10 Die Einzelbestimmungen des Gesetzentwurfes dustrien ist in den einzelnen Ländern, je nach- zeigen, damit diese desto besser die Lieferer dem, ob es sich um Abnehmerländer oder einander ausspielen und das Aeußerste aus Wettbewerbsländer. handelt, ganz verschieden ihnen herauspressen können. und ebenso die Art ihrer wirtschaftlichen Der Grundsatz der bisherigen Kartell- Organisation. Bei einem Land, in dem Kar- verordnung, daß nur gegen Mißbräuche telle für den Inlandsmarkt verboten sind, wie wirtschaftlicher Stellen, die eine Verletzung des Amerika, oder bei einem Lande mit einer staat- Allgemeinwohls darstellen, vorgegangen werden lichen Außenhandelsorganisation, wie Rußland, soll, wird durch diesen Gesetzentwurf auf- würde die Gegenseitigkeit für Deutschland keinen gegeben. Das ist als ein ganz schwerwiegender Wert besitzen. grundlegender Fehler des Gesetzentwurfes an- Die von den ausländischen Ausschreibenden zusehen, ebenso wie der Umstand, daß für her drohende Gefahr ist praktisch nicht zu dasselbe Gebiet zwei Gesetze auf vollständig beheben, solange die Meldepflicht auf private verschiedener Grundlage geschaffen werden. deutsche Ausschreibungen ausgedehnt bleibt. Die Ausdehnung der Meldepflicht auf private, öffentliche oder nichtöffent- n dx n liche, beschränkte ‚oder unbeschränkte 2. Die Angabe von Verständigungen bei Aus- Ausschreibungen ist vollständig un- schreibungen deutscher privater Stellen, annehmbar. Zn U Bee Tentsche pn Was würde von Seiten der Ausschreibenden ellen, die fraglichen Angaben über Verständi- . gungen zu fordern, ist aber auch ohne Rücksicht gesagt: wenden; nn äte Tieferer MOSE der auf die gegenüber Ausländern sich ergebenden Mißbräuche, die häufig von Ausschreibenden Folgerungen gefährlich und abzulehnen. mit Wettbewerbsangeboten getrieben werden, verlangen würden, daß die Besteller ihnen alle Nach‘ dem Wortlaut des Gesetzentwurfes Firmen, bei denen sie Angebote einholen. mitteilen brauchen nicht etwa nur Verständigungen ge- und sie über die eingegangenen Angebote voll- meldet werden, die etwa besonders für die inhaltlich unterrichten. Wenn sie ferner fordern betreffende gerade vorliegende Ausschreibung würden, daß der Besteller sich zur Zahlung erst geschaffen sind, sondern alle Abreden und eines Mehrpreises bis zu 15% verpflichte, wenn Verbandsbestimmungen auch ganz allgemeiner sich ‚herausstellt, daß von ihm die eben‘ er- Art sind zu melden, wenn sie sich auf die wähnten Angaben unrichtig oder unvollständig Angebotsstellung . für die betreffende Aus- gemacht sind oder daß der Besteller den Lieferer schreibung nur irgendwie auswirken, Der eines wertvolleren Erzeugnisses veranlaßt hat, Gesetzentwurf enthält auch keine An- seinen höheren Preis auf den niedrigeren eines deutung, unter welchen Voraussetzungen weniger wertvollen Erzeugnisses zu ermäßigen. die Einholung von Angeboten als Aus- Diese Bestimmungen wären aber nur die ein- schreibung angesehen werden Soll. Fine fachen Gegenstücke zu den Vorschriften des beschränkte Ausschreibung braucht sich von Gesetzentwurfes, ebenso wie die Forderung, daß N Mh a 2 a St ae en gesetzlich strafbar sein müßte, einen Lieferer ric n Anfrage danach wohl nur durch den es cat. zu nt rschetden. daß noch mehrere DE Mewegon m ‚der Yergebung der Aufhrüge | N N auszuschließen, weil er an Vereinbarungen sich Firmen aufgefordert seien und die Anfrage beteiligt und. einem Verbande angehört. daher eine Ausschreibung darstelle. Selbst deutschen Behörden dürfte man Auf diese Weise wird ein allgemeines nichtohne weiteres das Recht einräumen, und einseitiges Kontroll- und Aufsichts- Meldungen über alle Einzelheiten der recht der Besteller gegen, die Lieferer Vereinbarungen zu verlangen, indem man eingeführt. Jeder einzelne Ausschreiber annimmt, daß bei ihnen irgendwelcher Miß- wird jetzt gleichsam zur Polizeiaufsicht brauch ausgeschlossen wäre. Kine Behörde, für die Lieferer bestellt. welche selbst einen Gewerbebetrieb besitzt und Vor Gericht ist keine Partei gezwungen, sich für diesen Ausschreibungen tätigt, ist mit einer durch eigene Aussagen selbst zu schädigen. rein amtierenden Behörde nicht schlechthin Hier aber sollen die Lieferer gezwungen werden, gleichzusetzen. ihre Vereinbarungen mit allen Kinzelheiten Ferner kann von behördlichen Ausschrei- gerade den interessierten Abnehmern anzu- bungen nicht die Rede sein, wenn irgendwelche