A. Geschichte des Tabats. Der Beginn des Ta bakverbrauchs als G e nu ß - mittel liegt Jahrhunderte zurück. Nach Guropa gelangte die erste Nachricht vom Tabak durch Kolumbus, der 1402 die Einge- borenen von Guanahani zylinderförmige Rollen von Tabak- blättern, mit einem Maisblatt umwickelt, rauchen sah. Fra Ro- mano Pane, den Kolumbus auf Haiti zurückgelassen hatte, machte 1496 Mitteilungen über die Tabakpflanze an Petrus Martyr, und durch diesen gelangte sie 1511 nach Europa. Die Eingeborenen auf Haiti rauchten den Tabak als susammengerollte Blätter oder zerschnitten aus langen Röhren. Diese oder die Maisblattrollen, sollen Tabacos geheißen haben, nach anderen soll der Name Tabak von der Insel Tabago oder von der Pro- binz Tabasko in Mittelamerika herrühren. Gegen Ende des 16. Jahrhunderts war das Rauchen in Spa- nien, Portugal, England und Holland bekannt, und weltliche und geistliche Mächte eiferten vergebens gegen seine weitere Verbrei- terung. 1622 brachten englische und holländische Truppen das Tabakrauchen nach dem Rhein und Main, von wo es durch . den [r:!ttGithtit Krieg (1618-1648) bald in andere Teile Deutsch- ands gelangte. 1660 soll der Tabak zuerst in Deutschland und zwar bei Wa- sungen (Sachsen-Meiningen) regelrecht angebaut worden sein, " Va drt Tahctgciuß tig tus e ctnche qrmtht waren: stellt, wurde der Tabak frühzeitig Gegenstand der Besteue- r u n g. Der um Geld verlegene Karl I. von En g l an d machte hiermit den Anfang. In Preußen wurde 1819 eine Abgabe von 1 Taler auf den Zentner Tabak gelegt. An Stelle dieser Ge - w i c ts st euer, die vielfach hinterzogen worden war, trat am 29. März 1828 eine nach der Ertragsfähigkeit der Grundstücke dögestufte F l äche u st e u e r. Diese Art der Besteuerung ~ je- doch mit einem einheitlichen Sabe –~ wurde auch beibehalten, als eine gemeinsame Tabaksteuer für alle dem Bollverein ange- hörigen Staaten durch Gesetz vom 26. Mai 1868 eingeführt wurde. Die Besteuerung nach der bebauten Fläche birgt jedoch eine Härte für die Vesißer wenig ertragreicher Grundstücke in sich. Unter diesem Gesichtspunkte kam das Tabaksteuergeses vom 16. J u li 1879 zustande, in dem die Fläch ensteuer mit 4,5 Pf. für 1 qm nur für Grundstücke mit weniger als 4 Ar beibehalten