er Gebiet der Belegschafts- und Produktions Kasstik maßgebe ud. Einmal haben die Untersuchungen, die yon der Belegschafts statistik aus angestellt wurden, ergeben| daßpdie| ea Erhöhung des Belegschaftsstandes in de Jahren 1919 x nicht entscheidend auf die Veränderukg“%der Arbeitszgit zurückgeführt werden kann. Es wurde alsKbertits/er- wähnt (siehe S. 33), daß die als Folgen der Ififfation oft sprunghaft steigende Entwertung der Löhne Lohnauf- wendungen in einer Höhe ermöglichte, die bei einem Zwang zu scharfer Kalkulation nicht möglich gewesen wären. Außerdem waren die Löhne innerhalb der einzelnen Lohnperioden, vom Goldniveau aus betrachtet, wie es für diese Untersuchung nötig wäre, oft so starken Schwan- kungen unterworfen, daß sich keine exakten Aussagen über ihren Anteil an den Gestehungskosten bzw. an den Preisen der Produkte gewinnen ließen. Welches Ausmaß diese Schwankungen schließlich auf ihrem Höhepunkt angenommen haben, davon gibt eine Notiz der „Wirtschaftskurve der Frankfurter Zeitung“?) in einer Erhebung über „Die Zu- sammensetzung der Ruhrkohlenpreise während der Haupt- inflationsperiode“ einen Eindruck: „So hatte z. B. am ersten Tage der Lohnperiode vom 29, Okt. bis 4. Nov. (1923, der Verf.) der mittlere Tageslohnsatz einem Goldwert von 9,50 M. ent- sprochen, am letzten Tage derselben aber nur noch einem solchen von 1,48 M. gegenüber einem Schichtlohn von 5 M. bis 5,50 M. in der Vorkriegszeit“. Ganz ähnliche Angaben wurden von der Betriebsleitung des untersuchten Hoch- ofenbetriebes gemacht, wenn sich auch hier nicht Schwan- kungen der Lohnhöhe im Verhältnis 7:1, sondern „nur“ 5:1 vollzogen haben. Aus diesen Gründen kann das Jahr 1928 nicht zur Beurteilung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Dreischichtensystems herangezogen werden. 1) 1924, Heft 1, S. 160.