— 18 — Gichter und Schmelzer, die auch im Mittelpunkt der Zeit- studien der Betriebsleitung standen. Deren Tätigkeit ist gleich allen sonstigen Vorgängen mechanischer und chemischer Art eingegliedert in die „Wirkungsfolge, die einen. Betrieb ständig durchströmt“. „Diese Folge wiederkehrender Wirkungen kraft eigener Wirkung speisen zu helfen“ !), darin besteht das ganze Handeln z. B. der Gichter auf der Gichtbrücke und in Ab- hängigkeit davon der Koks- und Kalksteinlader auf der Hochofensohle. Ebenso ist das Tun und Treiben der Schmelzer auf der Arbeitsbrücke lediglich „als Zutat zu dieser Wirkungsfolge“ zu verstehen. „Ganz und gar un- selbständig zu sein, bei seiner fortwährenden Wiederholung, ergibt den ersten Wesenszug dieses Handelns“, als dessen zweiten wir „das Bruchstückhafte, Fragmentarische“ seiner Art bestimmen können; denn zur Erfüllung des grund- sätzlich einzigen Zweckes, auf den jeder Werkbetrieb aus- gerichtet ist, zur Herstellung eines Produktes, hier also des Roheisens, steuert die Tätigkeit der Gichter durch die Beschickung im Verlauf der Wirkungsfolge „stets nur wiederkehrende Teile“ bei. Im Hochofenbetrieb liegen also bei Beschickung und Abstich typische Formen des „betriebsgerechten Handelns“ vor, „das mit seiner ganzen Eigenart den Betrieb bejaht, in dem es selber in stetem Einerlei verläuft“, ein Handeln, dessen Träger in der vollen Betriebsgebundenheit stehen. T Zu diesem betriebsgerechten Handeln, das durch den Betrieb beherrscht wird und jener „ausführenden Arbeit“ gleichzusetzen ist, tritt in scharfen Gegensatz das „be- triebsgestaltende Handeln“, das über den Betrieb herrscht.‘ Dieses betriebsgestaltende Handeln hat es mit *) Diese und die folgenden Zitate und Begriffe sind dem zitierten Aufsatz von v. Gottl-Ottlilienfeld (vgl. S. 16, Anm. 2) entnommen.