höhtem Maße zur Störung des Arbeitsfriedens beitragen würden. Diese Maßnahme wurde noch dadurch begünstigt, daß infolge der durch die Inflation oft sprunghaft steigenden Entwertung der Löhne Lohnmehraufwendungen aufgebracht werden konnten, die bei einem Zwang zu scharfer Kalku- lation nicht möglich gewesen wären !). Überhaupt kam es infolge Unmöglichkeit oder Fehlens scharfer Kalkulation während der Inflationszeit nicht zu jener Rationalisierung der Produktion, die durch Einsparung von Arbeitern die Mehrbelastung aus der Arbeitszeitverkürzung auszugleichen suchte, wie vor allem Brentano in seiner Studie „Über das Verhältnis von Arbeitslohn und Arbeitszeit zur Arbeits- leistung“ ?) dargelegt hat. Freilich fehlte auch der zweite Beweggrund, den Brentano neben der Verkürzung der Arbeitszeit als „Anlaß und Voraussetzung einer Steigerung der Produktivität durch verbesserte Technik“*) aufgestellt hatte, die höheren Arbeitslöhne, deren Wirkung in dieser Richtung durch die Inflation aufgehoben wurde. Auch in der Königs- und Laurahütte in Oberschlesien, „die für ihre Feuerarbeiter schon 1884 die Achtstunden- Schicht kennt“, wurden „statt 29 Arbeiter 1913 jetzt (d. h. 1921, der Verf.) 36 Arbeiter in 24 Stunden an einem Hoch- ofen beschäftigt“ *); das ergäbe eine Erhöhung der Beleg- Schaftsziffer um rund 24°%,, die besonders deutlich zeigt, wie eine Steigerung der Belegschaft in der Nachkriegszeit auch ohne Veränderung der Arbeitszeit vor sich ging. ') Ein Beispiel dafür wird unten S. 78 gebracht. ?) 2. Aufl., Leipzig 1893, S. 36 ff. 3) a. a. O. S. 86. *) Wolff, Der Achtstundentag, seine Vorgeschichte und die Erfah- rungen mit seiner Einführung in Deutschland unter besonderer Berück- sichtigung von Schlesien, Breslau 1921, S. 49. Schriften der Gesellschaft für Soziale Reform. Heft 79. 33 9