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        <title>Rationalisierung und Wirtschaftlichkeit in der  Kali-Industrie</title>
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        „_Lerband der Fabrikarbeiter Deutschlands
Kationalisierung
und Wirtschaftlichkeit
in der Fali-Industrien..
von der Branchen llat §fe gie Kali-Industti ]
in Verbindung mit der Lit.=Stat. Abteilung
§r H66c 1656:: 4+"HEp sr sG Kc; TzH r RV
        <pb n="3" />
        |
û sspr.
# .
Inhaltsverzeichnis.

Seite

Rationalisierung und Betriebskonzentration in der Kali-
Industrie . . . 3
Die Überproduktion an Kaliwerken in der Vergangenheit . '

Die Stillegungen in der Kali-Industrie

Trotz Rationalisierung Forderung auf Preiserhöhung .
Die Berechnung der Selbstkosten . l

Die Ablehnung der Preiserhöhung durch das Reichswirtschafts-
ministerium . . V 18
Hie Selaftung mit der Quotenentschädigung für die stillgelegten ig

erke . . ,
Die Verwendung der Kali-Anleihe . . . 16
Hohe Rabatte für den Handel . ; üls
Die Geschäftsergebnisse der Kaliunternehmungen . 18
Löhne und Arbeilszeit in der rationalisierten Kali-Industie . 20
Schlußbetrachtung 23
        <pb n="4" />
        Rationalisierung und Betriebskonzentration

in der Kali-Industrie.

In keiner anderen Industriegruppe haben Rationalisierung und Betriebs-
konzentration einen solchen Umfang angenommen wie in der Kali-Induftrie.
In keiner anderen Industriegruppe sind die sozialen Folgen der Rationalisierung
tiefergreifend als in dieser. 1922 waren in Deutschland noch 225 Kaliwerke
in Bekrieb, gegenwärtig sind es nur noch 63, und rechnen wir die Doppel-
schächte ab, die in diesen 63 Werken noch enthalten sind, dann wird gegen-
wärtig die gesamke deutsche Kaliproduktion von zirka 40 Kaliwerken bestritten.
Bald ist hier das Höchstmaß kapitalistischer Betriebskonzentration erreicht.
Jetzt schon wird die gesamte deutsche Kali-Industrie von einigen wenigen
kapitalistischen Großkonzernen beherrscht, wie die Quotenverteilung im Kali-
syndikat beweist:

Wintershall . . 39,0 v. H.

Kaliblock:

Salzdetfurth-Gruppe 24,2 v. H.
Burbach-Gruppe . . y y. 5.

Gumpel .... . M 7;8 v. H.
NReustaßfurt-Friedrichshall [ v. © ; 52,1.v. H.
Solvay :. .. L;! 2,5.v. H.

Hallische Kaliwerke . . . 0.8 v. H
Anhaltischer Fiskus . . . 2,4 v Z. ;

Preußat . . ‘, . ; 3,9 v. H.

Sauer-Grupphe . . . . m s &gt;. 2,1 v. H.

Sonstizikee...... . : L . 0,9 v. KB.

Insgesamt 100,0 v. H.

Die Entwicklung ist hier aber noch keineswegs abgeschlossen, und es ist
nicht unmöglich, daß es einer kleinen kapitalmächtigen Kapitalistengruppe
gelingt, die Herrschaft über die gesamte Kali-Industrie zu erlangen.

Weit mehr als 20 000 Arbeiter und Angestellte sind als Folge dieser
Rationalisierung und Betriebskonzentration gegenwärtig weniger in der Kali-
Industrie beschäftigt als noch vor einigen Jahren. Ganze Landstriche sind
durch die Stillegungen des größten Teiles der Kaliwerke, durch die Entlassungen
von Tausenden von Arbeitern und Angestellten auf das allerschwersste ge-
schädöigk. Angesichts der großen sozialen und wirtschastlichen Nachteile als
Wirkungen der Rationalisierung ist es wohl berechtigt, die Frage aufzuwerfen,
welche volk s wirtschaftlichen Vorteile die Rationali-
sierung gebracht hat.

Z
        <pb n="5" />
        Die Überproduktion an Kaliwerken
in der Vergangenheit.

Die vorhin gekennzeichnete starke Zusammenpressung des Produktions-
apparates als Folge der Rationalisierung war aber nur möglich, weil ihr eine
ung eh eure Auf bl äh un g vorausgegangen war. Um die frühere
Pro duktionsmittelverschwendung in der Kali-Industrie
näher kennen zu lernen, ist es notwendig, die Entwicklungsgeschichte der Kali-
Industrie kurz zu umreißen.

Die Bedeutung der Kalisalze für Industrie und Landwirtschaft wurde 1856
entdeckt. Bis dahin wurden sie als wertlose A b r a u m s a 1 z e auf die Halden
geworfen. Allmählich stieg ihr Verwendungszweck in Industrie und Landwirt-
schaft, damit auch der bergmännische Abbau. Bis 1875 gab es in Deutschland
nur zwei kalifördernde Werke, St a ß f ur t und Le op o l d s h all, beides
staatliche Werke;, das erstere dem preußischen, das andere dem anhaltischen
Staat gehörig. Frühzeitig schlossen sich die Werke zu einer Verkaufs-
vereinigung zusammen. Im Jahre 1888 wurde von den damals in Betrieb
befindlichen acht Kaliwerken der organisatorische Vorläufer des heutigen Kali-
syndikakts gegründet.

Wurde in den ersten Jahrzehnten die Wirtschaftspolitik der Kali-Industrie
unter dem Einfluß der staatlichen Werke von dem Gedanken der Rücksicht
auf die allgemeinen volkswirtschastlichen Belange geleitet, so änderte sich
dieses, als um die Jahrhundertwende die Kali-Industrie die Beute des Finanz-
und Spekulationskapitals wurde. Ein wüstes Gründungsfieber sehke ein.
Sollen doch 1907 nicht weniger als 544 Kalibohrunternehmungen vorhanden
gewesen sein. Nicht vernünftige wirtschastliche Überlegung, sondern wüsteste
Spekulationsgier beeinflußte die Weiterentwicklung der deutschen Kali-
Industrie. Inkernationales Kapital hatte sich in der deutschen Kali-Industrie
eingenistet und suchte in Gemeinschafl mit deutschem Kapital höchstmöglichen
Nutzen aus dem Weltmonopol Deutschlands in der Kaliversorgung zu ziehen.
Wir erinnern an die Versuche der amerikanischen Schmidtmann-Gruppe, die
im Besitz der Werke Aschersleben und Sollstedt war, das Kalisyndikat zu
sprengen. Als infolge der Quertreiberei dieser Gruppe am 30. Juni 1909 die
Erneuerung des abgelaufenen Kalisyndikatsvertrags nicht zustande kam, schloß
sie in der Nacht vom 30. Juni zum 1. Juli 1909 mit amerikanischen Abnehmern
einen fünfjährigen Vertrag aus Lieferung von zirka 120 000 Tonnen Reinkali
zu einem Preis, der fast zur Hälfte unker dem Syndikatspreis lag. Die
hannoversche Gewerkschaft „Einigkeit”, deren Kuxenmehrheit sich im Besitz der
amerikanischen Virginia Karolina Chemical Co. befand, benutzte die syndikats-
lose Zeit, um 30 000 Tonnen Reinkali nach Amerika zu verschleudern.
        <pb n="6" />
        Die durch wüste Spekulation hervorgerufene Überproduktion an Kali-
werken drohte eine furchtbare Krise in der Kali-Industrie hervorzurufen. Der
Staat mußte durch das „Gesetz über den Absatz von Kalisalzen* vom 28. Mai
1910, welches die Zw an g s s y n dizierung d er Kali-Industrie
brachte, helfend eingreifen.

Bei den Beratungen zu diesem Gesetentwurs im Reichstag ist haupt-
sächlich von der sozialdemokratischen Fraktion schon damals darauf hingewiesen
worden, daß viel zuvi el Ka liw e r k e vorhanden seien, und daß im Gesetz
Maßnahmen getroffen werden müßten, die eine weitere Errichtung von Kali-
werken verhindern. Auch der bürgerliche Abgeordnete G ot h ein hat schon
damals festgestell, d a z 30 Kaliw erke gen üg en, um d en g e sa mk en
W eltbedarf an Kalisalzen zu d e &lt; e n. Ein Jahr später, im Jahre
1911, finden wir die Ausführungen Gotheins in einem Geschäftsbericht der
Ascherslebener Kaliw erk e bestätigt. Es heißt dort u. a. wörtlich:

« + . . . Selbst wenn man berücksichtigt, daß der Absatz des Jahres 1911 um
rund 800 000 Doppelzentner reines Kali gegen 1910 gestiegen ist und man auch für
die Zukunst mit einer weiteren Absatzssteigerung rechnet, so würden doch auf
absehbare Zeit zirka ze h n lei stung s fähig e Do pp e lw erke, also zirka
30 Sch achtanla g en, leicht genügen, um den. gesamten Kali-
bed arf der ganzen Welt zu d ecken. Anstatt dessen besitzen wir
heute mehr als das Dreifache an Schächten in der Kali-
In dustrie, für deren Anlage über. eine. Milliarde Martt
angewendet sein dürften, währ end derselbe Erf olg mit einem
Auf wande von vielleicht der Hälfte d er Summe hätte erreicht
werden können. Die Millionen, die jett unnötigerweise für neue Schacht-
anlagen verausgabt werden, könnten anderen wirtschaftlich wichtigen Aufgaben
zg: L tre lugt t "th. tet! "tr Futte
arbeiten geleistet sind, vielleicht nie in Betrieb genommen
b z w. in ihret vollen Leistungsfähigkeit hetrieben w erden. So
Ut t jet: ale §!U teze!s uw. vorgen .Bte rot huren. tOrhut:scit

Danach hätten also zirka 30 Werke einen Absatz von durchschnittlich zehn
Millionen Doppelzentner schon damals bewältigen können. Sonderbarerweisse
waren aber vor einigen Jahren noch Kali-Industrielle der Ansicht, daß die Zeit
gar nicht mehr so fern sei, wo die jet vorhandenen Werke für die Belieferung
des Weltbedarfs nicht mehr ausreichen würden. Diese Industriellen dürften
ihre Ansicht darüber in der letzten Zeit sehr gründlich geändert haben.

Bei der Kaligesetgebung im Jahre 1910 waren dem Kalisyndikat 62 förder-
fähige Werke angeschlossen und zirka 35 im- Abkeufen begriffen. Durch im
Gesetz vorgesehenen Zwang mußte jedes neu entstehende Werk dem Syndikat
beitreten, wodurch den Werken von vornherein ein bestimmter Anteil am
Absatz gesichert war. Mit der stetigen Zunahme der Werke hielt der Absatz
nicht gleichen Schritt, so daß der durchschnittliche Absatz des einzelnen Werkes
immer geringer wurde. Die technischen Anlagen auf den älteren Werken
konnten nicht ausgenutzt werden, was zur Verteuerung der Produkttion führte.
Wenn einzelne Firmen die Anlagen des zuerst geteuften Werkes voll aus-
nutzen wollten, waren sie gezwungen, den Weg zu beschreiten, der im Geschäfts-
bericht der Kaliwerke Aschersleben gezeigt wurde: Sie errichteten
üb erflüssige W erke.
Z
        <pb n="7" />
        Die Entwicklung der Kali-Industrie in der Zeit nach dem ersten Kaligesetz
soll in nachstehender Tabelle veranschaulicht werden. Hierin ist der Gesamt-
absatz, der durchschnittliche Absatz des einzelnen Werkes und gleichzeitig die
Zahl der in der Industrie beschäftigten Arbeiter bis zum Jahre 1923 angegeben.

Anzahl Gesamtabsalz Durchschnittlicher Zahl der
Jahr her Werke , zus Absatz fs; Werk | heschästigien Arbeiter
1910 62 8 578 826 138 368 1
1913 138 11 104 000 80 461 29 258
1919 206 8 120 024 39 417 45 289
1920 206 9 236 435 46 182 45 664
1921 206 9 211 468 44 934 39 589
1922 211 12 955 4483 61 400 48 667
1923 218 8 859 423 40 640 39 510

Ö
        <pb n="8" />
        Die Stillegungen in der Kali-Industrie.

Als der Absatz der einzelnen Werke immer geringer wurde, ging man in
der Nachkriegszeit dazu über, die ssogenannten Quotenschächte endgültig sstill-
zulegen. Das inzwischen im Jahre 1919 geänderte Gesetz über die Regelung
der Kaliwirtschast bzw. die Verordnung vom 22. Oktober 1921 bot den Unter-
nehmern die Handhabe dafür. Im § 834 KWG. wurde durch die angeführte
Verordnung folgendes gesetzlich festgelegt:

«„Eine Änderung der für die Einschätzung maßgebenden Verhäitnisse bleibt bis
zum 31. Dezember 1953 auf den Forkbestand und die Höhe der Beteiligungsziffer
derjenigen Werke ohne Einfluß, welche bis zu diesem Zeitpunkt freiwillig still-
+ 5% §; MRO V T CRC; zich FOR
schaftlichen Verhältnisse, insbesondere der Salzvorräte, den Zeitpunkt fest, bis zu
welchem die Stillegung durchgeführt sein muß; eine Verlängerung dieser Frist über
den 1. Januar 1927 hinaus ist nicht zulässig. Eine Stillegung im Sinne dieses
Absatzes bedingt, daß jede Förderung von nutzbaren Mineralien aus dem fetill-
gelegten Schacht unterbleibt. Ausnahmen kann der Reichswirt,chaftsminister nach
Anhörung des Reichskalirats und der Kaliprüfungsstelle bewilligen."

Die Stillegung wurde jedoch ersst vom Jahre 1924 an in größerem Um-
fange durchgeführt. Die Entwicklung seit 1924 ist als Ergänzung zur vor-
stehenden Tabelle nachstehend angeführt:

Jahr tte. O Äinta Ubjah je Wart.  teihaßth! ds éciter
dz dz

z | V ' z . zt . zz

1926 63 10 500 000 166 600 21 413

Der Absatz für das Jahr 1926 ist von uns geschätzt und dürfte eher zu
niedrig als zu hoch bemessen sein. Bei der Zahl der beschäftigten Arbeiter sind
nur die Arbeiter aus den Kalibetrieben angegeben, während die rund 3000 in
den Nebenbetrieben beschästigten Arbeiter nicht berücksichtigt sind. Bei einem
Vergleich der Jahre 1913 und 1926 finden wir, d a ß d ur &lt; die Be-
triebskonzentr ation eine um mehr als 100prozentige
Erhöhung der Produktion auf den einzelnen Werken
ge g enüb er d er Vorkriegszeit stattg e fund en h ak. Gleich-
zeitig hat sich um dieselbe Zeit die Zahl der Belegschaften um 26,8 Prozent ver-
mindert. Noch drastischer kommt der Erfolg für die Industrie zum Ausdruck,
wenn man die Jahre 1922 und 1926 miteinander vergleicht, und doch soll die
Industrie nach der Zusammenlegung angeblich unrentabler arbeiten als in der
Vorkriegszeit.
        <pb n="9" />
        In welchem Umfange die Stillegung in den einzelnen Bezirken durch-

geführt wurde, ist aus der folgenden Tabelle ersichtlich.
Bezirk Felayzren stillgelegt  g§rderung
Hannover L.. z o p- 49
Staßfurt-Magdeburg.... . . . . . &amp; 43
Halle, Mansfeld, Unstrut . tu. 28
Stidharz. . . - .. 20
o . dq ]
Insgesamtkt “it 162 ..

Von insgesamt 225 Kaliwerken haben entsprechend den gesetzlichen Be-
stimmungen bis zum 1. Januar 1926 118 Werke mit einer Beteiligungsziffer
von 438,9893 Tausendstel ihre endgültige Stillegung bei der Kaliprüfungs-
stelle angemeldet. Außerdem haben sämtliche Kalisonderfabriken ihre Quoten
bis zum 31. Dezember 1953 übertragen. Die Gesamtbeteiligung der still-
gelegten Werke erhöht sich damit auf 453,1552 Tausendstel. Mehr als die
Hälfte sämtlicher Kaliwerke sind also stillgelegt. Von den restlichen
107 Werken werden 44 in betriebsfähigem Zustande in Reserve gehalten,
so daß für die Förderung und Verarbeitung nur noch 63 Werke in Frage
hortes. Ö noch eine Anzahl sogenannter Zweitschächte in Abzug zu

&amp;
        <pb n="10" />
        Trotz Rationalisierung Forderung auf
Preiserhöhung!

Die Rationalisierung der Kali-Industrie hat im wesentlichsten ihren Ab-
schluß gefunden. Unter Rationalisierung versteht das Reichskuratorium für
Wirtsschaftlichkeit die Anwendung aller Mittel, die Technik
und planmäßige Ordnung bieten zur Hebung der Wirt-
schaftlichkeit und. damit zur Steigerung d er Güter-
erzeugung, zu ihrer Verbilligung und auch zu ihr er Ver-
b e ss e r un g. Im nachstehenden soll der Versuch unternommen werden, fest-
zustellen, ob die Kali-Industrie bei der durchgeführten Rationalisierung diese
Voraussetzungen erfüllt hat.

Es dürste kein Zweifel darüber bestehen, daß + abgesehen von einzelnen
Ausnahmen = in kechnischer Beziehung die Kali-Industrie vollständig um-
gestellt ie. Daß hierbei gleichzeitig planmäßige Ordnung
mit b e stimmend war, muß ganz entschie d en verneint
werden. Im Gegenteil, unserer Ansicht nach ist hierbei
äußerst planlos drauflosgewirtschaftelk. Di e geo-
graphische Lage und die Rentablität der einzelnen
Werke wurden nicht berücksichtigt, sondern man hat
lediglich Konzern- bzw. Personeninteressen in d e n
Vordergrund gestellt. Hätten die vom Reichskuratorium bestimmten
Faktoren Berücksichtigung gefunden, wären Kaliwerke wie Wilhelmshall,
Hermann II und ähnliche nicht stillgelegt.

Selbst durch die planlose Rationalisierung und Betriebskonzentration ist
zwar die Wirtschaftlichkeit der Betriebe ganz bedeutend gestiegen, aber an-
geblich ist dadurch eine Verbilligung der Produktion nicht eingetreten. Nach
der durchgeführten Rationalisierung stellte das Kalisyndikat im Juli d. J.
beim Reichskalirat einen Antrag auf Preiserhöhung, weil das Syndikat bzw.
die Kaliwerke mit den seit dem 16. April 1925 bestehenden Preisen nicht mehr
auskämen, und suchte den Nachweis zu führen, daß sie bei jedem Doppel-
zentner Reinkali ganz erhebliche Beträge zusehzen.

M
        <pb n="11" />
        Die Berechnung der Selbstkosten.

In der Begründung der Kalipreiserhöhung führte der Vertreter des
Syndikats aus, daß sich der Netktoerlöspreis im Jahre 1926 bei einem ge-
schäßten Absaß von 11 Millionen Doppelzentner Reinkali für jeden Doppel-
zentner auf 13,26 Mk. stellk. Als engere Selbstkosten wurden 8,26 Mk. an-
gegeben. Da dieser Betrag selbst den Vertretern des Reichswirtschafts-
ministeriums zu hoch erschien, wurde die Sitzung des Reichskalirats vertagk
und eine Kommission, bestehend aus Vertretern der Industrie bzw. des
Syndikakts und der Kaliprüfungsstelle des Reichswirtschaftsministeriums unter
Hinzuziehung von Arbeitnehmervertretern des Reichskalirats, eingesetzt. Zur
Frage der Wirkschaftlichkeit der Industrie wurden dann zu den vorliegenden
Berechnungen des K ali sy n d ik a t s auch Berechnungen von der Kali-
prüf un g s st ell e und von den Vertretern des Reichs wir t schaf t s-
ministeriums vorgenommen. Die. gem einsame Stellung-
nahme des Reichs wir tscha f ts ministeriums und der Kali-
prüfun gs stelle führte zu folgendem Ergebnis.

I. Die Ermittlung der sogenannten „engeren Selbstkosten", also Unkosten für Löhne
und Gehälter, Kohlen, Materialien, Sprengstoffe, Reparaturen und allgemeine
Unkosten, jedoch ohne Berücksichtiqung der Abschreibungen, ist auf Grund von
Unterlagen erfolgt, welche voneinander abweichen. Ein unmittelbarer Vergleich
bei den einzelnen Kostenfaktoren war daher nicht möglich.

[II. Die Ergebnisse, zu denen die beiden grundsätzlich verschiedenen Berechnungs-
arten führten, waren wesentlich nicht verschieden, wenn die Gesamtsummen der
engeren Selbstkosten einander gegenübergestellt wurden..

III. Als allgemeine Auffassung des Reichswirtschaftsminissteriums und der Kali-
prüfungsstelle wurde festgestell,. daß die für den Durchschnitt sämtlicher
arbeitenden Werke errechneten „engeren Selbstkosten" in den letzten sechzehn
Monaten zwischen 7,20 Mk. (Grundlage 12 Millionen Doppelzentner Reinkali)
und 8,26 Mk. (Grundlage 11 Millionen Doppelzentner Reinkali) geschwankt
haben, wenn man die besonders günstigen Monate (z. B. Februar 1925:
5,26 Mk.) und die besonders ungünstigen Monake (z. B. Dezember 1925:
9,64 Mk.) ausschaltet. Legt man die Verhältnisse 1. Januar bis 30. April 1926
yz tze Je grunen pr pn rt tl? NV 10.000 Hoppetzentiee
Kaliprüfungsstelle auf Grund von Angaben der Werke errechnet worden sind.

[V Est! angenommen werden, daß die Feststellung zu II]. gewisse stille Reserven
que der Annahme, daß der Nettoerlös, wie vom Kalisyndikat angegeben,
12:2 zn zkettsgt würde sich nach den einzelnen Berechnungen folgender Über-

Syndikat Prüf ct ftelle veusthets
_ er . . .f _
Netto-Erlss. . . . 13,26 13,26 13,26
Engere Selbstkosten. . . j 8,26 7,69 | 7,20
Mithin Überschuß | 9.~ . mt M T
EY

E G.Ur
i Ü
        <pb n="12" />
        Bei der Berechnung des Reichswirtschaftsministeriums ist ein Absatz von
12 Millionen Doppelzentner Reinkali zugrunde gelegt, während Kalisyndikat
und Kaliprüfungsstelle mit einem Absatz von 11 Millionen für das Jahr 1926
rechnen. Wenn in diesem Jahre auch nur mit einem Absatz von 11 Millionen
Doppelzentner gerechnet wird, so sind doch die vom Kalisyndikat errechneten
„engeren Selbstkosten" äußerst hoch gegriffen. Der Unterschied zwischen dem
Rechnungsergebnis der Kaliprüfungsstelle und dem des Reichswirtschaftsmini-
steriums ist nicht sehr groß. Bei beiden Berechnungsarken muß von der
Voraussetzung ausgegangen werden, daß die vom Kalisyndikat angegebenen
Nettoerlöspreise, die den Berechnungen zugrunde gelegt wurden, auch tat-
sächlich stimmen. In den Netktoerlöspreisen ist der Rabatt für den Handel
nicht enthalten. Der Lohnanteil ist bei den engeren Selbstkosten mit 3,50 Mk.
für den Doppelzentner Reinkali berechnet.

Von den in der vorstehenden Tabelle enthaltenen Überschüssen müssen
nachstehende Aufwendungen gedeckt werden: (Auch hier sind die drei in Frage
kommenden Körperschaften zu verschiedenen Ergebnissen gekommen.)

. smt prsfüüsäie “iragtt"
. el. .f.
Abschreibungen . .. . . „ 3,26 2,18 1,50
Quotenentschäödigung . . . 1,18 1,12 1,12
Zinsen für Dawesobligationen . 0.28 01.28 0,28
Zinsen für engl. Anteihe . . . i.07 2.07 1,85
Insgesamt | 6,79 5,65 4,75

Nach den Berechnungen des Syndikats ergibt sich nach Abzug der
engeren Selbsstkosten ein Überschuß von 5 Mk., dem Aufwendungen in Höhe
von 6,79 Mk. gegenüberstehen. Demnach setzt das Syndikat bei jedem
Doppelzentner Reinkali 1,79 Mk. zu. Die Berechnungen der Kaliprüfungs-
stelle gehen gewissermaßen in Null auf, während das Reichswirkschaftsmini-
sterium bei jedem Doppelzentner Reinkali nach Abzug sämtlicher Unkosten
einen Reingewinn von 1,31 Mk. errechnet. Um den Kaliindustriellen entgegen-
zukommen, hat das Reichswirtschaftsministerium die von der Kaliprüfungs-
stelle errechneten engeren Selbstkosten von 7,59 Mk. als mittlere Grundlage
angenommen, während es an seinen übrigen Berechnungen festhält. S e lb st
auf dies er Grundlage errechnet das Reichswirtschafts-
ministerium immer noch einen Reingewinn von 0,92 Mk.
für je d en Dopp elz entn er Reinktal:i.
)
        <pb n="13" />
        Die Ablehnung der Preiserhöhung durch das
Reichswirtschaftsministerium.

In der Reichskaliratsssitzung am 11. August d. J., in welcher mit Stimmen-
mehrheit eine 12prozentige Preiserhöhung vom 1. September an beschlossen
wurde, hat Ministerialdirektor Dr. Josten im Auftrag des Reichswirtschafsts-
ministers folgende Erklärung abgegeben:

«Als Bevollmächtigter des Reichswirktschaftsministers beanstande ich gemäß
§ 91 der Vorschriflen zur Durchführung des Gesehzes über die Regelung der Kali-
wirischaft vom 18. Juli 1919 den Beschluß des Reichskalirals. die Preise für Kali
zu erhöhen, aus folgenden Gründen:

Nach dem Ergebnis der bisherigen Ermittlungen erscheinen die Gründe, die das
Kalisyndikat für die Nolwendigkeit einer Preiserhöhung geltend macht, nicht
zwingend. Die Enlwicklung der reinen Herstellungskoslen je Doppelzentner Reinkali
er! de Fecstrors cster scc1sezvslurg. sit z! echtizrgen. Seu die eu
mögen den Nachweis nicht zu erbringen, dasßz der Nelkoerlös der Werke nicht aus-
reiche, die unter Zugrundelegung eines gewiß hohen Abschreibungssahzes errechneten
reinen Gestehungskosten zu decken.

Die Schwierigkeiten, denen sich nach Ansicht des Kalisyndikaks die Kali-Industrie
gegenübersieht, werden vom Syndikat im wefsentlichen aus Belastungen der
Induslrie hergeleitet, welche sie zur Durchführung der Rationalisierung einmal als
§yslenestjyädiguvs und ferner in Form der Zinsen für eine Auslandsanleihe auf
ich genommen hat.

f E; mag sein, daß es auch in der Kali-Induslrie Werke gibt, welche so un-
günslige Selbslkosten haben, daß sie bei den geltenden Preisen eine Deckung für
diese Belastung oder vielleicht sogar für ihre Selbstkoslen nicht finden.

Die Fesslstellungen des Reichswirlschaftsministeriums haben aber ergeben, daß
die Annahme des Syndikaks, der Erlös reiche zur Deckung dieser Kosten nicht aus,
für den Durchschnitt der jetzt arbeitenden und für die zur Deckung auch eines stark
gesteigerten Bedarfs notwendigen Werke nicht zutriffl. Diese Feslstellungen slühen
sich auf eingehende Kostenermittlungen in einem Zeitraum, in dem sich zwar die
Zusammenlegung der Betriebe, nicht aber schon die großzügigen Werksausbauten
und Neubauten in den Selbstkoslen ausgewirkt hatten.

Es wäre volkswirtschaftlich nicht zu rechtfertigen, Werke, deren Kosten über
den fesigeslellten durchschnittlichen Selbstkosten liegen, durch die Zubilligung höherer
Preise aufrechtzuerhalten, wenn die Produktion der günssliger arbeitenden Werke
jet und in absehbarer Zeit ausreicht, den Kalibedarf zu decken. Die künflige Auf-
tehlerhotlung derartiger Betriebe würde mit dem Rationalisierungsgedanken nicht
u vereinbaren sein.

: Die hgter feu des Syndikaks, daß nicht nur einige schlecht arbeitende Werte,
sondern die Kali-Industrie als solche sich bei Beibehaltung’ der jetzigen Preisstellung
in einer Notlage befinde, steht ferner in unlöslichem Widerspruch zu der Tat!sache,
daß eine große Zahl von Werken nicht unbedeutende Dividenden ausgeschükltet und
da ß die Rationalisierung s ma ß n ahm en d er Kali-In dustrie in
Angriff genommen worden sind, um durch sie eine nicht nur
im Inter esse der Werke, sondern auch im Int er esse der Ge-
samth eit lieg ende Verbilligung der Pro duktion zu err eichen.

Der ganze Rationalisierungsgedanke würde eine erhebliche moralische Einbuße
erleiden, wenn der Erfolg einer bewußt und unter Aufwendung großer Mittel von
der Kali-Induslrie durchgeführten Rationalisierung eine Preiserhöhung wäre. Dieser
Mißerfolg würde auch auf die zur Zeit im Gange befindlichen Umstellungen anderer
Induslrien höchst nachteilig wirken müssen. Ehe man ein solches Fehlschlagen als
15
        <pb n="14" />
        end gültig hinnehmen und daraus die Folgerung einer Preiserhöhung ziehen
kann, müssen in ganz anderer Weise als dies bisher geschehen ist, Veweise für das
Mißlingen erbracht und die Gründe hierfür aufgedeckt werden. Der Rationali-
herz!" tus ur at. regnen Hrrg!thruwa.veurteut werser
zesses unausbleiblich auftreten, Maßnahmen zu ergreifen, die erst bei einem end-
gültigen Mißlingen möglicherweise in Erwägung gezogen werden könnken, würde
t t Get ff ULS traseri;ler ; Sÿütigtiües ud date tabres

Maßgebend für die GR ist weiter die Erwägung, daß durch eine
Preisssleigerung wahrscheinlich eine Verringerung des Absatzes und damit eine noch
“ § U2LG1 N UR GORE; KG shes zie vos
mir ausgesprochene Beanslandung des Preiserhöhungsbeschlusses wird innerhalb der
im § 91 der Ausführungsbeslimmungen zum Kaliwirlschaflsgesehß vorgesehenen Frisl
von zwei Wochen herbeigeführt werden."

Die Beanstandung ist auch fristgemäß vom Reichswirtschaftsminister aus-
gesprochen und damit die vom Reichskalirat beschlossene Preiserhöhung außer
Kraft gesetk. Der Reichswirtschaftsminister gab den Kaliindustriellen zu ver-
stehen, daß eine Preiserhöhung für Kalisalze einer Unterstützung der Industrie
aus Mitteln der Allgemeinheit gleichkäme. Wir als Arbeitnehmer dagegen
stehen genau wie der Reichswirtschaftsminister auf dem Standpunkt, daß eine
Preiserhöhung eine Verminderung des Absatzes herbeiführen würde, was in
Rücksicht auf die deutschen Ernkeerträge und die Lage des Arbeitsmarktes
verhindert werden muß. .

Man darf annehmen, daß der Reichswirtschastsminister Dr. Curtius über
die Verhältnisse in der Kali-Industrie sehr gut unterrichtet ist. Er war früher
im Wintershall-Konzern tätig und wurde aus dem Kalisyndikat als Reichs-
wirtschaftsminister berufen. Wenn also sselbst ein bürgerlicher Minister und
Kenner der Industrie die beantragte Preiserhöhung ablehnt, können die
Arbeitnehmervertreter des Reichskalirats unmöglich für höhere Preise ein-
treten. Auch wir sind der Ansicht, daß die wirtschaftliche Lage der Kali-
Industrie bei weitem nicht so trostlos ist, wie sie das Kalisyndikat hinzustellen
beliebt.

Es soll von uns auch zugegeben werden, daß sich die Gessamkeinnahme des
Kalisyndikats gegenüber der Vorkriegszeit vermindert hat. Im Jahre 1913
wurden die Einnahmen mit 202 484 596,00 Mk. angegeben. Wenn das Kali-
syndikat für das Jahr 1925 einen Nettoerlös von 13,26 Mk. für den Doppel-
zentner Reinkali angibt, so beträgt die Nettogesamteinnahme 162 502 581,00
Mark. Rechnet man dazu den Händlergewinn mit 17 Prozent, welcher in
der Summe für das Jahr 1913 enthalten ist, so ergibt sich für das Jahr 1925
eine Brutkoeinnahme von 179 047 259,00 Mk. Gegenüber dem Jahr 1913 ist
somit eine Mindereinnahme von 23 437 697,00 Mk. = 11,6 Prozent zu ver-
zeichnen. Diese Mindereinnahme ist hauptsächlich darauf zurückzuführen, daß
die heutigen Auslandspreise bedeutend unter den Inlandspreisen liegen. Der
Mindereinahme steht aber immer noch die Taksache gegenüber, daß auf den
Werken eine Senkung der reinen Produktionskossten in einzelnen Fällen bis
zu 90 Prozent durchgeführt ist. Selbst dem Kaliblock ist es im vorigen Jahre
möglich gewesen, die Betriebskosten um durchschnittlich 50 Prozent zu senken.
Die Mindereinnahme von 11 Prozent dürfte dadurch bei weitem ausge-
glichen sein.

1 3
        <pb n="15" />
        Die Belastung mit der Quotenentschädigung

für die stillgelegten Werke.

Wir geben ohne weiteres zu, daß die Industrie gegenüber der Vorkriegs-
zeit durch die Rationalisierung höher belastet ist, weil die Konzerne den still-
gelegten Werken für die übernommenen Quoten Entschädigung zahlen müssen.
Die Entschädigung für ein Tausendstel der Quote richtet sich nach dem Ausmaß
des jährlichen Gesamtabsatzes des Kalisyndikats, der Höhe des Durchschnikts-
preises je Doppelzentner Reinkali und dem Prozenlsat, der als Quoten-
entschädigung auf Grund des Durchschnittspreises gezahlt wird. Vor dem Zu-
sammensschluß in großen Konzernen wurden als Entschädigung im Minimum
15 Prozent und im freien Handel 25 40 Prozent gezahlt. Durch die Konzern-
bildung wurde der Freihandel ausgeschaltet und der Prozentsatz für die Ent-
schädigung von den Konzernen diktiert. Heute werden durchschnittlich
20 Prozent gezahlt.

Zum bessseren Verständnis für die zu zahlende Quotenentschädigung
lasssen wir ein Beispiel folgen. Der Gesamtabsatz des Kalisyndikats im Jahre
1925 betrug 12 255 117 Doppelzentner Reinkali. Nach Angaben des Kali-
syndikats beträgt der Nettoerlös für den Doppelzentner Reinkali 13,26 Mk.
Von diesem Nettoerlöspreis werden die engeren Selbstkosten abgezogen, die
nach den Angaben der Kaliprüfungsstelle 7,590 Mk. betragen. Demnach ver-
bleibt ein Überschußz von 5,67 Mk. für jeden Doppelzentner Reinkali. Von
diesem Überschuß wird den sstillgelegten Werken ein gewisser Anteil für die
verkaufte Quote gewährt. Da in diesem Jahr angeblich 1,18 Mk. für den zu
liefernden Doppelzentner Reinkali gezahlt werden, beträgt die Quoten-
entschädigung 20,8 Prozent. Da der Absatz des Jahres 1925, wie bereits
gesagt, 12 255 117 Doppelzentner beträgt, sind ein Tausendstel der Quote rund
12 255 Doppelzentner. Den Betrag, welchen jedes stillgelegte Werk für ein
Tausendstel der Quote erhält, beträgt demnach 12 255 X 1,18 = 14 460,90 Mk.

Von den Geldern, welche die stillgelegten Werke als Quotenentschädigung
erhalten, muß den Arbeitern und Angestellten, welche bei der Stillegung zur
Entlassung kommen, Entschädigung gemäß § 85 KWG. gezahlt werden. Dieses
ist jedoch nur eine einmalige Ausgabe. Dagegen müsssen die meisten Werke
den Grundeigentümern auf Grund gesetzlicher und vertraglicher Bestimmungen
Wartegeld oder Förderzins zahlen. Die im preußischen Gebiet liegenden
Werke sind davon nicht betroffen. Wartegeld wird für solche Werke gezahlt,
die noch nicht in Förderung waren. Bei der Berechnung des Wartkegeldes
kommt es auf die Größe des Grubenfeldes an. In der Vorkriegszeit wurden
für jedes Hektar im Durchschnitt 20 Mk. gezahlt. Förderzins müssen auch
diejenigen stillgelegten Werke zahlen, die vor der Stillegung eine endgültige
Quote hakten bzw. bereits in Förderung waren. Die Zahlung des Förderzinses
ist vertraglich geregelt und in den einzelnen Gebieten recht verschiedenartig.
Gewöhnlich werden. 4–08 Pf. für den Doppelzentner Rohsalz gezahlk. In
] A
        <pb n="16" />
        einzelnen Fällen sind Vereinbarungen getroffen, wonach für den Doppelzentner
Reinkali 40 Pf. gezahlt werden, was in den meisten Fällen praktisch jedoch
auf dasselbe hinausläuft.

Nach einer Vereinbarung des Schutzbundes, welcher die Interessen der
Grundeigentümer in der Kali- Industrie vertritt, mit dem Deulssschen
Kaliverein sind für das Jahr 1926 für die Zahlung von Wartegeld
und Förderzins 70 Prozent vereinbart. Der Betrag, welcher als Förderzins
gezahlt werden muß, ist also ebenso wie die Quotenentschädigung veränderlich
und ändert sich je nach dem Absatz, der Höhe des Prozentsatzes und der Quote
selbst. Bemerkt sei noch, daß die Quoten der einzelnen Werke vorläufig noch
geringen Schwankungen unterliegen. Außer dem Förderzins bzw. dem Warte-
geld haben die stillgelegten Werke von den Beträgen, welche sie als Quoten-
entschädigung bekommen, noch Steuern und etwaige Unterhaltungskossten zu
zahlen sowie sonstige vertragliche Verpflichtungen zu erfüllen.

1 5
        <pb n="17" />
        Die Verwendung der Kali-Anleihe.

Nicht unbedeutende Unterschiede treten zwischen den verschiedenen Stellen
bei der Berechnung der Zinsbelastung auf, die sich aus der englischen Kali-
Anleihe pro Doppelzentner ergeben. Nach der Berechnung des Reichs-
wirtschaftsministeriums beträgt die Zinsbelastung pro Doppelzentner Reinkali
1,85 Mk. Das Kali-Syndikat und die Kaliprüfungsstelle berechnen 2,07 Mk.
pro Doppelzentner Reinkali, was mithin einen Unterschied von 0,22 Mk. aus-
imacht. Wichtiger als diese unterschiedlich berechnete Zinshöhe erscheint uns die
Verwendung der Kali- Anleihe.

Bekanntlich wurde die Anleihe aufgenommen, um hauptsächlich die Ratio-
nalisierung der Kali-Industrie durchführen zu können, bzw. alte Anleihen, die
zur anfänglichen Rationalisierung aufgenommen waren, abzustoßen. Die
Zuteilung der Anleiheanteile an die Konzerne erfolgte nach der Be-
leiliqungsziffer an Kali-Syndikate, über welche die einzelnen Konzerne ver-
fügen. Abgesehen davon, daß die dritte Rate der Anleihe im Betrage von
60 Millionen Mark noch gar nicht in Anspruch genommen ist, wagen wir die
Behauptung aufzustellen, daß die Gelder nicht nur zur Rationalisierung der
Kalibetriebe, sondern gleichzeitig auch für die chemischen Betriebe verwendet
worden sind, die den Kaliwerken angegliedert sind. Unter chemische Betriebe
der Kali-Industrie sind diejenigen Betriebe zu verstehen, welche Produkte her-
stellen, die nicht unter das Kaligesetz fallen. Auch diese Betriebe sind mit dem
Geld der Kalianleihe rationalisiert bzw. ganze Neuanlagen davon errichtet.
Die Summe, welche für die Rationalisierung der chemischen Betriebe ver-
wendet worden ist, muß daher von der Gesamtsumme der Anleihe, deren Ver-
zinsung nach den Produktionskostenberechnungen ausschließlich die Kali-
Industrie belastet, in Abzug gebracht werden. Dadurch wird für das in den
Kalibetrieben verwendete Geld eine weitere nicht unerhebliche Zinsermäßigung
eintreten und die Berechnung im Endergebnis noch günstiger ausfallen, als
dieses schon bei der jetzigen Berechnung des Reichswirtschaftsministeriums der
Fall ist. Ob der Reichswirtschaftsminister bei seinen Berechnungen eine
Trennung der chemischen Betriebe von den Kalibetrieben vorgenommen hat,
entzieht sich unserer Kenntnis. Von uns muß jedenfalls diese Trennung erstrebt
werden. Die großzügig ausgebauten chemischen Großbetriebe der Kali-Industrie,
in der Erzeugung begünstigt durch billige Rohstoffe umd längere Arbeilszeit,
sind ein äußerst wertvoller Aktivposten, der bei der Betrachtung der wirtschafk-
lichen Lage der Kali-Industrie nicht unbeachtet bleiben darf.

1 &amp;
        <pb n="18" />
        Hohe Rabatte für den Handel.

Der Vertrieb von Kalisalzen durch das Kalisyndikat vollzieht sich über die
Organisation des Handels. Die Händlerorganisation bekommt von den vom
Reichskalirat festgesetzten Preisen einen bestimmten Prozentsatz als Rabatk.
Die Vertreter des Handels haben daher an hohen Kalipreisen das gleiche
Interesse wie die Kaliindustriellen. Deshalb stimmen bei Preiserhöhungs-
anträgen des Kalisyndikats die Vertreter des Handels im Reichskalirat auch
immer für Preiserhöhungen. Würde an Stelle des prozentualen Anteils dem
Handel ein bestimmter Betrag für jeden Doppelzentner Reinkali gegeben,
welcher ebenfalls vom Reichswirtschaftsminister festgesett werden müßte,
dürften auch die Vertreter des Handels für die Zukunft weniger für Preis-
erhöhungen zu haben sein.

In der Vorkriegszeit wurde dem Handel ein Rabatt von 7 Prozent
gewährt. Jetzt zahlt das Kalisyndikat den Händlern 17 Prozent Rabatt. Diese
Skeigerung von 142 Prozent ist völlig unberechtigt. Bei einer Gesamkteinnahme
des Kalisyndikats von 180 Millionen Mark bekommt der Großhandel nach
den heutigen Rabattsätzen den ansehnlichen Betrag von 30,6 Millionen Mark,
während im ersten Halbjahr 1926 sämtlichen Kaliarbeitern nur 16,7 Millionen
Mark Lohn ausgezahlt wurden. Ein Dutzend Großhändler in der Kali-Industrie
verdienen fast ebensoviel wie die Belegschaften sämtlicher Kaliwerke. Durch
eine Kürzung des Händlerrabatts um 2 Prozent könnten die Tariflöhne der
Kaliarbeiter um 10 Prozent erhöht werden, ohne daß der Industrie daraus
irgendwelche Belastungen erstehen.

Nach der vom Reichswirtschaftsminister aufgestellten Berechnung unter
Annahme der von der Kaliprüfungsstelle errechneten engeren Selbstkosten hat
die Industrie an jedem Doppelzentner Reinkali einen Reingewinn von 0,92 Mk.
Demgegenüber dürfte der Handel, welcher bei den heutigen Preisen und
Rabaltsätzen für jeden Doppelzentner den Betrag von 2,25 Mk. bekommt,
nach Abzug sämtlicher Unkosten einen höheren Reingewinn zu buchen haben.
Da die Rabatte auf Grund einer Vereinbarung zwischen dem Kalisyndikat
und der Händlerorganisation bestehen, dürfte es am nächsten liegen, wenn die
Werke mit den jetzt bestehenden Kalipreisen nicht auskommen, ein e n Aus-
gleich dur Verminderung det: Händlerrahbatte - zu
schaff en. Es ist vo m volk swirtschaftlichen Standpunkt
aus betrachtet direkt wid ersinnig, wenn d er Handel mehr
b erdient als die Ind ustrie und die Arbeiter.

[ 7
        <pb n="19" />
        Die Geschäftsergebnisse der Kali-Unternehmungen.
Die Gewinnergebnisse der bedeutendsten Unternehmungen der Kali-
Industrie beweisen, daß die wirtschastliche Lage der Kali-Industrie keineswegs
ungünstig ise. In d u str i eunt ern e h mung en, die in d er Mehr-
zahlt ihr Kapital mit 10 bis 12 Prozent in einer Zeit d er
sc&lt;h limmsten Wirtschaftskrise verzinsen können, geht es
nicht sc&lt; le ch l. Nachfolgend eine Übersicht der Geschäftsgewinne in der
Kali-Industrie, die dem „Wirlschaftsdienst" (Nr. 38, 1926) entnommen ist.
Geschäftsgewinne der bedeutendsten Unternehmungen in der Kali-Industrie 1924/25.
J In Millionen Mark Dividenden- |
fiäpitel Gewinne ausschüttung
ue. | 194% . j 1935 in. Prezert
Wintershall-Konzern :
Kali-Industrie, AG. . . . 120,0% . 0;327 7,146 12
Kali-Bank, AG. .. . 1: &amp; 0,8 0,086 B ~ , ~
Deutsche Kaliwerke . . . . 14,4 0,128 ü j 9,6
A.-G. Bismarckhall. . . . 6,0 0.134 ~ 12
Kaliwerk Großherzog v. Sachsen 4,5 ~ 84/7
Verein. Norddeutsche Kaliwerke 5,287 0,003 r
Alkaliwerke Ronnenberg . . 22,0 Verlust 0,27 Verlust 2,19 | ~
Salzdetfurth-Konzern :
Aschersleben.. „: „. .. 15,824 0,152 1,702 10
Salzdetfurth. „... . - 16,1 0,159 2,031 12
Weftetegell &amp;.. j &amp; 16.65 0.164 1,823 10
Burbach-Konzern:
Gewerkschaft Burbach . . . 6,74 Verlust 0,066 1,03 200 RM. je Kux
Gewerkschaft Volkenroda . . 10,1 0,141 0,921 200 RM. je Kux
Gewerkschaft Beienrode . . 4,723 | 0,003 0,507 100 RM. je Kux
A.-G. Krügershall.. . . . 14,462 ! 0,014 1,466 : 10
U.-G. Witietind . . . . . . 6,772 0,644 |] s
A.-G. Niedersachen . . . 6.057 0.022 0.512 K
Gumpel-Konzern :
Siegfried, Giesen.. . „..- 3,4 0,031 0,303 400 RM. je Kux
Königshall, Hindenburg . . 7,6 0,002 0,707 400 RM. je Kux
Heldburg, A.-G.. . .». 10,5 | 0,052 0,631 6
Neustaßfurt-Friedrichsh. . . . 19,6 0,023 1,08 ] ß
Hallische Kaliwerke . . 5.145 0.233 0.294 10
* Davon waren 59,4 Millionen Mark dividendenberechtigt.

Die in den Bilanzen ausgewiesenen Gewinne sind recht erheblich. Ange-
sichts der unklaren Bilanzierungsmethoden und der Verschachtelungen der
Konzerngessellschaften ist es auch den gewiegtesten Bilanzbeurteilern unmöglich,
aus den Bilanzveröffentlichungen Klarheit über den finanziellen Stand der
Gessellschaften zu gewinnen. Als Musterbeispiel für die Ver-
1 §
        <pb n="20" />
        schachtelun g en und die Finanzkonsstruktion en der Kon-
zern e d er Kali- In du strie mag d er Wint ers h all- Konzern
ang ef ühr t w er d e n. Die zentrale Betriebsfirma dieses Konzerns ist die
Kali-In dustr i e A.-G. mit einem Aktienkapital von 120 Millionen Mark,
einschließlich 10 Prozent Vorratsaktien, wovon die Holdinggesellschaft des
Konzerns, die Gewerkschaft Wink er s h a l l, 60 Millionen Mark Aktien
besitzt. Die Majorität der Gewerkschaft Wintershall (501 von 1000 Kuxen) ist
im Besitz der Gewerkschaft Liebenwalde, einer kleinen Braunkohlen-
gewerkschaft, die wiederum von dem Generaldirektor Rosterg, dem Vor-
sitzenden des Grubenvorstandes der Gewerkschaft Wintershall, beherrscht wird.
Über die eigenartigen Bilanzierung s m e tho d en d es Winters-
h all- Konzerns äußert sich der „Wirtschaftsdiensst" in folgender scharf
verurteilender Form:
„Eine solche Methode der Bilanzierung, bei der ein Erträgnis lediglich
seitens der führenden Gesellschast eines Konzerns offen ausgewiesen wird, während

im übrigen trotz Dividendenauszahlung und gegenseitiger Verrechnung wirklicher

Gewinne kein Ergebnis ersichtlich gemacht wird, ist a lle s an d er e als vor-

bildlich und mit den ges e ß lichen Vor schrif ten kaum in Ein-

klang zu bringen."

Die Dividendenausschüttungen bestätigen unsere Auffassung, daß die wirt-
schaftliche Lage der Kali-Indusstrie sehr weit davon entfernt ist, ungünstig zu
sein. Dieses wurde auch in den Gewerkenversammlungen der einzelnen Kon-
zerne zugegeben. Besonders in den Gewerkenverssammlungen des Winters-
hall-Konzerns wurde die günstige Entwicklung der Unternehmungen hervor-
gehoben. Dort wurde u. a. gesagt, daß der Konzern aus Gründen der
Kapitalflüssigk eit der noch aus steh end en dritten Rate
der Kali- Anleihe nicht benötige.

Die Produktionsdurchschnittsleistung sei im Wintershall-Konzern je
Mann und Schicht von früher 1 Doppelzentner Reinkali auf 2,5 Doppel-
zentner – 150 Prozent gestiegen. Die Geldeinnahmen der Werke hätten
sich gegen früher verzehnfacht; die Zahl der Arbeiter sei dagegen von 20 000
auf 9000 verringert, während die Verkaufspreise für Kalisalze die gleichen
geblieben seien.

Ein derartiges Ergebnis, noch dazu in einer Zeit wirtschaftlicher De-
pression, dürfte keine andere Industrie aufzuweisen haben.

Wenn die Kali-Industrie troldem eine Erhöhung der Kalipreise verlangt,
so doch nur zu einer weiteren Steigerung der Gewinne.

1 Q
        <pb n="21" />
        Löhne und Arbeitszeit in der rationalisierten
Kali-Industrie.

Die Lohn- und Arbeitsbedingungen der Kaliarbeiter, insbesondere der
Tages- und Fabrikarbeiter, sind gegenüber denen der anderen In-
dustriearbeiter die denkbar un g ün st i g st e n. Infolge der niedrigen Entlohnung
sind die Arbeiter gezwungen, neben der zehn- bis zwölsstündigen Arbeitszeit
Überstunden und Nebenschichten zu verfahren. In welchem Umfange Über-
stunden gemacht werden, geht aus den Statistiken der Kaliprüfungsstelle her-
vor. Danach wurden von den Belegschaften nachstehende Schichten verfahren:

Jahr Belegschaft ret tn t M §!

1935 Z190089 | c 199 636.49 369/08

925 24.90 99 636.4! 1 289,05
1. Halbjahr 1926 18 522 2 844 735.12 153,58

Die vorstehend gemachten Angaben beziehen sich nur auf die Arbeiter in
den Kalibetrieben. Die Arbeiter in den Nebenbetrieben sind nicht berücksichtigt.
Die Kali-Industrie ist in gewissem Sinne Saisonindustrie. Schon in der Vor-
kriegszeit wurden in den Sommermonaten Feierschichten eingelegt. Trotßdem
wurde schon damals die durchschnittliche Arbeitszeit von 300 Arbeitstagen
jährlich weit überschritten. Wenn dieses für das Jahr 1925 bei den oben
gemachten Angaben nicht zum Ausdruck kommt, ist es daraus zurückzuführen,
daß im Sommer 1925 mehrere Werke den Betrieb auf die Dauer von sechs
Wochen gesschlossen haben. Im laufend en Jahre wird fast in der
gesamten Kali-Industrie wöchentlich nur an fünf Tagen
gearbeitet. Trotzdem ist auch für das erste Halbjahr 19 26
der Durchschnitt von 150 bereits über schritten. Berück-
sichtigt man die fünft ägi ge Arbeitszeit, so ergibt sich,
daß durchschnittlich jeder Kaliarbeiter. arbheitstäglich
un g ef ähr zwei Üb er stun d en v erf ähr t. Die reine Arbeits-
zeit in. der Kali-Induftrie beträgt daher unter den
heutigen Verhältnissen durchschnittlich 12-14 Stunden
j e S ch i ch t. Auf manchen Werken hat das Überschichtenunwessen so über-
hand genommen, daß angeblich die Produktion in der regulären Arbeitszeit
darunter gelitten hat. Die Generaldirektion des Wintershall-Konzerns hat
deshalb auch veranlaßt, daß auf diesen Werken die Überstunden abgefeierk
werden müssen.

Es ist eine altbekannle Tatsache, daß bei langer Arbeitszeit die niedrigsten
Löhne gezahlt werden. Wenn es den Kaliarbeitern Ernst ist mit dem Kampfe
für Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen, für höhere Löhne, für Verkürzung
der Arbeitszeit, dann müsssen sie in erster Linie die Überstunden verweigern.
A)
        <pb n="22" />
        Dadurch würde erstens das Einlegen von Feierschichten wegfallen und es
könnken noch einige hundert Arbeiter mehr in der Industrie beschäftigt werden.
Den Unternehmern würden durch Verweigerung der Überstunden gleichzeitig
die Einwände von der schlechten wirtschaftlichen Lage der Industrie genommen.
Die schlechte Wirtschaftslage wird der Öffentlichkeit nur vor g et äuscht
dadurch, daß wöchentlich eine Feierschicht eingelegt wird. Di e am Sonn-
a b end aus f allen d e Arb eit s z eit wir d ab er auf die übrigen
Wochentage verteilt, so daß an fünf Arbeitstagen mit
Überstund en län g er ge ar b eit et wir d als an sechs Arbei ks-
tagen ohne Überstunden.

Die 153,58 durchschnittlich verfahrenen Schichten im ersten Halbjahr 1926
beziehen sich auf sämtliche Arbeiter in den Kalibetrieben. Greifen wir die
verfahrenen Schichten der Tages- und Fabrikarbeiter heraus, so finden wir,
daß diese Arbeitergruppen in der gleichen Zeit im Durchschnitt 157,88 Schichten
verfahren haben. Trohßdem die reguläre Arbeitszeit dieser Gruppen zehn
Stunden ohne Pause beträgt, sind von diesen die meisten Überschichten ver-
fahren. Legt man wiederum eine Arbeitszeit von fünf Tagen zugrunde, so
ist aus der Statistik ersichtlich, d a ß die r eine Arbeitszeit der
Tages- und Fabrik arbeiter im ersten Halbjahr 1926 täg-
lich 12,73 Stunden beträgt. Wenn das von den Gewertschaften
geforderte Arbeitszeit-Notgeseß einer Begründung bedarf, so liefert sie das
Überstundenunwesen in der Kali-Industrie.

Über die L ö h n e werden von der Kaliprüfungsstelle folgende Angaben
gemacht:

Insgesamt aus- Durchschnittslohn je
Jahr gezahlte Lohnsumme schicht und Arbeiter
.f. it.
1918 44 638 944,96 4,38
1925 | 43 101 011,66 6,02
1. Halbjahr 1926 18 067 886,65 6,35

Auch diese Angaben beziehen sich nur auf die Arbeiter in den Kali-
betrieben. Der Durchschnittslohn sämtlicher Kaliarbeiter ist nach den Angaben
der Kaliprüfungsstelle von 4,88 Mk. im Jahre 1913 auf 6,35 Mk. im ersten
Halbjahr 1926 gestiegen. Dieses ist zweifellos eine Steigerung von 44,9 Prozent.
In dem Durchschnittslohn des ersten Halbjahres 1926 sind enthalten Haus-
skands- und Kindergeld, Kohlendeputatausgleich, Urlausgeld und sonstige Bei-
hilfen. Dafür ist ein Betrag von 0,44 Mk. je Schicht errechnet. Der reine
Durchschnittslohn beträgt demnach nur 5,91 Mk. Da es in der Vorkriegszeit
Soziallöhne, Kohlendeputat und Urlaub nicht gab, andererseits durch den
Urlaub das Realeinkommen der Arbeiter nicht erhöht wird, Soziallöhne usw.
auch nicht alle Arbeiter erhalten, müssen diese Faktoren bei der Berechnung
ausscheiden. Es sind also die 4,88 Mk. mit 5,91 Mk. zu vergleichen, was
ergibt, da ß die Erh öh ung d es reinen Lohnes geg enüb er d e m
Jahre 1913 nicht eine Skeigerung von 44,9, Fondern
nur von. rund 35 Prozent erfahren hat. Da die Reichs-
indexziff er für die Lebenshaltung skosten für den
Monat November des Jahres 1926 auf 143,6 steht, steht
21
        <pb n="23" />
        gegenwärtig nach dem Index . der Reallohn der Kali-
arbeiter um 8,6 Prozent niedriger als im Jahre 1913.
Hinzu kommt ferner, daß die Sozialbeiträge der Kaliarbeiter gegenüber der
Vorkriegszeit bedeutend höher sind, wodurch die Arbeiter in ihrem Real-
einkommen noch mehr benachteiligt sind.

Da im ersten Halbjahr 1926 rund 18 Millionen Mark an Löhnen aus-
gezahlt sind, dürfte mit dieser Summe auch für das zweite Halbjahr gerechnet
werden können. Für das Jahr 1926 kämen demnach 36 Millionen Mark für
Löhne einschließlich Soziallöhne usw. in Betracht. Eine zehnprozentige Lohn-
erhöhung au f die ktatsächlich verdient en Lö h n e würde einen
Betrag von 3,6 Millionen Mark ergeben. Wenn dieser Betrag wirklich
erreicht werden soll, bedürfte es dazu einer Erh öh ung d er tariflichen
Löhne um mindestens 13 Proz ent, weil ja die tariflichen Löhne
bedeutend unter den Durchsschnittslöhnen liegen. Bei einer Gesamteinnahme
des Kalisyndikats im Betrage von 180 Millionen Mark, unter Zugrunde-
legung eines Gesamtabsatzes von 11 Millionen Doppelzentner Reinkali, würde
der Betrag für eine zehnprozentige Lohnerhöhung nur 2 Prozent der Gesamt-
einnahmen ausmachen. Der Betrag für Aufwendung höherer Löhne in dem
oben bezeichneten Ausmaß ist gegenüber den Gesamteinnahmen des Kali-
syndikats von so untergeordneter Bedeutung, daß unserer Ansicht nach die
Kali-Industrie die Lohnerhöhung tragen kann, ohne daß dabei eine Erhöhung
der Preise für Kalisalze vorgenommen wird.

In der Vorkriegszeit wurden in der Kali-Industrie insgesamt 44,5 Mil-
lionen Mark an Löhnen gezahlt, im Jahre 1926 aller Voraussicht nach nur
36 Millionen Mark; milhin wäre die Gesamtlohnsumme im Jahre 1926 gegen-
über dem Jahre 1913 um 8,5 Millionen Mark niedriger. S e lb b ei ein er
zehnprozentigen Lohnerhöhung würden die Ausgaben
für Löhne im Jahre 1926 die Lohnsummen des Jahres
1913 noch lange nicht erreichen.

Es dürste schwerlich noch eine Industrie in Deutschland zu finden sein,
die an Löhnen weniger auszahlt als in der Vorkriegszeit und dabei gleichzeitig
auch über die Vorkriegsarbeitszeit verfügt. Dieses ist nur der rationalisierten
Kali-Industrie vorbehalten geblieben.

II
        <pb n="24" />
        Schlußbetrachtung.

Die wirtschaftlichen Ergebnisse und sozialen Wirkungen der Rationali-
sierung und Betriebskonzentration in der deutschen Kali-Industrie lassen sich
folgendermaßen kurz zusammenfassen:

Stillegung von 162 Kaliwerken, deren Errichtung einen Koslenaufwand
von annähernd 1 Milliarde Goldmark erforderte.

Große Wahrscheinlichkeit weiterer Slillegungen.
g Se mrrenball.» der gesamten Kali-Industrie in wenige Groß-

Entlassung von über 20 000 Arbeitern.

Einlegung von zahlreichen Feierschichten.

Ganz erhebliche Verminderung der Selbstkosten und des Lohnanteils.

Außerordentliche Steigerungen der Produktionsleistungen insgesamk
und pro Mann und Schichk.

be des Friedensreallohnes, troh der unverkürzten Friedens-

Am Schlusse steht als Krönung der Rationalisierung und Betriebskonzen-
tration die Forderung der Kali-Industriellen nach höheren Kalipreisen.

Demnach wäre die gesamlte Ralionalisierung in der Kali-Industrie mik

all ihren Stillegungen, mil all den Leiden, die die Rationalisierung über

die Arbeiter- und Angestelltenschaft verhängt hat, vollkommen nuhlos

gewesen und die ungeheure Kapitalaufwendung zu Rationalissierungs-

zwecken weiter nichts als sinnlose Verschwendung, die Rationalisierung
völlig unwirtjschaftlich.

. Zu einer solchen Auffassung muß man kommen, wenn die von den Kali-
Industriellen gegebene Darstellung über die Lage der Kali-Industrie richtig
wäre. Wir können sie aber nicht als richtig anerkennen. Wir glauben
den Nachweis geführt zu haben, d aß die Kali-Industrie
keiner Preiserhöhung für Kalisalze bedarf,. daß s|sie
bei d en ge g enw är tigen Preisen nicht nur ihre Unkossten
deckt, sond ern auchnoch erh ebliche Ge winne erziel k.

Mit einem Festhalten an dem gegenwärtigen Preisstand für Kalisalze ist
aber der volkswirtschastliche und soziale Zweck der Rationalisierung und Be-
triebskonzentration nicht erreicht. Wir müssen an die rationalissierte Kali-
Industrie die weiter gehende Forderung stellen:

Die Rationalisierung muß sich auswirken in ni e d rig er en Kali-
pr eien un erhöhten Arbeitslöhnen und in kürzerer
I3
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        Im allgemeinen volk s wirt scha f tlichen Inter esse muß
eine Hera bse z ung d er Kalipr eise ges or d ert wer den, da-
mit der Verbrauch an Kalisalzen in Industrie und Land-
wirtschaft ge steig er t wi r d. Die deutsche Landwirtschaft ist noch weit
davon entfernt, das Höchstmaß an Kaliverbrauch erreicht zu haben. Die
Steigerung des Verbrauchs an Kali liegt sowohl im Interesse der vermehrten
Beschästiqungsmöglichkeit der Arbeiterschaft als auch im Interesse gesteigerter
Nahrungsmittel-Erzeugung.

Di e Raktionalisierung d er Kali- In d u str i e muß si ch a u s-
wirken in h öh er en Lö h n e n. Nur durch eine Höherstellung des außer-
ordentlich niedrigen Lohnniveaus der Kaliarbeiter kann der eigentliche Zweck
aller volkswirtschaftlichen Betätigung erreicht werden: die ausreichende Ver-
sorgung aller an der Produktion beteiligten Menschen mit Lebensgütern.

Di e Rationalisierung in der Kali-Industrie muß sich
auswirken in einer kürzeren Arbeitszeit der Kali-
arbeiter. Es ist ein volkswirtschastlicher Widersinn, daß in der rationali-
sierten Industrie eine zwölfstündige Arbeitsschicht tarifvertraglich festgelegt ist.

Die Rationalisierung und Betriebskonzentration in der Kali-Industrie hat
bis jetzt der Arbeiterschast nur schwere soziale Nachteile gebracht.

Es darf nicht angehen, daß den Nutzen der Rationalisierung lediglich
eine kleine Zahl großkapitalistischer Spekulanten einheimst. Die Rationali-
sierung muß der gesamten Volkswirlschaft zugute kommen, vor allen
Dingen muß sie eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen bringen.

Die Arbeiter der Kali-Industrie mögen aus den Vorgängen, die mit der
Rationalisierung und der Betriebskonzentration in Verbindung stehen, die
notwendige Lehre ziehen. Sie haben es erfahren, wie ihnen durch willkürliche
Stillegungen ihre Existenz genommen wurde, wie sie der Not der Arbeits-
losigkeit ausgesett wurden. Sie haben nur einen Weg, die nachteiligen sozialen
Wirkungen der Rationalisierung aufzuheben:

Das ist der Zu s ammenschluß in der gew erk schaftlich en
Organisation!

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        ZO068O080 1 310.
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        Hohe Rabatte für den Handel.

ieb von Kalisalzen durch das Kalisyndikat vollzieht sich über die
es Handels. Die Händlerorganisation bekommt von den vom
restgesetzten Preisen einen bestimmten Prozentsatz als Rabatt.
des Handels haben daher an hohen Kalipreisen das gleiche
die Kaliindustriellen. Deshalb stimmen bei Preiserhöhungs-

rTi&amp; îalisyndikats die Vertreter des Handels im Reichskalirat auch
'iserhöhungen. Würde an Stlelle des prozentualen Anteils dem
stimmter Betrag für jeden Doppelzentner Reinkali gegeben,
alls vom Reichswirtschaftsminister festgeseztt werden müßte,
ie Vertreter des Handels für die Zukunsst weniger für Preis-
haben sein. -
orkriegszeit wurde dem Handel ein Rabatt von 7 Prozent
zahlt das Kalisyndikat den Händlern 17 Prozent Rabatt. Diese
i 142 Prozent ist völlig unberechtigt. Bei einer Gessamteinnahme
ats von 180 Millionen Mark bekommt der Großhandel nach
tabattssäten den ansehnlichen Betrag von 30,6 Millionen Mark,
sten Halbjahr 1926 sämtlichen Kaliarbeitern nur 16,7 Millionen
„sgezahlt wurden. Ein Dutzend Großhändler in der Kali-Industrie
ebensoviel wie die Belegschaften sämtlicher Kaliwerke. Durch
es Händlerrabatts um 2 Prozent könnten die Tariflöhne der
m 10 Prozent erhöht werden, ohne daß der Industrie daraus
selastungen erstehen.
vom Reichswirtschaftsminister aufgestellten Berechnung unter
von der Kaliprüfungsstelle errechneten engeren Selbstkossten hat
hn jedem Doppelzentner Reinkali einen Reingewinn von 0,92 Mk.
dürfte der Handel, welcher bei den heutigen Preisen und
üir jeden Doppelzentner den Betrag von 2,25 Mk. bekommt,
mtlicher Unkosten einen höheren Reingewinn zu buchen haben.
te auf Grund einer Vereinbarung zwischen dem Kalisyndikat
jerorganisation bestehen, dürfte es am nächsten liegen, wenn die
| jeht bestehenden Kalipreisen nicht auskommen, ein en Aus-
&lt; Verminderung der Heändletrabatte zu
Es ist vom volkswirtschaftlichen Standpunktt
'ke t dir ekt wid ersinnig, wenn der Hand el mehr
s die Ind uftrie und die Arbeiter.
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