— 62 während eine längere Arbeitszeit nur eine geringere An- spannung der Arbeitskraft gestattet. Diese Möglichkeit wird ferner meist Notwendigkeit, da aus Gründen des Aus- gleichs der finanziellen Belastung infolge der Neuregelung eine volle Ausnutzung der Leistungsfähigkeit des Einzelnen geboten ist, die zur Einsparung von Arbeitern drängt, etwa in der Weise, daß die Funktionen von drei Arbeitern jetzt von zweien ausgeführt werden. So war die Betriebsleitung des untersuchten Hochofenbetriebes, als sie im Frühjahr 1925 vor die Notwendigkeit des Übergangs zum Drei- schichtensystem gestellt wurde, bestrebt, mit einer gleich starken Belegschaft auch bei verkürzter Arbeitszeit aus- zukommen. Nach dem Schema, das jenes Geflecht von Ursachen und Wirkungen der Arbeitsbedingungen darstellte (vgl. S. 52), wird deutlich, wie der Arbeitswille vom Ernährungs- und Ermüdungszustand beeinflußt wird und dieser wiederum von den Lohnverhältnissen abhängig ist. In Rücksicht auf diese Zusammenhänge war die Betriebsleitung auch gewillt, durch höhere Lohnsätze die Möglichkeit zu stärkeren Leistungsanforderungen noch zu unterstützen und im Wege technisch vernünftiger Betriebsführung zu einer Einsparung von Arbeitern zu gelangen. Es würde gleichfalls über den Rahmen unseres Themas hinausführen, die Prinzipien solcher rationellen Betriebsführung im einzelnen zu entwickeln, die etwa im Hochofenbetriebe für die Gestaltung des Ar- beitsvollzuges zur Anwendung kommen könnten. Es sei hier nur auf die Darstellung des Tatbestandes der „Arbeit“ im Hochofenbetriebe verwiesen, deren betriebsgemäße Auf- fassung anläßlich der Kritik der Zeitstudien bereits als Voraussetzung für diese Art der Betriebsführung gekenn- zeichnet wurde (siehe S. 17 ff.).