Dadurch würde erstens das Einlegen von Feierschichten wegfallen und es könnken noch einige hundert Arbeiter mehr in der Industrie beschäftigt werden. Den Unternehmern würden durch Verweigerung der Überstunden gleichzeitig die Einwände von der schlechten wirtschaftlichen Lage der Industrie genommen. Die schlechte Wirtschaftslage wird der Öffentlichkeit nur vor g et äuscht dadurch, daß wöchentlich eine Feierschicht eingelegt wird. Di e am Sonn- a b end aus f allen d e Arb eit s z eit wir d ab er auf die übrigen Wochentage verteilt, so daß an fünf Arbeitstagen mit Überstund en län g er ge ar b eit et wir d als an sechs Arbei ks- tagen ohne Überstunden. Die 153,58 durchschnittlich verfahrenen Schichten im ersten Halbjahr 1926 beziehen sich auf sämtliche Arbeiter in den Kalibetrieben. Greifen wir die verfahrenen Schichten der Tages- und Fabrikarbeiter heraus, so finden wir, daß diese Arbeitergruppen in der gleichen Zeit im Durchschnitt 157,88 Schichten verfahren haben. Trohßdem die reguläre Arbeitszeit dieser Gruppen zehn Stunden ohne Pause beträgt, sind von diesen die meisten Überschichten ver- fahren. Legt man wiederum eine Arbeitszeit von fünf Tagen zugrunde, so ist aus der Statistik ersichtlich, d a ß die r eine Arbeitszeit der Tages- und Fabrik arbeiter im ersten Halbjahr 1926 täg- lich 12,73 Stunden beträgt. Wenn das von den Gewertschaften geforderte Arbeitszeit-Notgeseß einer Begründung bedarf, so liefert sie das Überstundenunwesen in der Kali-Industrie. Über die L ö h n e werden von der Kaliprüfungsstelle folgende Angaben gemacht: Insgesamt aus- Durchschnittslohn je Jahr gezahlte Lohnsumme schicht und Arbeiter .f. it. 1918 44 638 944,96 4,38 1925 | 43 101 011,66 6,02 1. Halbjahr 1926 18 067 886,65 6,35 Auch diese Angaben beziehen sich nur auf die Arbeiter in den Kali- betrieben. Der Durchschnittslohn sämtlicher Kaliarbeiter ist nach den Angaben der Kaliprüfungsstelle von 4,88 Mk. im Jahre 1913 auf 6,35 Mk. im ersten Halbjahr 1926 gestiegen. Dieses ist zweifellos eine Steigerung von 44,9 Prozent. In dem Durchschnittslohn des ersten Halbjahres 1926 sind enthalten Haus- skands- und Kindergeld, Kohlendeputatausgleich, Urlausgeld und sonstige Bei- hilfen. Dafür ist ein Betrag von 0,44 Mk. je Schicht errechnet. Der reine Durchschnittslohn beträgt demnach nur 5,91 Mk. Da es in der Vorkriegszeit Soziallöhne, Kohlendeputat und Urlaub nicht gab, andererseits durch den Urlaub das Realeinkommen der Arbeiter nicht erhöht wird, Soziallöhne usw. auch nicht alle Arbeiter erhalten, müssen diese Faktoren bei der Berechnung ausscheiden. Es sind also die 4,88 Mk. mit 5,91 Mk. zu vergleichen, was ergibt, da ß die Erh öh ung d es reinen Lohnes geg enüb er d e m Jahre 1913 nicht eine Skeigerung von 44,9, Fondern nur von. rund 35 Prozent erfahren hat. Da die Reichs- indexziff er für die Lebenshaltung skosten für den Monat November des Jahres 1926 auf 143,6 steht, steht 21