Zusammenfassung findenden deutschen Industrie gegenüber steht 3. Der Gesetzentwurf ist mit dem in der Reichs- und bislang schon die äußersten Zugeständnisse verfassung verankerten Grundrecht der in Bezug auf Preise, Zahlungsbedingungen usw. Vereinigungsfreiheit unvereinbar. aus ihr herausgeholt hat. Der Gedanke, die ; E . n 1015 Rechte ausländischer Untertanen davon ab- Ka n Pam en - Gi ur hängig zu machen, daß die betreffenden fremden Vereiniagnesfreiheit En wW * 4 Staaten die Gegenseitigkeit gewähren, ist dem- Tin OS gegenüber aus verschiedenen Gründen un- FAT deTung der ATOES m WESEN Genüaond bedingungen einschränken oder zu behindern A suchen.“ Der Gesetzentwurf nimmt den Lieferern ein- ; : , . seitig die Möglichkeit, ihre Vereinigungsfreiheit De hen Dirk une NN Deinen auszuüben, während den Abnehmern ihr Recht, Lieferer so einschneidend, daß sie ihnen die Sich, en Einkanfsyereinigungen DT wirtschaftliche Bewegungs Ireiheit nehmen, schließen, gemeinsame KEinkaufs- und Abnahme- bedingungen zu vereinbaren, erhalten bleibt, und Die in $ 1 des Artikels II verlangte vollständige die Lieferer diesen künftighin vollständig hilflos Meldung aller Vereinbarungen der Lieferer ist für gegenüberstehen würden. . Der Gesetzentwurf das praktische Geschäftsleben teilweise undurch- ist daher mit dem Artikel 159 der Reichsver- führbar, mindestens aber überaus belastend fassung unvereinbar. Seine Annahme würde und infolge der in dem Gesetzentwurf wegen Un- eine ganz partelische Abänderung der richtigkeit oder Unvollständigkeit angedrohten Reichsverfassung zu Ungunsten eines strafrechtlichen und zivilrechtlichen Folgen auch Teiles der Gewerbetreibenden bedeuten. so gefährlich, daß ein vorsichtiger und verant- wortungsbewußter Kaufmann und Firmenleiter sich von ihnen nicht abhängig machen kann. 4. Der Gesetzentwurf wirkt der Steigerung der Der Wortlaut des $ 3 des Artikels bedroht tat- Qualität der deutschen Erzeugnisse und sächlich jede Firma, die sich schützen läßt, und Leistungen entgegen. jeden Geschäftsführer eines Verbandes, der ein Von allen Seiten wird anerkannt und betont, Schutzverfahren regelt, mit Geldstrafen oder daß die deutsche Wirtschaft ihre Zukunfts- Gefängnis. Dadurch wären künftig selbst Kar- aufgabe in der Lieferung von möglichst hoch- telle mit den einfachsten Schutzformen als wertigen Qualitätserzeugnissen sehen müsse und erledigt zu betrachten, auch dann, wenn sie allein auf dieser Grundlage die Ausfuhr in der Gewähr dafür bieten, daß ihre Schutzpreise nie unbedingt notwendigen Weise gesteigert werden die angemessenen Grenzen übersteigen. könne. Als abschreckende Warnung hat sich Die Annahme der Begründung des Gesetz- die deutsche Industrie in den vergangenen Jahr- entwurfes, daß sich künftig nur zuverlässige zehnten immer wieder das Wort: „Billig und Firmen zu Abreden zusammen finden würden, schlecht“ vorgehalten, mit dem Reuleaux im ist also ganz falsch. Der Gesetzentwurf Jahre 1876 die deutsche Ware kennzeichnete. nimmt gerade den besten Kreisen der Der von der Regierung eingebrachte Gesetz- Lieferer und der Industrie die wirtschaft- entwurf setzt sich demgegenüber einzig und liche Bewegungsfreiheit und macht sie, allein die unbeschränkte Herabdrückung der gegenüber den Bestrebungen vieler Ab- Preise zum Ziele und läßt die schrankenlose nehmer, den Wetthewerb zu schranken- Ausnützung des Wettbewerbes nicht nur als das losen Unterbietungen auszunützen, wehr- gute Recht, sondern geradezu als die Pflicht los, was volkswirtschaftlich durchaus der Abnehmer erscheinen. Der Gesetzgeber unerwünschtist. Der Gesetzentwurf bekämpft weiß scheinbar auch von den schweren Miß- nicht nur die bei Vereinbarungen der Lieferer ständen nichts, die sich gerade bei den Aus- vorkommenden Auswüchse, sondern macht wahl- Schreibungen seit langer Zeit immer wieder los alle Vereinbarungen der Lieferer über Preise ergeben haben, weil bei ihnen die einseitige und Lieferbedingungen praktisch unmöglich. Das Rücksicht auf den Preis viel zu ausschlaggebend ist in den späteren Ausführungen über die in den Vordergrund gedrängt wurde. Einzelbestimmungen des Gesetzentwurfes ein- Der Gesetzentwurf würde diese Mißstände, gehend nachgewiesen. die nicht nur für die Lieferer unerträglich,