich auch ganz allgemein zu ver- 
werfen. Bei gelehrten Büchern, die sich an Industrie, Technik 
und Praxis wenden, wird intensive Reklame besser ertragen als 
im Gebiet der reinen Wissenschaft und zumal der Philosophie. 
Schließlich muß noch erwähnt werden, daß die Wirkung von 
Reklamen durch zweckwidrige Häufung geschwächt und ganz 
aufgehoben werden kann. Dieser in verschiedenster Hinsicht zu- 
treffende Satz gilt auch insofern, als das Publikum nur für eine 
beschränkte Anzahl von Reklamen aufnahmefähig ist. Dies 
zeigt sich gerade wieder im Buchhandel. In den letzten Wochen 
vor Weihnachten 1925 sind mir so viele Buchhändlerkataloge zu- 
gegangen, daß es mir nicht mehr möglich war, sie näher anzu- 
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