— T— nach den‘ Gebieten der Land- und Forstwirtschaft mit ihren Nebengewerben. Dies muß als eine notwendige Folge des Uebergangs an die Hochschulen angesehen werden. Während für die alten Kameralisten die Propagierung der Merkantilidee und damit die privatökonomischen Fragen des Handels, des Kredites, der Banken, der Wechselkurse im Mittelpunkt standen, tritt jetzt die Frage der Beamten- vorbildung und deren Unterrichtsziele in den Vordergrund. Schon Friedrich Wilhelm I. hatte bei Begründung der Pro- fessur deutlich betont, daß die „Anfänger und jungen Leute“ eine gute Unterweisung in ökonomischen Dingen erhalten sollten, da er mit der juristischen Ausbildung unzufrieden war. Sie sollten, wie Gasser nachher schrieb, nicht wie ABC-Schützen im Amte anfangen müssen. Die Beamten, die vorzubilden waren, waren nun aber in besonderem Maße für die Domänen und die Rentheyämter bestimmt, und für beide Fälle war wegen der Bewirtschaf- tung oder der Besteuerung die Landökonomie der wichtigste privatökonomische Lehrgegenstand. Die Verschiebung nach dieser Seite ist daher fast eine Selbstverständlichkeit. Mit dieser Verlagerung hängt es auch z. T. zusammen, daß nach der Auflösung der Kameralistik die land- und forstwirtschaftliche Privatökonomie ein akademisches Lehr- fach geblieben ist, während die merkantile als die weniger gepflegte und für ‘das Beamtentum wenigstens unmittelbar weniger erforderliche mit dem Zusammenbruch der Kameral- wissenschaften als akademisches Lehrfach für etwa 70 Jahre heimatlos werden mußte. ' Mit der Frage des Unterrichtsbetriebes scheint auch noch eine zweite Entwicklungsreihe im Zusammenhang zu stehen, und zwar das Vordringen des technologischen Ele- mentes innerhalb der einzelnen Privatökonomien, Die akademischen Lehrer ‚mußten ihren Zöglingen aus den einzelnen Privatökonomien Stoff darbieten, und sie nah- men ihn zunächst, wo sie ihn fanden. In