18 Die grundsätzlich falsche Einstellung des Gesetzentwurfes beweglich und ehrgeizig, als daß Gefahr für ergeben, daß wegen der Vielgestaltigkeit der eine gewisse Kinrostung bestände. Jede Fir- Erzeugnisse Preisverständigungen auf die Dauer ma weiß aber auch, daß sie trotz Schutz nur durchführbar sind, wenn sie auf umfang- wertvolle Kundenbeziehungen einbüßt, reiche und zuverlässige zahlenmäßige Unter- wenn sie nicht einwandfreie Erzeugnisse suchungen über die Zusammensetzung und Höhe liefert. der Selbstkosten sich stützen. Die Vielheit der Derartige Schutzverfahren können natürlich Firmen, welche dasselbe Erzeugnis herstellen, in sehr verschiedener Weise durchgeführt wer- hat zur Folge, daß auch beim Bestehen eines den. Z.B-. ist schon eine Vereinbarung, daß Verbandes der Wettbewerb zwischen den Mit- von mehreren anbietenden Firmen eine berech- gliedern noch sehr scharf bleibt. Ein Teil der tigt sein soll, einen Preisnachlaß oder Abände- Firmen ist daher immer, soweit überhaupt bin- rungen der Lieferbedingungen zuzugestehen, dende Preisfestsetzungen erfolgen, für möglichst während die anderen Firmen an ihrem ersten niedrige Preise, und eine Einigkeit der Fir- Angebot festhalten, ein Schutzverfahren. men ist auf die Dauer nur aufrecht zu Wie bereits betont, sind die Schutzverfahren erhalten, wenn durch neutrale Selbst- fast das einzige Mittel, daß der nichtsyndizie- kostenberechnungen die richtige, nach rungsfähigen Fertigindustrie zur Verfügung steht, jeder Richtung hin vertretbare Preis- um ihre Beschäftigung: zu regeln. Das gilt höhe auch den Verbandsmitgliedern sowohl für Schutzverfahren, die von nachgewiesen werden kann. Verbänden gehandhabt werden, als auch Der Umstand, daß die Fachverbände durch von solchen, die ohne festen Verband freiwilligen Beitritt der Lieferer zustande kom- von den Firmen unmittelbar von Fall zu men und erhalten werden und daß sie in den Fall vereinbart werden. Denn es gibt Zweigen der Maschinen- und Apparate-Industrie Fälle, in denen aus besonderen Gründen ein durchweg noch eine Reihe von Außenseitern Verband nicht gegründet werden kann und doch neben sich haben, ist außerdem eine ganz er- infolge der übermächtigen Stellung des Abneh- hebliche natürliche Gewähr dafür, daß ihre mers Schutzvereinbarungen ganz besonders not- Verbandspolitik maßvoll bleibt. Denn jedes wendig sind, UÜbermaß stärkt die Außenseiter und Weil die $$ 3 und 4 solche Vereinbarungen all- bringt den Verband in Gefahr, nach eini- gemein bedrohen, müssen wir abermals den Ge- ger Zeit auseinander zu fallen. setzentwurf als einen besonders gegen die Der freie Wettbewerb kann auf dem Gebiete Fertigindustrie gerichteten Schlag be- des Maschinen- und Apparatebaues auch des- zeichnen und gegen seine Annahme Ver- wegen durch inländische Verbände nicht aus- wahrung einlegen. geschaltet werden, weil die deutschen Ein- fuhrzollsätze für Maschinen und Appa- es z 2 z n rate durchweg nur wenige Prozente des 5. Die Verbände der Fertigindustrie als wich- Maschinenwertes ausmachen und daher Hiastes Mittel für eine volkswirtschaftlich gesunde schon bei geringen Ueberpreisen eine erhebliche Ordnung des Wettbewerbes und für die Lösung Einfuhr von den benachbarten Ländern ein- gemeinwirtschäftlicher Fragen, setzen würde. Auch bei den Verhandlungen Verständigungen der Hersteller über Preise über den neuen deutschen Zolltarif treten die und Lieferbedingungen stellen also, wenn sie Verhände der Moaschinenindustrie durchweg sich auf gesunder, volkswirtschaftlich vertret- dafür ein, daß diese mäßige Zollhöhe erhalten barer Grundlage aufbauen, unbedingt eine bleibt. Das ist ein Beweis dafür, daß an eine notwendige und erwünschte Ergänzung Überhöhung der deutschen Maschinenpreise des Grundsatzes der freien Konkurrenz nicht gedacht wird. dar, die von der Behörde gewürdigt und nicht Nur nebenbei sei erwähnt, daß auf dem Ge- erschwert werden sollte. biete der KEisenfertigindustrien die Verbände Auf die besondere Notwendigkeit solcher Ver- sich nicht nur mit der Regelung der Preise ständigungen in der Fertigindustrie ist hier die, ‚und. Lieferbedingungen befassen, sondern auch Bildung der zahlreichen Fachverbände zurückzu- viele Fragen der Produktionsverbesse- fahren: rung „behandeln, die wissenschaftlichen Außerdem hat sich gerade in der Maschinen- Institute unterstützen, auf gemeinsame Kosten und Apparate - Industrie aus der Erfahrung Versuche selbst durchführen und von wissen- Die grundsätzlich falsche Einstellung des Gesetzentwurfes 19 schaftlichen Stellen durchführen lassen, usw. ein Schlag gegen die internationale Erwähnt seien z. B. die Versuche des Ver- Wirtschaftsverständigung und muß den bandes der Aufzugsfabrikanten über Fang- Einfluß der deutschen Wirtschaft auf vorrichtungen an Aufzügen, Treibscheibenma- die Entwicklung der Dinge abschwächen. schinen, Seilen usw., ferner die im Auftrage Der grundsätzliche Kampf gegen die Kartelle der Vereinigung der deutschen Dampfkessel- wird zum Teil, besonders von Seiten der Ar- und Apparate-Industrie veranstalteten Versuche beiterschaft, mit der ganz falschen Begründung über die Festigkeit und beste Formgebung von verlangt, daß die verbandsmäßige Form des Zu- Kesseln und ihren Kinzelteilen, weiter die Be- sammenschlusses der Industrie überlebt sei und teiligung des Arbeitsverbandes der deutschen die Form der Syndikate und Trusts sich als Anlagen- und Druckgasapparate - Industrie an überlegen erwiesen habe. Das mag für ein- Versuchen zur Steigerung der Sicherheit und Zeine Industriezweige, besonders‘ der. Roh- und Wirtschaftlichkeit der autogenen Schweißung Halbstoffe und der gleichmäßigen Stapelwaren, und schließlich die [großzügigen wissenschaft- zutreffen. Die Industrien der außerordentlich lichen Versuche, des Deutschen Kisenbau-Ver- vielseitigen, zum großen Teile im Einzelbau nach bandes über die Berechnung und beste bauliche Werkverträgen und Werklieferungsverträgen Durchbildung von Eisenkonstruktionen. Letzt- hergestellten Fertigerzeugnisse eignen sich da- genannte Versuche werden gemeinsam mit gegen erfahrungsgemäß zu einem sehr erheb- Reichs- und Staatsministerien, zum Teil mit lichen Teile wenig zur Syndizierung und Ver- den Einrichtungen der Forschungsinstitute des trustung. Staates, der Technischen Hochschulen und Uni- Klar ist übrigens, daß die Lage eines Bestel- versitäten durchgeführt, zum Teil auf einer von lers gegenüber einem die ganze Industrie um- dem Deutschen KEisenbau-Verband erbauten fassenden Syndikate oder Trust bei weitem nicht Festigkeitsprüfmaschine, die die größte ihrer so günstig ist, wie gegenüber einer größeren Art auf der Welt ist, Zahl von selbständigen, nur durch Verbandsab- Mit der Zertrümmerung der Kartelle würden reden zeitweilig beschränkten Herstellern. Dem solche Arbeiten natürlich auch unmöglich ge- Syndikat oder Trust gegenüber ist der neue macht werden. Gesetzentwurf gegen die Ringbildung ohne Be- Die inländischen Kartelle haben aber deutung, da das Syndikat oder der Trust schon an auch weltwirtschaftliche Bedeutung. Bei sich den vollkommensten Ring darstellt und beson- den Handelsvertragsverhandlungen spielt neuer- derer Ringbildungsvereinbarungen nicht bedarf, dings der Gedanke an eine möglichst weit- Der Gesetzentwurf trifft also in erster gehende wirtschaftliche Annäherung der euro- Linie und am schwersten die Teile der päischen Staaten, an Zollunionen und dergleichen Fertigindustrie, die nicht in der Lage eine immer größere Rolle. Als Voraussetzung sind, Syndikate und Trusts an die Stelle für den Abbau der Zolltarife ist dabei aber von ihrer Verbände zu setzen. Ihnen würde den verschiedensten Seiten die privatwirt- durch die parteilische Politik der Re- schaftliche Verständignng der beiderseitigen In- gierung das einzige Mittel zerschlagen dustrien über ihre Absatzgebiete und ihren werden, das ihnen für die Abwehr der Wettbewerb bezeichnet worden. Ebenso ist Schäden eines überspannten freien man sich darüber einig, daß die Voraussetzung Wettbewerbes zur Verfügung „steht. für das Zustandekommen solcher internationaler Der Gesetzentwurf muß daher als ganz Verständigungen das Vorhandensein ent- unannehmbar abgelehnt werden, beson- sprechender fester und umfassender nationaler ders mit Rücksicht auf die Gesunderhal- Wirtschaftsverbände ist. tung und Entwicklung der Fertigindustrie, Eine Politik der Regierung, die den die doch für die Zukunft der ganzen deut- Bestand der deutschen Wirtschafts- schen Wirtschaft anerkanntermaßen von verbände in Frage stellt, ist daher auch größter Bedeutung ist, Aeit. PS 5 E RS a 5[ Abteitun e. 5 Bibliothek ) @ \b . Zi BD. F Die Einzelbestimmungen des Gesetzentwurfes 13 Ausschreibung zu veranlassen, daß er zu- geltend machen sollte, daß das mit dem Gesetz- gunsten des Angebotes eines Dritten ein für entwurf nicht beabsichtigt sei, so kann ihm nur den Ausschreibenden ungünstigeres Angebot immer wieder entgegnet werden, daß der Wort- stellt, wird mit Geldstrafe oder Gefängnis laut der Bestimmungen mit der Begründung bis zu einem Jahre bestraft. Wird dem ;cht in Einklang steht. Der $ 3 bedroht tat- anderen zu diesem Zwecke ein Entgelt an- söchlich Seden. Anslitt . Sahut hot 8 jeden Anstifter eines Schutzangebotes, geboten, versprochen oder gewährt, so ist auf ‘1. Gefüngni M g ganz gleich, ob es von den Beteiligten unter gnis zu erkennen. an . FRE HU . . Druck oder ganz freiwillig abgeschlossen ist, Die juristische Konstruktion dieses Para- T ; oo Nor: 4 Aranhen. et vollständie. unhaltbar. Nach ihm ob es auf eine einmalige Vereinbarung oder Sn . Ss Ä eine laufend gültige Kartellbestimmung zurück- würde die Abgabe eines sogenannten Schutz- n . ; ; ; zuführen ist. angebotesselbstnichtstrafbarsein. Mit welchem . ; . Ist die. Abgabe von Schutzange- Rechte dann die Anstiftung dazu straf- hot 1 di ch ei bar gemacht werden kann, ist ganz un- 9680: SODANN N ROH © ? Sn Schädigung der Kundschaft nach en | irgendwelcher Richtung hinauslaufen, In der Maschinen- und Apparateindustrie nicht strafbar, so kann es auch ie An- wird das Schutzverfahren meistens von ge- stiftung dazu nicht sein, ganz gleich, ordneten Verbänden angewendet. Die Wei- ob es sich um Schutzverfahren inner- sung, welche Firma in jedem Kinzelfall zu halb eines Verbandes oder um freie schützen ist und welche Firmen zw schützen Schutzvereinbarungen im Einzelfalle haben, wird vom Geschäftsführer des Ver- handelt. Auch der aus der Begründung des bandes auf Grund Seiner Unterlagen oder auf Paragraphen sich ergebende Gedanke, daß die Grund gegenseitiger Verständigung unter den Anstiftung nur dann straffällig sein soll, wenn Beteiligten gegeben. Die Bestrafung würde es zu einer Verständigung über die Regelung also meistens den Geschäftsführer und auch die des Wettbewerbes nicht gekommen ist, straf- geschützte Firma treffen, Den der ANBENOMMEN frei dagegen, wenn die Verständigung zustande werden wird, daß sie die Anstifterin gewesen ist. gekommen ’ist und gemeldet wird, ist unver- Die Wirkung einer derartigen Rechts- ständlich und nicht begründet. unsicherheit und Gefährdung wäre Die Vertreter der Arbeiter werden auch be- natürlich, daß man die Absicht, Schutz- achten müssen, daß von dem $ 3 auch jedes verfahren zu tätıgen, vollständig er- Streikpostenstehen betroffen werden würde. sticken würde. Da diese in manchen Ver- Denn es wäre leicht, die Aufforderung an bänden aber eine sehr wesentliche Seite der Arbeitswillige, sich zu einer Arbeit zu melden, Verbandstätigkeit darstellen, so würden diese in die Form einer öffentlichen Ausschreibung Verbände sich auflösen. zu bringen, so daß der Streikposten die Arbeits- Wenn ein Verteidiger des Gesetzentwurfes willigen von der Beteiligung an dieser Bewerbung unter Hinweis auf seine Begründung vielleicht abhalten würde. Zusammenfassung sondern auch für die Volkswirtschaft und letzten haltende. Preispolitik der Industrie, die eımen Endes für die Abnehmer schädlich sind, auf Drang der Abnehmer auf spekulative Aus- die große Masse aller deutschen Liefergeschäfte nützung der Konjunkturschwankungen über- übertragen. Das Bestreben, die deutsche flüssig macht oder möglichst gering hält. Dieser Industrie zu einer immer hoch wertigeren Drang der Abnehmer wirkt in hohem Maße Qualitätsindustrie zu entwickeln, würde krisenverschärfend. Der Gesetzentwurf stellt unterbunden werden. Es ist unmöglich, sich auch hier einer gesunden, weit ausschau- auf dem inneren Markte einseitig den enden Wirtschaftspolitik in "den Weg, indem er niedrigsten Preis und nebenher für Aus- die erforderlichen Preisvereinbarungen der Wirt- landslieferungen höchste Qualität anzu- schaft unmöglich macht. Er leistet der Spe- streben. kulation Vorschub, vermindert die Aus- sichten auf eine ruhige stabile Entwick- 5. Der Gesetzentwurf unterbindet die auch von Hung der Wirtschaft und verschärft Ale der Regierung geforderten Bestrebungen zur Krisen. besseren Rationalisierung der Industrie. Bekanntlich befindet sich die deutsche Indu- 7. Der Gesetzentwurf ist wirtschaftsfeindlich, strie augenblicklich in einer weitgehenden Um- indem er anstatt Rechtssicherheit Rechtsunsicher- stellung zur Erzielung einer besseren Ausnützung heit schafft und Reibungen zwischer Abnehmern der Betriebe und ‚zur Verbesserung der Her- und Lieferern Vorschub leistet. Der Gesetzent- stellungsmethoden. Eine wesentliche Bedingung wurf wirkt hierdurch sogar preissteigernd. dafür ist eine möglichst gute Sicherung des Nach $ 1 des Artikels berechtigt die geringste Absatzes und die Vermeidung von unwirtschaft- Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der An- lichen und unnötigen Schwankungen in der gaben den Ausschreibenden nach seiner Wahl Beschäftigung der Betriebe. Die Mittel zum Rücktritt vom Vertrage oder zur Minderung dafür sind einerseits eine mäßige und stabile der Gegenleistung bis zu 150g des Rechnungs- Preispolitik aller beteiligten Lieferfirmen und betrages und zwar, ohne daß er etwa gehalten ferner die Durchführung von Schutzverfahren, wäre, vorher die Entscheidung einer. neutralen die den Abnehmer veranlassen, seine Lieferer Stelle zur objektiven Feststellung über das tat- nicht unnötig zu wechseln und seine Aufträge sächliche Vorliegen der Voraussetzung anzurufen. dahin zu geben, wo die wirtschaftliche Beschäf- Diese Bestimmung öffnet der Willkür eines tigung der Betriebe sie am nötigsten braucht, übelwollenden Abnehmers, der etwa einen Ver- Diese Schutzverfahren und auch die für eine stoß des Lieferers in Bezug auf die Meldungen entsprechende Preispolitik erforderlichen Ver- behaupten will, Tür und Tor und macht auch einbarungen und Verbände der Lieferer macht etwaige Denunziationen zu einer schweren Ge- der Gesetzentwurf unmöglich. Er ist daher fährdung des Lieferers. In vielen Fällen würde rationalisierungsfeindlich und ganz un- dieser allein schon durch die Drohung des Rück- geeignet, »die Erstarkung der Wirtschaft tritts in eine Zwangslage gebracht werden, und zu fördern« und »die gesunden Kräfte sowohl zwar je mehr es sich, wie in‘ der Maschinen- der ganzen Wirtschaft wie des gewerblichen und Apparateindustrie, bei den Aufträgen um Mittelstandes inihrer Lebensfähigkeit zu stärken«, Lieferungen handelt, die den besonderen Wün- was Herr Reichskanzler Dr. Luther in seiner schen und Bedürfnissen des Kunden angepaßt programmatischen Erklärung für die neugebil- werden müssen und infolgedessen bei einem dete Regierung zugesagt hat. Rücktritt des Bestellers vom Vertrage kaum oder erst nach langer Zeit und mit Verlust ab- 6. Der Gesetzentwurf wirkt krisenverschärfend. gesetzt werden können. Eine wichtige Aufgabe der Wirtschaftspolitik Der Gesetzentwurf bietet geradezu einen An- ist die Abschwächung allzu heftiger Konjunktur- reiz für den Besteller, Meinungsverschieden- schwankungen, da sie abwechselnd die Aus- heiten mit den Lieferern -hervorzurufen und sie nützung des Produktionsapparates verschlechtern zur Erreichung von irgendwelchen Zugeständ- und seiner übermäßigen Vergrößerung Vorschub nissen des Lieferers auszunützen. Durch das leisten. KEines der wesentlichsten Mittel dafür sich ergebende Mißtrauen zwischen Lie- ist eine möglichst gleichmäßige, auch in un- ferer und Abnehmer und die unausbleib- ruhigen Zeiten auf der richtigen Mittellinie sich lichen Streitigkeiten und Prozesse würde Zusammenfassung schluß durch Syndizierung anzubahnen Submissionswesen Auswüchse gibt, die aber nicht und sich auf diese Weise die wirtschaftlich nur ont der Seite der Anbietenden, sondern Eine NCCre Poslion zu verschalfen; welche. die auch vielfach auf der Seite der ausschreibenden Syndikate und Trustgebilde gegenüber den Be- Stellen zu beobachten sind. Das Vorliegen von stimmungen des Gesetzentwurfes bieten würden. vereinzelten‘ MiBständen: bei. Ausschreibungen Der Artikel II würde geradezu Sn Gesetz A darf indessen nicht verallgemeinert werden und Zerschlagung der Kartelle und Sn Syndikate- dazu führen, daß ein Gesetz geschaffen wird, und Trustförderungsgesetz sein... Ant jelen welches eine auf durchaus gesunder Grundlage N würde He da I An NE mögliche Verständigung innerhalb der beteiligten dizierung unc ertrustu wesen - ; 5 SAT ohürfen. Die Frage, ob Di solche Entwick- Ju dnstrierweige gänzlich unferbindet. lung im Interesse der Allgemeinheit begrüßens- Wie in den folgenden Abschnitten näher wert wäre, wird wohl nicht überall bejaht nachgewiesen wird, ist es ganz falsch anzu- werden. nehmen, daß die Vereinbarungen und Schutz- Sicher ist aber, daß diejenigen Teile abkommen der Lieferer allgemein ihre Aufgabe der Industrie, denen aus unüberwind- darin sehen, die Preise so hoch wie möglich lichen sachlichen Schwierigkeiten. eine heraufzuschrauben und die Lieferbedingungen Durchführung‘ der Syndizierung un- soweit als möglich zu verschärfen ohne Rück- möglich wäre, durch den Gesetzentwurf sicht auf die berechtigten Interessen der Ab- in eine völlig unhaltbare Lage gebracht nehmer und der Allgemeinheit. werden ON De A Ener Was die Maschinen- und Apparate-Industrie Teil der verarbeitenden Industrie zu- . KEN 5 . N . f anbetrifft, so kann sie für sich jedenfalls die EEE SA re SI dns GES Feststellung beanspruchen, daß das Verständi- ES BeROnEerem Maße gegen Ai gungs- bezw. Schutzverfahren, soweit es in ihren Fertigindnstrie auswirken. Kreisen vorhanden ist, auf durchaus gesunden Grundlagen fußt, daß die Preise für Maschinen Nach alledem sind die grundsätzlichen Bedenken uns Apparate ar Cund Sorafältiger ne Ah . lation errechnet sind und jeder Nachprüfung gegen den vorliegenden Gesetzentwurf abgesehen is durch , nn Stand halten SS von den vielen Mängeln, welche das Gesetz in ASS BEE a den einzelnen Bestimmungen noch enthält — Ein Beweis dafür ist neben der sehr mäßigen von so schwerwiegender Bedeutung, daß der Rentabilität der Maschinenindustrie auch der Verein Deutscher Maschinenbau-Anstalten den Umstand, daß das Kartellgericht seit seiner Entwurf für die Maschinen- und Apparate-In- Bildung im November 1923 nicht in einem dustrie als völlig unannehmbar bezeichnen muß. einzigen Fall Grund gehabt hat, gegen Bestim- Das Gesetz ist aber auch an sich über- mungen von Verbänden der Maschinen- und flüssig. Es soll nicht bestritten werden, daß es im Apparate-Industrie einzuschreiten. Die Einzelbestimmungen des Gesetzentwurfes 11 private Stellen mit den Ausschreibungen be- Bei entsprechender Auslegung werden jeden- hördlichen Bedarfs beauftragt werden, wie es falls auch ganz allgemeine Richtlinien, Empfeh- häufig geschieht. lungen und dergl., die von den Verbänden aus- gegeben werden, aber niemanden bindend ver- 3. Die geringste „Unrichtigkeit“ oder „Unvoll- pflichten, unter die- Meldepflicht fallen. ständigkeit“ der Angaben 7 veren Welche ungeheuerliche praktische Belastung Strafen bedro kommt dabei für jede Verbandsfirma heraus! Nach dem Wortlaut des A 3 ist Die Meldungen sind so in sehr vielen in allen Fällen von Verständigt e18e, Fällen praktisch überhaupt undurch- Lieferbedingungen uSW. die vd gabe führbar und mit Rücksicht auf die zivil- aller Einzelheiten erforderlich ES und strafrechtlichen Folgen eines Man- sich um Verbandsvorschriften ucht gels jedenfalls derart gefährlich, daß sie für den Kinzelfall, sondern lten. es den Firmen gründlich verleiden wer- Daß etwa die Angabe des | Ver- den, noch Verständigungen zu schließen bandes, zu dem die Firma . igen und Verbänden anzugehören. würde, wie man nach der Be dem Gesetzentwurf annehmen kön Yom Gesetzentwurf selbst nicht | 4. Die Forderung der Angabe der Beteiligten Wie unendlich dehnbar M der . an Cine Verständigung: Begriff der » Vollständigkeit « gen! Diese Forderung gilt nach dem Wortlaut T . S ; des Gesetzentwurfes auch für Mitglieder von Die Vereinbarungen der Fird inde Verbänden, und sie wird sich hier besonders beziehen sich z. B. vielfach a das übel auswirken. Der Ausschreibende hätte zwar erste Angebot, sondern auch‘ den nach dem Gesetzentwurf nur das Recht auf die anschließenden Verhandlungeg ıgen Angabe derjenigen Verbandsfirmen, welche sich Zugeständnisse. Gelten solch gen, an der Ausschreibung beteiligen. Aber diese die sich an eine ‚Ausschreit Ben, sind bei den meisten Verbänden, bei denen die noch als Bestandteile der Au Auftragsmeldepflicht nicht üblich ist, vorher In vielen Verbänden der und nicht bekannt. Es kann doch unmöglich Apparateindustrie sind sehr Ver- verlangt werden, daß bei jeder Aus- ständigungen über das Sche: Art schreibung das Verzeichnis aller‘ Ver- der Preiskalkulationen in j8 beit bandsmitglieder beigefügt wird! Nach und an Hand von ‚eingehe ıgen dem Gesetzentwurf aber müßte z. B. eine Firma, und Druckschriften ausgearb Zu die die vom Verein Deutscher Maschinenbau-An- welchen Konsequenzen wür haus stalten als Richtlinie aufgestellten Preisberech- mögliche Auffassung führen, Iche nungs- und Zahlungsbedingungen benutzt, die Unterlagen | mit angegeben fügt rund 2800 dem Verein mittelbar und unmittel- werden müßten. bar angehörenden Firmen angeben, deren Ver- Andere Verbände führen n Auf- zeichnis sich zudem durch Ein- und Austritte klärungen innerhalb der beteilı iber ständig verändert. die gestellten Preise und Be rch. Esist mehr als überflüssig und kommt Diese Aufklärung wirkt sicl wach einer drangsalierenden Verfolgung der aus. Ihr Verschweigen würd den Lieferer und insbesondere der Verbände Besteller um Geld und Ehre nen. und Kartelle gleich, wenn jeder be- Nach der Begründung des rfes liebige Ausschreibende über die eben- ist sogar unter »Verständigun eine falls unbedingt abzulehnende Meldung in mündlicher oder schriftliche ick- des sachlichen Inhalts der Verstän- lich getroffene Vereinbarung, ein digungen hinaus auch noch die Angabe „Verhalten«-zu verstehen; len der Namen der weiteren Beteiligten ver- erkennen läßt, im beiderseitigen iimvernehmen langen darf. zu handeln«.‘ Dieses »Verhalten« wäre im Die Forderung, seine Berufsgenossen gleich- Zweifel also auch meldepflichtig. Was ist aber sam zu verraten und sie den Zwangsmaßnahmen unter dem Begriff »Verhalten« juristisch über- oder dem vermehrten Drucke der Besteller aus- haupt zu verstehen? zusetzen, ist auch unmoralisch, Ks Die Einzelbestimmungen des Gesetzentwurfes. 1. Die Angabe von Abreden bei Ausschreibungen Der staatlichen russischen Handelsvertretung von ausländischen Stellen. stände die Forderung derartiger Meldungen Der erste Absatz des $ 1 des Gesetzentwurfes natürlich auch zu. Jeder, der weiß, wie die lautet: Handelsvertretung schon jetzt unter Ausnutzung „Wer bei einer Vergebung von Lieferungen jeder deutschen und ausländischen Konkurrenz oder Leistungen im Wege einer allgemeinen die äußersten Zugeständnisse aus der deutschen oder beschränkten Ausschreibung ein Angebot Wirtschaft herauspreßt, wird unglaublich finden, einreicht, ist verpflichtet, anzugeben, ob die daß das Deutsche Reich seine Wirtschaftler in dem Angebot aufgeführten Preise und Be- auch noch des letzten Abwehrmittels selbst dingungen auf Grund einer Verständigung berauben wilk mit einem Dritten gestellt wurden oder ob er . x in sonstiger Weise an der Beschränkung des Demgegenüber würden ausländische Anbieter Wettbewerbes in Bezug auf diese Vergebung bei der Beteiligung an deutschen Ausschreibungen beteiligt ist oder ihr unterliegt. Der Inhalt von den Vorschriften des Gesetzentwurfes kaum der Regelung und die daran Beteiligten sind betroffen werden. Denn schon wegen der in dem Angebot anzugeben.“ Schwierigkeit und Kostspieligkeit der Nach- Danach sollen bei allen allgemeinen oder forschungen und der Beweisführung im Aus- beschränkten Ausschreibungen künftig von den lande. würde der Versuch, den Ausländern Anbietern etwaige Verständigungen mit un- Verstöße gegen die Meldepflicht nachzuweisen, bedingter Vollständigkeit gemeldet werden. Das wirkungslos sein. würde also nicht nur für alle Ausschreibungen Es ist auch gar keine Sicherheit dagegen ge- deutscher behördlicher, sondern auch aller geben, daß die den ausländischen Ausschreibern privater, ja sogar auch aller ausländischen Stellen durch die Meldungen zur Kenntnis gekommenen gelten, die in Deutschland getätigt werden. Mitteilungen nicht in ganz unberechtigter Weise Allen diesen ausländischen Stellen würde also im Inlande und Auslande gegen die Anbieter künftig freistehen, mit Hilfe einer Ausschreibung selbst und die deutsche Industrie überhaupt aus- die vollständige Offenlegung aller einschlägigen genützt würden. Verbandsbeschlüsse deutscher Industriezweige Die Wirkung des Gesetzentwurfes auf in Bezug auf die Inlands- und Auslandsgeschäfte Ausschreibungen von . ausländischen zu erzwingen. Es wäre wahrscheinlich nicht Stellen müßte daher unbedingt aus- einmal notwendig, daß sie sich dazu eines in geschlossen werden und zwar auch für den Deutschland sitzenden Vermittlungsmannes be- Fall, daß Ausländer inländische Vertrauensleute dienten, was aber auch natürlich leicht durch- oder Vertretungen mit der Herausgabe ihrer zuführen sein: würde. Ausschreibungen beauftragen. Somit ist also die deutsche Gesetz- Die Beschränkung der Meldepflicht gebung im Begriff, selbst dem Auslande auf die Ausschreibungen von Untertanen die beste Handhabe zu der eingehendsten solcher Länder, die Deutschland die und mühelosesten Handelsspionage an- Gegenseitigkeit gewähren, würde keines- zubieten. wegs ausreichen. Die Bedeutung der In- 1 Zusammenfassung findenden deutschen Industrie gegenüber steht 3. Der Gesetzentwurf ist mit dem in der Reichs- und bislang schon die äußersten Zugeständnisse verfassung verankerten Grundrecht der in Bezug auf Preise, Zahlungsbedingungen usw. Vereinigungsfreiheit unvereinbar. aus ihr herausgeholt hat. Der Gedanke, die ; E . n 1015 Rechte ausländischer Untertanen davon ab- Ka n Pam en - Gi ur hängig zu machen, daß die betreffenden fremden Vereiniagnesfreiheit En wW * 4 Staaten die Gegenseitigkeit gewähren, ist dem- Tin OS gegenüber aus verschiedenen Gründen un- FAT deTung der ATOES m WESEN Genüaond bedingungen einschränken oder zu behindern A suchen.“ Der Gesetzentwurf nimmt den Lieferern ein- ; : , . seitig die Möglichkeit, ihre Vereinigungsfreiheit De hen Dirk une NN Deinen auszuüben, während den Abnehmern ihr Recht, Lieferer so einschneidend, daß sie ihnen die Sich, en Einkanfsyereinigungen DT wirtschaftliche Bewegungs Ireiheit nehmen, schließen, gemeinsame KEinkaufs- und Abnahme- bedingungen zu vereinbaren, erhalten bleibt, und Die in $ 1 des Artikels II verlangte vollständige die Lieferer diesen künftighin vollständig hilflos Meldung aller Vereinbarungen der Lieferer ist für gegenüberstehen würden. . Der Gesetzentwurf das praktische Geschäftsleben teilweise undurch- ist daher mit dem Artikel 159 der Reichsver- führbar, mindestens aber überaus belastend fassung unvereinbar. Seine Annahme würde und infolge der in dem Gesetzentwurf wegen Un- eine ganz partelische Abänderung der richtigkeit oder Unvollständigkeit angedrohten Reichsverfassung zu Ungunsten eines strafrechtlichen und zivilrechtlichen Folgen auch Teiles der Gewerbetreibenden bedeuten. so gefährlich, daß ein vorsichtiger und verant- wortungsbewußter Kaufmann und Firmenleiter sich von ihnen nicht abhängig machen kann. 4. Der Gesetzentwurf wirkt der Steigerung der Der Wortlaut des $ 3 des Artikels bedroht tat- Qualität der deutschen Erzeugnisse und sächlich jede Firma, die sich schützen läßt, und Leistungen entgegen. jeden Geschäftsführer eines Verbandes, der ein Von allen Seiten wird anerkannt und betont, Schutzverfahren regelt, mit Geldstrafen oder daß die deutsche Wirtschaft ihre Zukunfts- Gefängnis. Dadurch wären künftig selbst Kar- aufgabe in der Lieferung von möglichst hoch- telle mit den einfachsten Schutzformen als wertigen Qualitätserzeugnissen sehen müsse und erledigt zu betrachten, auch dann, wenn sie allein auf dieser Grundlage die Ausfuhr in der Gewähr dafür bieten, daß ihre Schutzpreise nie unbedingt notwendigen Weise gesteigert werden die angemessenen Grenzen übersteigen. könne. Als abschreckende Warnung hat sich Die Annahme der Begründung des Gesetz- die deutsche Industrie in den vergangenen Jahr- entwurfes, daß sich künftig nur zuverlässige zehnten immer wieder das Wort: „Billig und Firmen zu Abreden zusammen finden würden, schlecht“ vorgehalten, mit dem Reuleaux im ist also ganz falsch. Der Gesetzentwurf Jahre 1876 die deutsche Ware kennzeichnete. nimmt gerade den besten Kreisen der Der von der Regierung eingebrachte Gesetz- Lieferer und der Industrie die wirtschaft- entwurf setzt sich demgegenüber einzig und liche Bewegungsfreiheit und macht sie, allein die unbeschränkte Herabdrückung der gegenüber den Bestrebungen vieler Ab- Preise zum Ziele und läßt die schrankenlose nehmer, den Wetthewerb zu schranken- Ausnützung des Wettbewerbes nicht nur als das losen Unterbietungen auszunützen, wehr- gute Recht, sondern geradezu als die Pflicht los, was volkswirtschaftlich durchaus der Abnehmer erscheinen. Der Gesetzgeber unerwünschtist. Der Gesetzentwurf bekämpft weiß scheinbar auch von den schweren Miß- nicht nur die bei Vereinbarungen der Lieferer ständen nichts, die sich gerade bei den Aus- vorkommenden Auswüchse, sondern macht wahl- Schreibungen seit langer Zeit immer wieder los alle Vereinbarungen der Lieferer über Preise ergeben haben, weil bei ihnen die einseitige und Lieferbedingungen praktisch unmöglich. Das Rücksicht auf den Preis viel zu ausschlaggebend ist in den späteren Ausführungen über die in den Vordergrund gedrängt wurde. Einzelbestimmungen des Gesetzentwurfes ein- Der Gesetzentwurf würde diese Mißstände, gehend nachgewiesen. die nicht nur für die Lieferer unerträglich, Die Einzelbestimmungen des Gesetzentwurfes 11 private Stellen mit den Ausschreibungen be- Bei entsprechender Auslegung werden jeden- hördlichen Bedarfs beauftragt werden, wie es falls auch ganz allgemeine Richtlinien, Empfeh- häufig geschieht. lungen und dergl., die von den. Verbänden aus- gegeben werden, aber niemanden bindend ver- 3. Die geringste „Unrichtigkeit“ oder „Unvoll- pflichten, unter die Meldepflicht fallen. ständigkeit“ der Angaben wird mit schweren Welche ungeheuerliche praktische Belastung Strafen bedroht. kommt dabei für jede Verbandsfirma heraus! Nach. dem Wortlaut des Gesetzentwurfes ist Die Meldungen sind so in sehr xjelen in allen Fällen von Verständigungen über Preise, Fällen praktisch überhaupt undurch- Lieferbedingungen usw. die vollständige Angabe führbar und mit Rücksicht auf die zivil- aller Einzelheiten erforderlich, auch wenn es und strafrechtlichen Folgen eines Man- sich um Verbandsvorschriften handelt, die nicht gels jedenfalls derart gefährlich, daß sie für den Einzelfall, sondern allgemein . gelten. es den Firmen gründlich verleiden wer- Daß etwa die Angabe. des Namens des Ver- den, noch Verständigungen zu schließen bandes, zu dem die Firma gehört, genügen und Verbänden anzugehören. würde, wie man nach der Begründung zu dem Gesetzentwurf annehmen könnte, ist aus dem T = Gesetzentwurf selbst nicht herauszulesen. 4. Die Forderung der Angabe der Beteiligten ; . . an einer Verständigung. Wie unendlich dehnbar ist nun aber der S : Begriff der »Vollständigkeit« der Meldungen! Diese Forderung gilt nach dem be des Gesetzentwurfes auch für Mitglieder von Die Vereinbarungen der Firmen und Verbände Verbänden, und sie wird sich hier besonders beziehen sich z. B. vielfach nicht nur auf das übel auswirken. Der Ausschreibende hätte zwar erste Angebot, sondern auch auf die in den nach dem Gesetzentwurf nur das Recht auf die anschließenden Verhandlungen noch zulässigen Angabe derjenigen Verbandsfirmen, welche sich Zugeständnisse. Gelten solche Verhandlungen, an der Ausschreibung beteiligen. Aber diese die sich an eine Ausschreibung anschließen, sind bei den meisten Verbänden, bei denen die noch als Bestandteile der Ausschreibung? Auftragsmeldepflicht nicht üblich ist, vorher In vielen Verbänden der Maschinen- und nicht bekannt. Es kann doch unmöglich Apparateindustrie sind sehr eingehende Ver- verlangt werden, daß bei jeder Aus- ständigungen über das Schema und die Art schreibung das Verzeichnis aller‘ Ver- der Preiskalkulationen in jahrelanger Arbeit bandsmitglieder beigefügt wird! Nach und an .Hand von eingehenden Anleitungen dem Gesetzentwurf aber müßte z. B. eine Firma, und Druckschriften ausgearbeitet worden. Zu die die vom Verein Deutscher Maschinenbau-An- welchen Konsequenzen würde die durchaus stalten als Richtlinie aufgestellten Preisberech- mögliche Auffassung führen, daß alle solche nungs- und Zahlungsbedingungen benutzt, die Unterlagen mit angegeben und beigefügt rund 2800 dem Verein mittelbar und unmittel- werden müßten. bar angehörenden Firmen angeben, deren Ver- Andere Verbände führen nachträgliche Auf- zeichnis sich zudem durch Ein- und Austritte klärungen innerhalb der beteiligten Firmen über ständig verändert. die gestellten Preise und Bedingungen durch. Esist mehr als überflüssig und kommt Diese Aufklärung wirkt sich natürlich auch einer drangsalierenden Verfolgung der aus. Ihr Verschweigen würde auch schon den Lieferer und insbesondere der Verbände Besteller um Geld und Ehre bringen können. und Kartelle gleich, wenn jeder be- Nach der Begründung des Gesetzentwurfes liebige Ausschreibende über die eben- ist sogar unter »Verständigung« nicht nur eine falls unbedingt abzulehnende Meldung in mündlicher oder schriftlicher Form ausdrück- des sachlichen Inhalts der Verstän- lich getroffene Vereinbarung, sondern auch ein digungen hinaus auch noch die Angabe » Verhalten« zu verstehen, »das den. Willen der Namen der weiteren Beteiligten ver- erkennen läßt, im beiderseitigen Einvernehmen langen darf. zu handeln«.‘ Dieses »Verhalten« wäre im Die Forderung, seine Berufsgenossen gleich- Zweifel also auch meldepflichtig. Was ist aber sam zu verraten und sie den Zwangsmaßnahmen unter dem Begriff » Verhalten « juristisch über- oder dem vermehrten Drucke der Besteller aus- haupt zu verstehen? zusetzen, ist auch unmoralisch. GA Gliederung. Zusammenfassung Seite 3 Il. Erster Abschnitt: Die Einzelbestimmungen des Gesetzentwurfes. 1. Die Angaben von Abreden bei Ausschreibungen von ausländischen Stellen. . . Seite 9 2. Die Angabe von Verständigungen bei Ausschreibungen deutscher privater Stellen a AO 3. Die geringste „Unrichtigkeit‘“ oder „Unvollständigkeit‘‘ der Angaben wird mit schweren Strafen bedroht . . . OR 4. Die Forderung der Abgabe der Beteiligten an einer Verständigung .. ... . . „mn 5. Die Gefährdung der Vertragstreue durch das Recht des Ausschreibenden auf unmittelbaren Rücktritt und Preisherabsetzung ... . A 6. Bestrafung nur des Anstifters in $ 3; Stellung des Anbietenden selbst 12 II. Zweiter Abschnitt: Die grundsätzlich falsche Einstellung des Gesetzentwurfes. 1. Der Gesetzentwurf als Sondergesetz gegen den Lieferer steht im Widerspruch zu der in der Reichsverfassung gewährleisteten Koalitionsfreiheit . . . Seite 14 2. Der Gesetzentwurf verkennt vollständig die übermäßige Ausnützung des freien Wettbewerbes, insbesondere bei Ausschreibungen . . .". ; „CEO 3. Die Schäden der übermäßigen Ausnützung des freien Wettbewerbes, namentlich für die Fertigindustrie‘. .. . LG 4. Die Berechtigung von ordnungsgemäß durchgeführten Schutzverfahren A 5. Die Verbände der Fertigindustrie als wichtigstes Mittel für eine volkswirtschaftlich gesunde Ordnung das Wettbewerbes und für die Lösung gemeinwirtschaftlicher Fragen... SE “welt. GE $ % % W/ Abteilung \E 3 Sliothek ) Us > | Li S © IS Die grundsätzlich falsche Einstellung des Gesetzentwurfes 17 so suchen sie meistens doch unbedenklich den Voraussetzung dafür ist vor allem, daß der leistungsfähigsten Lieferer auf den Preis der geschützte Preis angemessen ist. Durchaus weniger leistungsfähigen herabzudrücken und unrichtig ist es, anzunehmen, daß die von den billigsten überhaupt vorhandenen Preis den schützenden Firmen abgegebenen Angebote herauszuschinden. Ja, es kommt gar manchen nur als Scheinangebote zwecks Irreführung des Einkäufern nicht darauf an, dabei auch von Ausschreibenden anzusehen seien. Die schützen- der Wahrheit abzuweichen, um den Verkäufer den Firmen haben selbst schon ein großes Inter- einer Firma in den Glauben zu versetzen, daß esse daran, bei den Abnehmern nicht den seine Konkurrenz noch billiger und günstiger Eindruck entstehen zu lassen, daß sie teurer angeboten habe. Solchen Machenschaften der und weniger leistungsfähig seien als die ge- Abnehmer, die manchmal geradezu als Betrugs- schützte Firma. Die Aufschläge, die die versuch angesehen werden könnten, ist durch schützenden Firmen machen müssen, damit gerichtliche Verfolgung nicht beizukommen. überhaupt ein Schutz wirksam wird, halten Das einzige praktische Mittel, um eine sich daher durchweg in niedrigen Grenzen gewisse Milderung und Ordnung des von wenigen Prozent. Diese Aufschlä- Wettbewerbes herbeizuführen, ist für ge finden ihre Begründung darin, die meisten Zweige der Fertigindustrie daß geringe Schwankungen in der die Fühlungnahme der Lieferer unter- Ansetzung eines sachlich vertiret- einander und gegenseitige Unterrich- baren Gewinnzuschlages zugestanden tung und Verständigung über Preise werden müssen und daß die schützen- und Lieferbedingungen. den. Firmen. im Verhältnis zur ge- schützten Firma in der Regel besser be- schäftigt sind und daher.nicht in so 4. Die Berechtigung von ordnungsgemäß durch- hohem Maße Wert darauf legen müssen, geführten Schutzverfahren. für das gerade vorliegende Geschäft Es ist auch durchaus unberechtigt, sogenannte den Auftrag zu erhalten. . Schutzverfahren unter allen Umständen als Es ist auch falsch, anzunehmen, daß die etwas Bedenkliches oder gar Verwerfliches zu Schutzverfahren darauf ausgingen, gerade das verurteilen. Angebot der Firma, für die der Abnehmer vor- Zu bedenken ist, daß die Vorteile der Syndi- aussichtlich „eine Vorliebe hat, zu verteuern. zierung und Vertrustung zum großen Teil sich Im Gegenteil ist es bei den von Verbünden aus der geordneten Verteilung der Beschäftigung LEN Schutzwerfahren gewöhnlich üb: ergeben, die die Syndikate und Trusts inner- ich, daß die Firmen, deren Abnehmer der be- halb ihrer Werke vornehmen können. Auch für treffende Kunde bisher war, in erster Linie die nichtsyndizierungsfähige Fertig- BE auf Schutz haben. Es soll den industrie ist die Regelung der Be- irmen möglichst ihr Kundenbesitzstand schäftigung von großer Bedeutung, erhalten hlesber: und das wesentlichste Mittel, sie hier Unzutreffend ist auch eine häufig anzutref- zu erreichen, ist, die Vergebung der fende Annahme, als ob bei Schutzverfahren Aufträge bei den Abnehmern durch nur die geschützte Firma den Auftrag annehmen Schutzofferten zu beinflussen. dürfe. Durchweg können auch die schützenden Wenn die Anwendung des Schutzverfahrens Firmen die Aufträge A Schnizpreis und unter h iu Tan Einhaltung der vereinbarten Zahlungs- und nicht willkürlich, sondern nach vernünftigen Lieferbe din unden hereinnehmen Regeln gehandhabt wird, die auf die berechtigten SS i Interessen der Abnehmer entsprechend Rücksicht Die beteiligten Lieferfirmen werden durch die nehmen, so liegt das Schutzverfahren auch im Schutzverfahren auch keineswegs der Notwen- Interesse der Abnehmer und der Allgemeinheit. digkeit überhoben, ihre Leistungsfähigkeit auf In diesem Rahmen hat bisher auch das voller Höhe zu halten. Denn es werden ja keine Reichsgericht die Schutzverfahren in Aufträge erteilt, sondern es wird nur die Aus- ständiger Rechtsprechung als erlaubt sicht auf eine Auftragserteilung gegeben. An angesehen (Entscheidung vom 1. April 1913, und für sich sind schon die Maschinen- und VI. 46/18, vom 9. Juli 1914, IV. 146/15, III. Apparate-Industrie viel zu kompliziert, der Wett- 219/15, vom 10. Dezember 1925.) bewerb viel zu heftig und die Firmen viel zu Die grundsätzlich falsche Einstellung des Gesetzentwurfes 15 2. Der Gesetzentwurf verkennt vollständig die Handwerkern als Lieferer die Frage behandelt gerade bei Ausschreibungen häufig auftretende wurde: übermäßige Ausnutzung des freien Wettbewerbes. »Mit welchen Mitteln können Die Begründung des Gesetzentwurfes führt die schweren Mißstände, die sich als Zweck desselben. an: immer mehr auf dem Gebiete des „Die vorgeschlagenen Maßnahmen dienen 8 t S innen ung A eh Su dem Zwecke, bei Vergebung von öffentlichen missionswesene zeigen, am wirk- Aufträgen die freie Konkurrenz in vollem Um- samsten bekämpft werden?« fange wieder zur Geltung zu bringen.“ Hier wurde an Hand langer Aufzählungen Demgegenüber ist auf das Stärkste von Uebergriffen der Ausschreibenden ein ge- zu betonen, daß bei Ausschreibungen setzliches Einschreiten zu Gunsten der erfahrungsgemäß durch die übermäßige Lieferer gefordert. Ausnutzung der freien Konkurrenz sehr Als Schilderung der derzeitigen Lage seien häufig die Preise unter das wirtschaftlich ferner beispielsweise folgende Ausführungen gesunde Maß herabgedrückt und die wiedergegeben, die sich in einem Artikel: „Das Lieferbedingungen einseitig zu Un- Sterben der Wirtschaft‘ in der Industrie- und gunsten der Lieferer verschärft werden, Handelszeitung der Germania vom 30. De- zum Schaden aller Beteiligten und der zember 1925 finden: Gesamtheit. Das war auch schon vor dem „Das Submissionswesen hat böse HEr- Kriege so. Die Ergebnisse der Submissionen scheinungen gezeitigt. Die kleinste Arbeit zeigten fortwährend so ungewöhnlich niedrige wird umkämpft. Die durchschnittliche Be- Preise und so unverständliche Preisdifferenzen, werberzahl sinkt nicht unter 50. Gewöhnlich daß diese »Submissionsblüten« ein ständiges kämpfen 70 bis 100 Unternehmer um die Gesprächsthema bildeten. Arbeit, die in ihrer Not oft Preise unter den Als Beweis für die mit den Ausschreibungen Seibstkosten abgeben, weil sie auf GES: verbundenen Mißstände sei zunächst auf die An- AU hoffen. ‚Tee. FACH Sich uf : ° . . . den ersten Blick die Unterbietung. Die Be- schauung hingewiesen, die das Reichsgericht hörde aber gibt dem Billigsten die Arbeit und in ständiger Rechtsprechung über die Sub- wenn er darüber zugrunde geht. Könnte nicht missionskartelle entwickelt hat. Nach der diesem Verzweiflungskampf dergestalt be- Entscheidung vom 1. April 1913, VI. 46/13 sind gegnet werden, daß die Arbeit grundsätzlich Submissionskartelle Vereinigungen, »die der nicht dem Billigsten übertragen wird? Im wirtschaftlichen Not und dem Selbst- Gegenteil aber scheint manche Behörde die erhaltungstrieb entsprungen sind, um Notlage der Gewerbetreibenden auszunutzen.‘ aus unreellen Unterbietungen sich er- Der Gesetzentwurf hat dagegen die gebenden Mißständen vorzubeugen«. volkswirtschaftlichen Gefahren eines Das Reichsgericht erklärt sie »für zu starken Drucks auf die Preise offen- rechtlich nicht zu beanstanden und bar nicht erkannt oder sieht sie nicht nicht sittenwidrig, weil sie geeignet als aktuell an. sind, Unternehmen, die durch Schleu- Daß gerade für Submissionen, wo die derpreise die ausgeschriebenen Ar- Besteller erfahrungsgemäß gewöhnlich beiten und Lieferungen in schranken- am stärksten dastehen, ein. Sonder- losem Wettbewerb an sich zu reißen gesetz zum Schutze der Besteller not- suchen, zur Abwendung von schweren wendig sei, kann keinesfalls anerkannt wirtschaftlichen Schäden entgegen- werden. Viel eher könnte hier ein solches zutreten«. Nachdem Standpunkt des höchsten zum Schutz der Anbieter in Frage kommen. Gerichtshofes ist es auch. an’ sich nicht sitten- Richtig ist,“ daß’ Mer Areie Weitbewarb all widrig, wenn die unter den Beteiligten bestehen- ich tra $ T wichtigste Grundlage des .Wirtschaftslebens an- den Abmachungen, dem die Verdingung veran- gesehen werden muß und daß daher der Staat staltenden. Besteller geheimgehalten. werden, sowohl als auch alle Beteiligten die Freiheit des Ferner sei hingewiesen auf die Verhandlungen Wettbewerbes nicht mehr als wirklich notwendig des 13. deutschen Handwerks- und Gewerbe- einschränken sollten. Sicher hat aber die kammertags in Würzburg am 12.—14. August Erfahrung gezeigt, daß der rück- 1912, auf den in mehreren Referaten von den sichtslose und ungeordnete Konkur- Verein Deutscher Maschinenbau-Anstalten Charlottenburg, Hardenbergstraße 3 — Drahtanschrift: Verdeumaschanet Berlin — Fernsprechers Steinplatz 13000 bis 13010 Stellungnahme des Vereins Deutscher Maschinenbau- Anstalten zu dem Artikel II des Entwurfs eines „Gesetzes zur Förderung des Preisabbaues“ betr. Maßnahmen gegen Ringbildung a JANUAR 1926 N Ku WIN Zusammenfassung der Gesetzentwurf wirtschaftslähmend an den Arbeitnehmern auswirken, denn je schärfer wirken. die Krisis, um so größer auch die Arbeitsver- Die Gefahr so erheblicher Abzüge vom Preise kürzungen und Arbeiterentlassungen. oder gar vielleicht des ruinösen Rücktritts des Die Rationalisierungsbestrebungen der Indu- Bestellers vom Vertrage löst naturgemäß auch die strie und die als Voraussetzung derselben not- Tendenz zu entsprechenden Risikoaufschlägen wendigen Verständigungsmaßnahmen gleich- auf den Preis bei ‚den betreffenden oder auch gearteter Industriezweige sind geeignet, einen bei anderen Geschäften aus. Insofern würde gleichmäßigen Beschäftigungsstand in den be- der Gesetzentwurf einem Preisabbau so- treffenden Industriezweigen zu gewährleisten gar unmittelbar entgegenwirken. ) und damit die Auswirkungen schlechter wirt- Wenn der ‚vorgelegte Gesetzentwurf, wie es schaftlicher Zeiten auf alle Schultern’ gleichmäßig in der allgemeinen Begründung heißt, ein „Ge- zu verteilen. Damit wird auch der Arbeits- sundungswerk‘“ an der Wirtschaft vollbringen losigkeit entgegengewirkt. will mit dem Ziel, die „Sicherheit des Wirt- schaftsverkehrs zu fördern‘, so stehen jedenfalls mit diesem zu erstrebenden und allseitig zu 9. Der Gesetzentwurf trifft die wenig syndizie- begrüßenden Ziel die Bestimmungen des Ar- rungsfähige verarbeitende Industrie viel schwerer tikels II im- schärfsten Widerspruch. als solche Wirtschaftskreise, die sich in Syndi- katen, Trust’s und ähnlichen festen Gebilden zusammenschließen können. 8. Die unsozialen Auswirkungen des Gesetz- Das Gesetz wird, wenn auch vielleicht nicht ”entwurfes. der Absicht nach, so doch in seiner tatsächlichen Wirkung die verarbeitende Industrie besonders Alle vorstehend behandelten Wirkungen haben treffen. auch eine ganz erhebliche soziale Seite, deren ; Auswirkung sich insbesondere gegen die Arbeiter- Nach dem vorliegenden Wortlaut des Gesetz- schaft wenden wird, ganz abgesehen davon, daß entwurfes steht es außer Frage, daß die Indu- die Gewerkschaften ja auch Ringbildungen zur striezweige, die geschlossene Syndikate bilden Regelung von Preisen und Mindestbedingungen und somit BET Lee AZIES einheitliche Ver- für Leistungen darstellen, sodaß es leicht wäre, kaufsstelle besitzen, nicht unter das Gesetz die Anforderung von Arbeitswilligen in die Form fallen, da dieses nur auf Vereinbarungen mehrerer einer Ausschreibung zu bringen und dann auch selbständiger Verkäufer Anwendung findet. gegen Streikposten und dergleichen auf Grund Infolgedessen sind Syndikate ‚durchaus m der des Gesetzes vorzugehen. Lage, ihre Bedingungen für einheitliche Preis- berechnung, planmäßige Auftragsverteilung und Noch wichtiger erscheint aber, daß die Arbeit- dergl. zur Geltung zu bringen, ohne hierbei die nehmer im allgemeinen und insbesondere die durch den Gesetzentwurf gegen Ringbildung hochqualifizierten Arbeiter und Angestellten der gerichteten Bestimmungen irgendwie befürchten Maschinen- und Apparateindustrie in erster Linie ZU. MÜSSEN. N De der Lähmung Te taien han WAT: Die Maschinenindustrie hat bisher im allge- ie der Gesetzentwurf über die Lieferer bringen es N n MA S würde. In Industrien, in denen der Wettbewerb A keine „Syndikate gebildet; Wer hierbei überscharf ist und deren Erlöse nur mühsam große Schwierigkeiten zu eberwinden N und a weil ihr eine gegenseitige Verständigung im Wege zur Aufrechterhaltung der Betriebe langen, muß stets ein scharfer Druck auf die Löhne und auch des lorerem UEMMONSN USE n Foren ont auf die Höhe der Belegschaft sich ergeben. m oder Ringbildungen ausreichend er- schien. Die Unmöglichkeit, nach Durchführung des Bei Annahme des Gesetzes in der ron Gesetzentwurfes für eine gleichmäßige Be- liegenden Fassung würde die bisher schäftigung der Werke einer Branche zu sorgen, chit zierte Industzioe allerdi würde die Lage der Arbeiter unsicherer als EN N jetzt machen. die ernste Frage gestellt werden, ob sie | nicht auch trotz der entgegenstehenden Ebenso würden die krisenverschärfenden Wir- Schwierigkeiten dazu wird übergehen kungen des Gesetzentwurfes sich in erster Linie müssen, einen. strafferen Zusammen- 12 Die Einzelbestimmungen des Gesetzentwurfes 5. Die Gefährdung der Vertragstreue durch das würde also schon durch die Drohung mit dem Recht des Ausschreibenden auf unmittelbaren Rücktritt in eine Zwangslage kommen, die der Rücktritt und Preisherabsetzung. Besteller mindestens zu einer erheblichen Preis- Der zweite Absatz des 81 des Gesetzent- reduktion auszunützen versuchen kann. wurfes lautet: Der Gesetzentwurf führt hier den „Wird ein Auftrag auf Grund eines An- Ausschreibenden, auch ganz abgesehen gebotes erteilt, in dem diese Angahen unrich- von der augenblicklichen Kapital- und tig oder unvollständig gemacht sind, oder Kreditnot, in geradezu unmoralischer in dem das Vorliegen einer Beschränkung Weise in Versuchung. N SD Are 7 VL 187, 50 va Bei einer Anlage, die fertig aufgestellt ab- er Ausschreibende von dem Verirage Zurück AA efert‘ werden soll, könnte der Rücktritt treten oder die Herabsetzung der vereinbarten 14 a Pertiostellune der: Auf Gegenleistung bis zu 15 vom Hundert ver- a m SS a ES Aa langen. Ist eine verlangte Herabsetzung stellung erfolgen. Au erdem "könnte der‘ Be- unverhältnismäßig hoch, so finden die Vor- steller den Lieferer womöglich auch noch schriften des $ 343 Abs. 1 des Bürgerlichen für den Schaden verantwortlich machen, der Gesetzbuches Anwendung. Die Geltendmachung ihm aus einer neuen Bestellung und der mit weiterer Rechte des Ausschreibenden ist nicht ihr verbundenen Verzögerung der Lieferung ausgeschlossen.“ entsteht. Die geringste Unrichtigkeit oder Unvollstän- Eine solche Lage wäre für einen seiner digkeit der Angaben berechtigt also den Aus- Verantwortung sich bewußten Leiter schreibenden nach seiner Wahl zum Rücktritt eines Lieferwerkes garnicht zu ertragen. vom Vertrage oder zur Zurückhaltung von Anstatt daß die Gesetze der Wirtschaft eine Zahlungen bis zu 15%9 des Rechnungsbetrages möglichst weitgehende Rechtssicherheit geben, der Lieferung, ohne daß er nötig hätte, die würde durch diesen Gesetzentwurf eine ganz Tatsache der Unrichtigkeit oder Unvoll- ungeheure Rechtsunsicherheit geschaffen und . en 8 g ständigkeit der Angaben vorher durch unreellen‘ Machenschaften derart Vorschub ge- eine neutrale Stelle nachprüfen zu leistet werden, daß eine ganz erhebliche Stockung lassen. der Geschäfte die Folge sein müßte. Diese Bestimmung gibt den Lieferer geradezu Der 8 343 BGB und die Bestimmungen des der Willkür des Ausschreibenden, der nach Absatzes 3 des $ 1 sind demgegenüber als dem Gesetzentwurf auch jeder Privatmann und Sicherheiten vollständig ungenügend. sogar ein Ausländer sein kann, preis. Denn . . ; an Es müßte mindestens verlangt wer- wenn der Besteller eine Unrichtigkeit oder Un- . - . EAN TR . den, daß die ordnungsmäßige Abwicklung Vollständigkeit in den Angaben des Lieferers ; . © v x . des Liefervertrages durch die Behaup- behaupten will, so weiß er, daß der Lieferer . Fa as . © tung einer mangelhaften Meldung nicht wahrscheinlich Opfer bringen wird, um eine Hr . Ä ® . in Frage gestellt werden darf, und daß Stockung der Lieferung, eine Verärgerung mit . 5 ea der Ausschreibende nur das Recht einer dem Kunden, sowie die Kosten und Arbeiten schtlichen Ki den Lief selbst eines siegreichen Prozesses zu vermeiden. Seh : D ee. er RG SE Daß während der Auseinandersetzung über die Bl Sn te SR nn 1 eS N HE des Mängel der Angaben wahrscheinlich nicht nur 4 63 AUM YO URS af aber auch die Zahlung der restlichen 15 v. H., sondern N em Den N CP DS Pa S an auch andere Zahlungen vom Ausschreibenden SV are f . . Lieferfirma in sich bergen kann. verzögert werden, ist naheliegend. Am gefährlichsten ist aber, daß ein sehr großet Teil der Lieferungen der Maschinen- und Appa- 6. Bestrafung nur des Anstifters in 8 3. rateindustrie im Einzelbau den besonderen Be- Stellung des Anbietenden selbst. dürfnissen des Kunden angepaßt werden muß, Der $3 des Entwurfes hat folgenden Wort- so daß für eine schon in der Arbeit befindliche Jatıt: Lieferung vielleicht, gar nicht oder erst nach „Wer es unternimmt, einen anderen von langer Zeit wieder ein Abnehmer gefunden der Mitbewerbung bei einer der im $ 1, Ab- werden könnte, wenn der ursprüngliche Be- satz 1, bezeichneten Ausschreibungen ab- steller die Abnahme verweigert, Der Lieferer zuhalten oder ihn in Bezug auf eine bestimmte Are has ‘9 Wal nf = At ni Stellungnahme des Vereins Deutscher Maschinenbau- Anstalten zu dem Artikel II des Entwurfes eines „Gesetzes zur Förderung des Preisabbaues‘ betr. M ° ® aßnahmen gegen Ringbildung Zusammenfassung. In dem Entwurf eines Gesetzes zur Förderung „Maßnahmen gegen Ringbildung“ des Preisabbaues, den die Regierung dem vor- Verwahrung einlegt. läufigen Reichswirtschaftsrat und dem Reichsrat Die Gründe für diesen ablehnenden Stand: vorgelegt hat, sind in 4 Artikeln verschiedene, punkt, die in den späteren Abschnitten im von einander unabhängige Dinge behandelt. einzelnen noch näher ausgeführt werden, sind, Der VDMA, dem. als Spitzenverband der kurz zusammengefaßt, folgende: größten deutschen Fertigindustrie mehr als 2800 Firmen und mehr als 100 Fachverbände 1. Die Bestimmungen des Gesetzentwurfes treffen angeschlossen sind, begrüßt durchaus jede nach seinem Wortlaut fast alle privaten Be- Maßnahme der Regierung, die wirklich stellungen und auch sogar solche ausländischer gecignet ist, preissenkend zu wirken. Stellen. So hat der VDMA in seiner, auch der Oeffent- Nach der Begründung könnte man glauben, lichkeit übergebenen Entschließung seines Haupt- daß der Gesetzentwurf nur bei Geschäften eine vorstandes vom 21. Oktober 1925 eine Senkung Rolle spielen werde, die auch bislang schon des innerdeutschen Preisniveaus als wichtigste auf dem Wege der öffentlichen Submission ver- Voraussetzung für die unbedingt notwendige geben worden sind. Wäre diese Ansicht richtig, Steigerung. der deutschen Ausfuhr erklärt und so wäre es nicht berechtigt, den «Artikel IL in seine Bereitwilligkeit betont, die Preisabbau- ein Gesetz »zur Förderung des Preisabbaues« aktion der Regierung zu unterstützen. einzufügen, denn er würde etwas Nennenswertes Auch in der letzten Mitgliederversammlung zur Senkung des allgemeinen Preisniveaus nicht des VDMA am 4. Dezember 1925 ist seitens beitragen. können. der berufenen Vertreter des Maschinenbaues In Wirklichkeit trifft der Artikel II rückhaltlos erklärt worden, daß Industrie und aber alle Beschaffungen sowohl öffent- Regierung im Sinne einer Verbilligung der licherStellen als auch privater Firmen, bei Preise zusammen wirken müssen, und daß auch denen Angebote von mehreren Lieferern die Industrie nach dieser Richtung hin durch eingeholt werden, ganz gleich, ob es sich FKinführung und weiteren Ausbau wirtschaft- z. B. um Vergebung von Bauarbeiten oder den licher Betriebsmethoden zu einer Rationalisierung Kauf von Fertigwaren oder auch um die Ver- der Betriebe und damit zu einer Verbilligung gebung irgendwelcher Leistungen handelt. Der der Produktion beitragen müsse. Begriff »Ausschreibung« ist durch den‘ Gesetz- Diese Stellungnahme, die wohl. zum ersten entwurf in keiner Weise beschränkt. Sind die Male seitens eines Industriezweiges mit dieser Maßnahmen des Gesetzentwurfes also falsch, Freimütigkeit zum Ausdruck gebracht worden so. würde seine Erhebung zum Gesetz zu weit- ist und von den anwesenden Regierungsver- tragenden Gefahren für die deutsche Wirtschaft tretern mit Genugtuung begrüßt wurde, hat führen müssen. auch in der Oeffentlichkeit einen lebhaften ‘ Geradezu unbegreiflich ist, daß die Widerhall gefunden. Meldepflicht der Lieferer auch gegen- Der VDMA kann daher umsomehr darauf über Ausschreibungen von Ausländern Anspruch erheben, daß seine Stimme gehört gelten soll, ja selbst in solchen Fällen, wo wird, wenn er nunmehr auf das Schärfste gegen eine ausländische Handelsvertretung, z.B. die den Artikel II des eingangs erwähnten Gesetz- russische, als übermächtige staatliche Bestellerin entwurfes: der zersplitterten und in größter Not sich be- 10 Die Einzelbestimmungen des Gesetzentwurfes dustrien ist in den einzelnen Ländern, je nach- zeigen, damit diese desto besser die Lieferer dem, ob es sich um Abnehmerländer oder einander ausspielen und das Aeußerste aus Wettbewerbsländer. handelt, ganz verschieden ihnen herauspressen können. und ebenso die Art ihrer wirtschaftlichen Der Grundsatz der bisherigen Kartell- Organisation. Bei einem Land, in dem Kar- verordnung, daß nur gegen Mißbräuche telle für den Inlandsmarkt verboten sind, wie wirtschaftlicher Stellen, die eine Verletzung des Amerika, oder bei einem Lande mit einer staat- Allgemeinwohls darstellen, vorgegangen werden lichen Außenhandelsorganisation, wie Rußland, soll, wird durch diesen Gesetzentwurf auf- würde die Gegenseitigkeit für Deutschland keinen gegeben. Das ist als ein ganz schwerwiegender Wert besitzen. grundlegender Fehler des Gesetzentwurfes an- Die von den ausländischen Ausschreibenden zusehen, ebenso wie der Umstand, daß für her drohende Gefahr ist praktisch nicht zu dasselbe Gebiet zwei Gesetze auf vollständig beheben, solange die Meldepflicht auf private verschiedener Grundlage geschaffen werden. deutsche Ausschreibungen ausgedehnt bleibt. Die Ausdehnung der Meldepflicht auf private, öffentliche oder nichtöffent- n dx n liche, beschränkte ‚oder unbeschränkte 2. Die Angabe von Verständigungen bei Aus- Ausschreibungen ist vollständig un- schreibungen deutscher privater Stellen, annehmbar. Zn U Bee Tentsche pn Was würde von Seiten der Ausschreibenden ellen, die fraglichen Angaben über Verständi- . gungen zu fordern, ist aber auch ohne Rücksicht gesagt: wenden; nn äte Tieferer MOSE der auf die gegenüber Ausländern sich ergebenden Mißbräuche, die häufig von Ausschreibenden Folgerungen gefährlich und abzulehnen. mit Wettbewerbsangeboten getrieben werden, verlangen würden, daß die Besteller ihnen alle Nach‘ dem Wortlaut des Gesetzentwurfes Firmen, bei denen sie Angebote einholen. mitteilen brauchen nicht etwa nur Verständigungen ge- und sie über die eingegangenen Angebote voll- meldet werden, die etwa besonders für die inhaltlich unterrichten. Wenn sie ferner fordern betreffende gerade vorliegende Ausschreibung würden, daß der Besteller sich zur Zahlung erst geschaffen sind, sondern alle Abreden und eines Mehrpreises bis zu 15% verpflichte, wenn Verbandsbestimmungen auch ganz allgemeiner sich ‚herausstellt, daß von ihm die eben‘ er- Art sind zu melden, wenn sie sich auf die wähnten Angaben unrichtig oder unvollständig Angebotsstellung . für die betreffende Aus- gemacht sind oder daß der Besteller den Lieferer schreibung nur irgendwie auswirken, Der eines wertvolleren Erzeugnisses veranlaßt hat, Gesetzentwurf enthält auch keine An- seinen höheren Preis auf den niedrigeren eines deutung, unter welchen Voraussetzungen weniger wertvollen Erzeugnisses zu ermäßigen. die Einholung von Angeboten als Aus- Diese Bestimmungen wären aber nur die ein- schreibung angesehen werden Soll. Fine fachen Gegenstücke zu den Vorschriften des beschränkte Ausschreibung braucht sich von Gesetzentwurfes, ebenso wie die Forderung, daß N Mh a 2 a St ae en gesetzlich strafbar sein müßte, einen Lieferer ric n Anfrage danach wohl nur durch den es cat. zu nt rschetden. daß noch mehrere DE Mewegon m ‚der Yergebung der Aufhrüge | N N auszuschließen, weil er an Vereinbarungen sich Firmen aufgefordert seien und die Anfrage beteiligt und. einem Verbande angehört. daher eine Ausschreibung darstelle. Selbst deutschen Behörden dürfte man Auf diese Weise wird ein allgemeines nichtohne weiteres das Recht einräumen, und einseitiges Kontroll- und Aufsichts- Meldungen über alle Einzelheiten der recht der Besteller gegen, die Lieferer Vereinbarungen zu verlangen, indem man eingeführt. Jeder einzelne Ausschreiber annimmt, daß bei ihnen irgendwelcher Miß- wird jetzt gleichsam zur Polizeiaufsicht brauch ausgeschlossen wäre. Kine Behörde, für die Lieferer bestellt. welche selbst einen Gewerbebetrieb besitzt und Vor Gericht ist keine Partei gezwungen, sich für diesen Ausschreibungen tätigt, ist mit einer durch eigene Aussagen selbst zu schädigen. rein amtierenden Behörde nicht schlechthin Hier aber sollen die Lieferer gezwungen werden, gleichzusetzen. ihre Vereinbarungen mit allen Kinzelheiten Ferner kann von behördlichen Ausschrei- gerade den interessierten Abnehmern anzu- bungen nicht die Rede sein, wenn irgendwelche al. Die grundsätzlich falsche Einstellung des Gesetzentwurfes. 1. Der Gesetzentwurf als Sondergesetz gegen vogelfrei. Dagegen muß im Namen einer ver- den Lieferer steht im Widerspruch zu der in nünftigen Wirtschaftsordnung unbedingt KEin- der Reichsverfassung gewährleisteten spruch erhoben werden. Koalitionsfreiheit, Der Name des Artikel II des Gesetzentwurfes: Die vorstehenden Ausführungen haben im »Maßnahmen ESEON Ringbildung“ ist bezeich- einzelnen die technische Durchführung des nend. Er wendet sich tatsächlich gegen Gesetzentwurfes und ihre wesentlichsten Wir- alle Verständigung en und Verbandszu- kungen beleuchtet. Nimmt man aber daraus Sn menschlüsse überhaupt; aber A den Gesamtsinn des Gesetzentwurfes, so kann N den en ; während bei den man diesen nur als ein ganz einseitiges Sonder- bnehmern ne Bildung On Binkaufs- ; ; vereinigungen die Vereinbarung von gesetz gegen alle jene bezeichnen, die gezwungen PD ; . 4 SEI . Einkaufsbedingungen usw. unbehinder sind, sich um behördlich oder von Privaten ; Az G bleibt. ausgeschriebene. Aufträge zu bemühen. Das ; . ; nn Mit Recht kann behauptet werden, sind heute schon fast alle Lieferer und würden ; T HERE . ] . daß der Gesetzentwurf unvereinbar ist künftighin sicher alle sein, denn die Aus- n nl “ 7 ; ; mit der in der Reichsverfassung ver- schreibungen würden sich bei den Bestellern Kurt Koaliti freihel Der A wahrscheinlich steigender Beliebtheit erfreuen. rn 00 7 he PEN Ss Der Gesetzentwurf schafft für die Ausschreibenden nn an N EB Wa 9 nur neue Rechte, für die Lieferer nur neue Sr oe m A . n 5 Förderung der Arbeits- und Wirtschafts- Pflichten, große Unsicherheiten und Gefähr- : Oh A. ; g 1 Er Jaßt jede Bemüh , 1 bedingungen ist für jedermann und für alle C ungen. Tr 19 JC e bemu ung vermıssen, den Berufe gewährleistet, Alle Abreden und Tiieferer vor dem Mißbrauch der neu geschaffenen Maßnahmen, welche diese Freiheit einzw- Rechte der Besteller auch nur einigermaßen zu schränken oder zu behindern suchen, sind schützen. rechtswinrig.“ Der Gesetzentwurf bedeutet einen Nach der Reichsverfassung ist also eine Ver- schweren staatlichen Eingriff in die abredung über Wirtschaftsbedingungen und große Welt des wirtschaftlichen Ge- damit ein Verständigungsverfahren auch bei schäftsverkehrs und eine wohl noc h einer Ausschreibung ß zulässig. Der Gesetz- nicht dagewesene, ganz einseitige, entwurf bedeutet demgegenüber eine Abänderung wirtschaftlich und moralisch schwer- der Reichsverfassung. Diese würde aber auch auf wiegende Parteinahme der Staats- die Stellung der Gewerkschaften nicht ohne gewalt zu Gunsten der Besteller und Einfluß bleiben, die ja auch Kartelle auf ihrem zu Ungunsten der Lieferer. Er ver- Arbeitsgebiet darstellen. schiebt das Gleichgewicht ganz ein- Daß der Gesetzentwurf versucht, einen Ver- seitig zu Gunsten der Besteller. stoß gegen die Reichsverfassung formal zu Durch die Ausdehnung seiner Bestimmungen umgehen, indem er für die Teilnahme an auf jede beschränkte Ausschreibung von privater Verständigungen und die Abgabe von Schutz- und ausländischer Seite macht der Gesetz- angeboten selbst unmittelbar keine Strafen fest- entwurf den Lieferer gegenüber seinen Kunden setzt, schlägt demgegenüber nicht durch. l 16 Die grundsätzlich falsche Einstellung des Gesetzentwurfes renzkampf aller Lieferer gegen alle starker Druck auf die Löhne, sondern auch und die restlose Ausnutzung dieses auf die Zahl der Belegschaft ergeben muß. Kampfes durch die Abnehmer eine nie- Verständlich ist auch, daß bei der Ausführung dere Form des Wirtschaftslebens St, eines Geschäftes mit unzulänglichen Preisen die nicht die höchsten Leistungen SO der Lieferer in die Versuchung gerät, nach- die beste und schnellste Weiterentwick- träglich an der Qualität der Rohstoffe oder der lung ergibt. Arbeit noch Erparnisse zu machen und für alle nicht ausdrücklich vorgesehenen Sonderarbeiten z n eine möglichst hohe Sonderbezahlung heraus- 3. Die Schäden der übermäßigen Ausnützung des zuholen. Er wird auch suchen, sich bei der freien Wettbewerbs, namentlich für die Fertig- Behebung von Mängeln, zu der ihn die über- industrie. nommene Gewähr verpflichtet, auf die not- Die zu weitgehende Ausnützung des Wett- wendigsten Aufwendungen zu beschränken. bewerbes zeigt sich vor allem in einer über- Daraus aber ergeben sich fortwährend mäßigen Senkung der Preise und in einer Reibereien zwischen Besteller und Lie- unberechtigten, einseitigen Zuschneidung ferer und eine Untergrabung des Ver- der Lieferbedingungen auf die Wünsche der trauens zwischen ihnen, die sich in Besteller. Diese Erscheinungen aber ganz erheblichen Verlusten an Zeit, führen beilängerem Anhalten unbedingt Arbeitsfreude und Geld auswirken. zu einer Verschlechterung der Qualität Alle diese Gesichtspunkte gelten in ganz der Erzeugnisse und Zu Verminderung besonderem Maße für solche Zweige der In- der Leistungsfähigkeit der Betriebe. dustrie, die, wie der Maschinen- und Apparate- Wenn keine SE SOHON Ueberschüsse erzielt bau und die ihm verwandten Industrien, keine werden, muß. die Verbesserung der Betriebs- gleichbleibende Massen- und Stapelware, sondern einrichtungen Sder der rechtzeitige rent On außerordentlich vielseitige Krzeugnisse her- brauchter oder veralteter Teile vernachlässigt stellen,‘ die zu einem sehr erheblichen Teil sogar werden, Auch für Arbeiten I Verbesserung im Einzelbau den besonderen Bedürfnissen des der Konstruktion der Erzeugnisse und für Ver- einzelnen Abnehmers angepasst werden müssen suchsarbeiten stehen keine Gelder zur Verfügung. und. hei‘! denen : sich‘ Konstruktion und Her- Es PX auch nicht möglich, fremde Gelder nen stellungsmethoden zudem infolge der schnel- für die Investierung ST Industrie ZU BC len Fortschritte der Technik fortwährend in INNEN WC bekannt ist, daß ihre Preise kaum schnellem Fluß befinden. Die Unternehmungen ie notdürftgsten“ Bedürfnisse decken, dieser Industrien setzen erfahrungsgemäß in erster Zu starker Preisdruck wirkt daher Linie viel mehr ihren Stolz in immer wieder auch” der Forderung nach Rationali- verbesserte Konstruktionen und neue Erfindun- sierung der Herstellungsmethoden in gen, als sie darauf bedacht sind, die Kundschaft der Industrie entgegen, wie sie gerade mit ihren Preisen zu übervorteilen. Es liegt zurzeit im Interesse der Ueberwindung der ferner in der Natur der Dinge be- Wirtschaftskrise angestrebt und auch besonders gründet, daß solche Industriezweige von der Regierung und den Vertretern der Arbeit- besonders leicht unter einer zu großen nehmer verlangt wird. Denn zur Durchführung Anzahl von Werken leiden und daß es solcher Rationalisierung ist vor allem eine gewisse in ihnen erfahrungsgemäß auch starken Kapitalkraft nötig, die genügend Bewegungs- Werken nur selten gelingt, durch freiheit gibt und das unvermeidliche Risiko schärfsten Konkurrenzkampfdie Zahl der solcher Umstellungen zu tragen gestattet. Wettbewerber zu verringern. Meistens Gerade die Arbeitnehmer hatten atch sind bisher derartige Versuche nach ‚schweren aus naheliegenden eigenen Interessen Verlusten aller Beteiligten ergebhnislos ab- alle Veranlassung, gegen die rücksichts- gebrochen worden. lose und restlose Ausnützung der freien Die Firmen dieser Industriezweige können Konkurrenz Bedenken zu erheben; denn auch besonders leicht von den Abnehmern gegen es ist klar, daß in ‚einer um ihre Erhaltung einander ausgespielt werden, Wenn die Ab- schwer ringenden und von der Hand in.den nehmer auch die Unterschiede der angebotenen Mund lebenden Industrie sich nicht nur ein Erzeugnisse in der Qualtät recht gut kennen. / / /Ä ‘ 1 Y) db Verein Deutscher Maschinenbau-Anstalten Charlottenburg, Hardenbergstraße 3 — Drahtanschrift: Verdeumaschanst Berlin — Fernsprecher: Steinplatz 13000 bis 13010 — Zn Stellungnahme des Vereins Deutscher Maschinenbau- Anstalten zu dem Artikel II des Entwurfs eines „Gesetzes zur Förderung des Preisabbaues“ betr. Maßnahmen gegen Rıngbildung JANUAR 1926