RS) — erfolgen. Wenn man aber den Lohnmehraufwand errechnet, der bei Einführung des Dreischichtensystems für die zu- nächst tatsächlich in Aussicht genommenen Arbeitergruppen entstehen müßte, so erhielte man nur eine Steigerung des Gesamtlohnanteils am Erlös um 0,73 % 7). Sucht man die Auswirkungen dieser letzterwähnten Neuregelung für die Betriebsgruppe zu erfassen ?), der der Hochofenbetrieb angehört, in der jene daher am deutlichsten sichtbar würden, so fände man einen Lohnmehraufwand von 21 %% %. Nach Erhebungen, aus denen die „Rückwirkung der Einführung des Dreischichtensystems in den Hochofen- betrieben bei drei verschiedenen Hüttenwerken Ober- schlesiens“ *) festgestellt werden sollte, steigerte sich da- durch die Lohnsumme einschl. der Soziallasten um 15,2 %,, 16,9% und 19,7 °%. Diese Gegenüberstellung veranschau- licht, wie verschieden sich die Arbeitszeitveränderung in den Hochofenbetrieben ausgewirkt hat. Daraus exakte Schlüsse auf den Zusammenhang von Arbeitszeit und Pro- duktivität zu ziehen, ist nicht möglich; es kann lediglich der Vermutung stattgegeben werden, daß diese Verschieden- heiten bei ungefähr gleicher Betriebsgröße der drei Hoch- ofenbetriebe durch die jeweilige Beteiligung der „Hand- arbeit“ am Produktionsprozeß bedingt ist. Sollen solche Gegenüberstellungen derartiger Lohnquoten darüber hinaus für Untersuchungen unserer Art von Wert sein, so muß eine ganz genaue Einsicht in die spezifischen Betriebs- ') Berechnet unter Heranziehung der Belegschaftsstatistik und bei einem Durchschnittslohn, dessen Höhe von der Betriebsleitung selbst für diesen Zweck veranschlagt wurde. ?) Hochofenbetrieb, Kraftanlage, Gasreinigung mit Gasgeneratoren. : 3) Den Lohnmehraufwand für den Hochofenbetrieb allein festzu- stellen war infolge seiner Einordnung in diese Betriebsgruppe nicht möglich. *) Nach persönlichen Angaben. x