gehört das Buchgewerbe, das hinsichtlich des Reklamewesens eine Sonderstellung einnimmt. Darüber, daß Mittel und Wege ge- schaffen werden müssen, daß ein Buch bekannt wird, herrscht zwar allgemeine Übereinstimmung. Schon das Verlagsgesetz nötigt ja den Verleger, die bei ihm erscheinenden Bücher „in der zweckentsprechenden und üblichen Weise zu vervielfältigen und zu verbreiten“. Zwischen der bescheidenen Reklame, die diesem Gesetz vielleicht genügt (etwa Anzeige im Börsen- blatt, Versendung einiger Rezensionsexemplare und Aufnahme in den Verlagskatalog) und der regeren Werbebetätigung, die man gemeiniglich im Auge hat, wenn man von buchhändlerischer Reklame redet, ist aber ein Unterschied. Auch der rege Reklame betätigende Buchhändler wird jedoch bei der Frage nach der Zweckmäßigkeit dieser Reklame Sitte und übliches Empfinden des Publikums in Betracht ziehen müssen, und zwar auch dann, wenn er sich selbst berufen fühlt, diese Faktoren zu modifizieren. So ist zu bedenken, daß eine sehr auf- dringliche Reklame bei rein wissenschaftlichen Werken heute noch meist stark verstimmend wirkt, besonders wenn. man merkt, daß bei ihr der Autor dahintersteckt. Bei rein wissenschaftlichen Werken wirken auch geschickte, aber irreführende Titel sehr ver- letzend; sie sind aber natürlich auch ganz allgemein zu ver- werfen. Bei gelehrten Büchern, die sich an Industrie, Technik und Praxis wenden, wird intensive Reklame besser ertragen als im Gebiet der reinen Wissenschaft und zumal der Philosophie. Schließlich muß noch erwähnt werden, daß die Wirkung von Reklamen durch zweckwidrige Häufung geschwächt und ganz aufgehoben werden kann. Dieser in verschiedenster Hinsicht zu- treffende Satz gilt auch insofern, als das Publikum nur für eine beschränkte Anzahl von Reklamen aufnahmefähig ist. Dies zeigt sich gerade wieder im Buchhandel. In den letzten Wochen vor Weihnachten 1925 sind mir so viele Buchhändlerkataloge zu- gegangen, daß es mir nicht mehr möglich war, sie näher anzu- 120