— SS — jeweiligen steuerlichen Leistungen heranziehen wolle, die dort obwaltenden Ertragskräfte kennen müsse, um nicht fehl zu gehen. Es ist außerordentlich interessant, bei ‚den Ka- meralisten gelegentlich Ausführungen über gewerbliche Kal- kulationen nicht zur Belehrung der Gewerbetreibenden son- dern nur zum Zwecke der Steuerveranlagung anzutreffen. Die klare Herausarbeitung dieser Dreiteilung ist nun aber nicht von Anfang an vorhanden gewesen. Zwar bewegten sich die Gedankengänge der Kamera- listen immer, wenn auch mit verschiedenem Schwergewicht, auf diesen drei Gebieten, und die Benennung der Hallenser Professur bringt dies ja auch deutlich zum Ausdruck. Während aber noch bei dem ersten Akademiker Gasser Oekonomisches und Polizeyliches, d. h. also Privatwirt- schaftliches und Wirtschaftspolitisches ungegliedert neben- einander steht, ist es erst sein Frankfurter Kollege Dithmar gewesen, der die Dreigliederung klar begründet und in seiner „Einleitung“ streng durchgeführt hat. Diese Systematik bildet die erste Frucht der akademi- schen Pflege. Von nun an wird die Dreigliederung nicht mehr ver- lassen. Ja, sie ist sogar für die durch Karl Rau später vorgenommene Gliederung der Nationalökonomie vorbild- lich geworden. Auch diese zeigt bis auf den heutigen Tag eine Dreiteilung, und die Stellung der Finanzwissenschaft dort als drittes Glied, die sich nur in Deutschland so durchgesetzt hat, ist unmittelbare Folge der alten Kameral- gliederung. Die Frage der Dreiteilung ist nun aber noch aus einem anderen Grunde bedeutsam. Sie beweist, daß die in der späteren deutschen National- Ökonomie üblich gewordene abfällige Beurteilung der Ka- meralisten als reine Regalisten bezw, Fiskalisten oder als reine Privatökonomen bezw. Technologen nicht richtig sein kann.