Die Ablehnung der Preiserhöhung durch das Reichswirtschaftsministerium. In der Reichskaliratsssitzung am 11. August d. J., in welcher mit Stimmen- mehrheit eine 12prozentige Preiserhöhung vom 1. September an beschlossen wurde, hat Ministerialdirektor Dr. Josten im Auftrag des Reichswirtschafsts- ministers folgende Erklärung abgegeben: «Als Bevollmächtigter des Reichswirktschaftsministers beanstande ich gemäß § 91 der Vorschriflen zur Durchführung des Gesehzes über die Regelung der Kali- wirischaft vom 18. Juli 1919 den Beschluß des Reichskalirals. die Preise für Kali zu erhöhen, aus folgenden Gründen: Nach dem Ergebnis der bisherigen Ermittlungen erscheinen die Gründe, die das Kalisyndikat für die Nolwendigkeit einer Preiserhöhung geltend macht, nicht zwingend. Die Enlwicklung der reinen Herstellungskoslen je Doppelzentner Reinkali er! de Fecstrors cster scc1sezvslurg. sit z! echtizrgen. Seu die eu mögen den Nachweis nicht zu erbringen, dasßz der Nelkoerlös der Werke nicht aus- reiche, die unter Zugrundelegung eines gewiß hohen Abschreibungssahzes errechneten reinen Gestehungskosten zu decken. Die Schwierigkeiten, denen sich nach Ansicht des Kalisyndikaks die Kali-Industrie gegenübersieht, werden vom Syndikat im wefsentlichen aus Belastungen der Induslrie hergeleitet, welche sie zur Durchführung der Rationalisierung einmal als §yslenestjyädiguvs und ferner in Form der Zinsen für eine Auslandsanleihe auf ich genommen hat. f E; mag sein, daß es auch in der Kali-Induslrie Werke gibt, welche so un- günslige Selbslkosten haben, daß sie bei den geltenden Preisen eine Deckung für diese Belastung oder vielleicht sogar für ihre Selbstkoslen nicht finden. Die Fesslstellungen des Reichswirlschaftsministeriums haben aber ergeben, daß die Annahme des Syndikaks, der Erlös reiche zur Deckung dieser Kosten nicht aus, für den Durchschnitt der jetzt arbeitenden und für die zur Deckung auch eines stark gesteigerten Bedarfs notwendigen Werke nicht zutriffl. Diese Feslstellungen slühen sich auf eingehende Kostenermittlungen in einem Zeitraum, in dem sich zwar die Zusammenlegung der Betriebe, nicht aber schon die großzügigen Werksausbauten und Neubauten in den Selbstkoslen ausgewirkt hatten. Es wäre volkswirtschaftlich nicht zu rechtfertigen, Werke, deren Kosten über den fesigeslellten durchschnittlichen Selbstkosten liegen, durch die Zubilligung höherer Preise aufrechtzuerhalten, wenn die Produktion der günssliger arbeitenden Werke jet und in absehbarer Zeit ausreicht, den Kalibedarf zu decken. Die künflige Auf- tehlerhotlung derartiger Betriebe würde mit dem Rationalisierungsgedanken nicht u vereinbaren sein. : Die hgter feu des Syndikaks, daß nicht nur einige schlecht arbeitende Werte, sondern die Kali-Industrie als solche sich bei Beibehaltung’ der jetzigen Preisstellung in einer Notlage befinde, steht ferner in unlöslichem Widerspruch zu der Tat!sache, daß eine große Zahl von Werken nicht unbedeutende Dividenden ausgeschükltet und da ß die Rationalisierung s ma ß n ahm en d er Kali-In dustrie in Angriff genommen worden sind, um durch sie eine nicht nur im Inter esse der Werke, sondern auch im Int er esse der Ge- samth eit lieg ende Verbilligung der Pro duktion zu err eichen. Der ganze Rationalisierungsgedanke würde eine erhebliche moralische Einbuße erleiden, wenn der Erfolg einer bewußt und unter Aufwendung großer Mittel von der Kali-Induslrie durchgeführten Rationalisierung eine Preiserhöhung wäre. Dieser Mißerfolg würde auch auf die zur Zeit im Gange befindlichen Umstellungen anderer Induslrien höchst nachteilig wirken müssen. Ehe man ein solches Fehlschlagen als 15