Die Stillegungen in der Kali-Industrie. Als der Absatz der einzelnen Werke immer geringer wurde, ging man in der Nachkriegszeit dazu über, die ssogenannten Quotenschächte endgültig sstill- zulegen. Das inzwischen im Jahre 1919 geänderte Gesetz über die Regelung der Kaliwirtschast bzw. die Verordnung vom 22. Oktober 1921 bot den Unter- nehmern die Handhabe dafür. Im § 834 KWG. wurde durch die angeführte Verordnung folgendes gesetzlich festgelegt: «„Eine Änderung der für die Einschätzung maßgebenden Verhäitnisse bleibt bis zum 31. Dezember 1953 auf den Forkbestand und die Höhe der Beteiligungsziffer derjenigen Werke ohne Einfluß, welche bis zu diesem Zeitpunkt freiwillig still- + 5% §; MRO V T CRC; zich FOR schaftlichen Verhältnisse, insbesondere der Salzvorräte, den Zeitpunkt fest, bis zu welchem die Stillegung durchgeführt sein muß; eine Verlängerung dieser Frist über den 1. Januar 1927 hinaus ist nicht zulässig. Eine Stillegung im Sinne dieses Absatzes bedingt, daß jede Förderung von nutzbaren Mineralien aus dem fetill- gelegten Schacht unterbleibt. Ausnahmen kann der Reichswirt,chaftsminister nach Anhörung des Reichskalirats und der Kaliprüfungsstelle bewilligen." Die Stillegung wurde jedoch ersst vom Jahre 1924 an in größerem Um- fange durchgeführt. Die Entwicklung seit 1924 ist als Ergänzung zur vor- stehenden Tabelle nachstehend angeführt: Jahr tte. O Äinta Ubjah je Wart. teihaßth! ds éciter dz dz z | V ' z . zt . zz 1926 63 10 500 000 166 600 21 413 Der Absatz für das Jahr 1926 ist von uns geschätzt und dürfte eher zu niedrig als zu hoch bemessen sein. Bei der Zahl der beschäftigten Arbeiter sind nur die Arbeiter aus den Kalibetrieben angegeben, während die rund 3000 in den Nebenbetrieben beschästigten Arbeiter nicht berücksichtigt sind. Bei einem Vergleich der Jahre 1913 und 1926 finden wir, d a ß d ur < die Be- triebskonzentr ation eine um mehr als 100prozentige Erhöhung der Produktion auf den einzelnen Werken ge g enüb er d er Vorkriegszeit stattg e fund en h ak. Gleich- zeitig hat sich um dieselbe Zeit die Zahl der Belegschaften um 26,8 Prozent ver- mindert. Noch drastischer kommt der Erfolg für die Industrie zum Ausdruck, wenn man die Jahre 1922 und 1926 miteinander vergleicht, und doch soll die Industrie nach der Zusammenlegung angeblich unrentabler arbeiten als in der Vorkriegszeit.