gegenwärtig nach dem Index . der Reallohn der Kali- arbeiter um 8,6 Prozent niedriger als im Jahre 1913. Hinzu kommt ferner, daß die Sozialbeiträge der Kaliarbeiter gegenüber der Vorkriegszeit bedeutend höher sind, wodurch die Arbeiter in ihrem Real- einkommen noch mehr benachteiligt sind. Da im ersten Halbjahr 1926 rund 18 Millionen Mark an Löhnen aus- gezahlt sind, dürfte mit dieser Summe auch für das zweite Halbjahr gerechnet werden können. Für das Jahr 1926 kämen demnach 36 Millionen Mark für Löhne einschließlich Soziallöhne usw. in Betracht. Eine zehnprozentige Lohn- erhöhung au f die ktatsächlich verdient en Lö h n e würde einen Betrag von 3,6 Millionen Mark ergeben. Wenn dieser Betrag wirklich erreicht werden soll, bedürfte es dazu einer Erh öh ung d er tariflichen Löhne um mindestens 13 Proz ent, weil ja die tariflichen Löhne bedeutend unter den Durchsschnittslöhnen liegen. Bei einer Gesamteinnahme des Kalisyndikats im Betrage von 180 Millionen Mark, unter Zugrunde- legung eines Gesamtabsatzes von 11 Millionen Doppelzentner Reinkali, würde der Betrag für eine zehnprozentige Lohnerhöhung nur 2 Prozent der Gesamt- einnahmen ausmachen. Der Betrag für Aufwendung höherer Löhne in dem oben bezeichneten Ausmaß ist gegenüber den Gesamteinnahmen des Kali- syndikats von so untergeordneter Bedeutung, daß unserer Ansicht nach die Kali-Industrie die Lohnerhöhung tragen kann, ohne daß dabei eine Erhöhung der Preise für Kalisalze vorgenommen wird. In der Vorkriegszeit wurden in der Kali-Industrie insgesamt 44,5 Mil- lionen Mark an Löhnen gezahlt, im Jahre 1926 aller Voraussicht nach nur 36 Millionen Mark; milhin wäre die Gesamtlohnsumme im Jahre 1926 gegen- über dem Jahre 1913 um 8,5 Millionen Mark niedriger. S e lb b ei ein er zehnprozentigen Lohnerhöhung würden die Ausgaben für Löhne im Jahre 1926 die Lohnsummen des Jahres 1913 noch lange nicht erreichen. Es dürste schwerlich noch eine Industrie in Deutschland zu finden sein, die an Löhnen weniger auszahlt als in der Vorkriegszeit und dabei gleichzeitig auch über die Vorkriegsarbeitszeit verfügt. Dieses ist nur der rationalisierten Kali-Industrie vorbehalten geblieben. II