—. 01 einer Einheit innerlich erzwungener Bewegung ist“. In- folge dieser zwangsläufig bestimmten Eigenbewegung be- darf die Maschine aufmerksamer Überwachung bei weitem nicht in dem Umfange wie der Hochofen, der nicht als ein Mechanismus anzusehen ist, sondern gerade das beste Bei- spiel für sein Gegenstück bietet, für den Apparat. Dieser trägt „körperlich eine Einheit innerlich erzwungener Pro- zesse, stofflicher Verwandlungen, die bloß unterstützt sind von einzelnen Bewegungen, wie z. B. vom Gebläse, und nur sekundär in Bewegungen des verwandelten Materials auslaufen, wie z. B. Abzug der Gase, Niedersinken des ge- schmolzenen Erzes“?), Auslauf des Roheisens beim Ab- stich usw. Die Überwachung dieser Prozesse, ihre recht- zeitige Auslösung wie auch ihr rechtzeitiges Abstoppen muß aufs sorgfältigste vorgenommen werden; daher bedarf es angespanntester Aufmerksamkeit und sorgsamer Aus- führung der notwendigen Verrichtungen bei der Bedienung des Hochofens, vor allem seitens der sogenannten „Feuer- Jeute“, die direkt am Ofen beschäftigt sind, soll es nicht zu dauernden Störungen im Gange dieses komplizierten Apparates kommen. Gerade zur möglichsten Minderung der Störungen sind jene Einflüsse von Arbeitswillen wie Ernährungs- und Ermüdungszustand des Arbeiters zu be- rücksichtigen, die darum als ein wichtiges Moment ratio- neller Betriebsführung angesehen werden müssen, um ‚die optimale Gestaltung des Betriebes „in höchste KErtriebs- wucht umzusetzen“ ?). Beim Übergang zum Dreischichten- system hat man die entscheidenden Verkettungen dieser Arbeitsbedingungen im Rahmen rationeller Betriebsführung ganz besonders zu beachten, denn einmal können dann in- folge der Verkürzung der Arbeitszeit höhere Anforderungen an die Leistungsfähigkeit des Einzelnen gestellt werden, 1) v. Gottl-Ottlilienfeld, Wirtschaft und Technik, S. 94/95. ?) v. Gottl-Ottlilienfeld, ebenda, 5. 185.