—— 604 _— Im allgemeinen gilt wohl, daß hohe Ertriebswucht der Betriebe umschlägt, in hohe Ertragswucht der Unternehmung, aber ihre Grenzen findet die Steigerung der Rationalität zur Erhöhung der Ertriebswucht doch daran, daß sie sich „noch vertragen“ muß mit der „Kapitalkraft“ der Unter- nehmung, „mit den Verhältnissen ihres inneren Aufbaues“, ihrer Lage, „ihres Absatzes“ usw.... Bei unserem Unter- suchungsobjekt handelt es sich um einen einzelnen Betrieb innerhalb einer Unternehmung. „Von der Rentabilität des Einzelbetriebes ... kann man nur in einem rechnungs- mäßigen Sinne sprechen“, und zwar besteht sie in dem Grade, „als der spezifische Aufwand des Betriebes, wenn man ihn auf dem Fuße -der Einkaufspreise veranschlagt, zurückbleibt hinter dem Verkaufspreise des Produktes. Soweit sich hier eine Restgröße ergibt, stellt sie den rech- nungsmäßigen Gewinn des Betriebes dar. Im Ausmaß dieses Gewinnes läßt sich die Rentabilität der Unternehmung dem einzelnen Betriebe zurechnen“. In unserem Falle geht die Fragestellung also dahin, wie sich der rechnungsmäßige Gewinn des Hochofenbetriebes unter dem Zweischichtensystem und unter dem Drei- schichtensystem gestellt hat, und zwar unter besonderer Berücksichtigung der Einwirkung, die der Lohnaufwand bei Veränderung der Arbeitszeit auf die Gestaltung des rechnungsmäßigen Gewinnes genommen hat bzw. nehmen kann. Diese rechnungsmäßige Darstellung der Rentabilität des Betriebes ist nur möglich bei Verrechenbarkeit aller Aufwände beim Produzieren, z. B. an Arbeitsmengen, Material usw. Zur Tatsache wird die Verrechenbarkeit „inmitten der heutigen Wirtschatt so, daß man alle Auf- wände... als Preisgrößen veranschlagt“ !), die „daraufhin einheitlich Kosten, „Geldsummen“ ?) werden“, die man als die sog. Selbstkosten zusammenfaßt. ’) v. Gottl-Ottlilienfeld, Wirtschaft und Technik, S. 19. ?) v. Gottl-Ottlilienfeld, ebenda, S. 18.