Wenn später Jung (-Stilling) die Idee einer „allg e- meinen“ Gewerbs- und Haushaltungswissen- schaft vertritt, wenn der Jenenser Kameralist Schulze aus Gävernitz, der Großvater des bekannten Freiburger Ge- lehrten, 1826 in seinem Kameralsystem eine allgemeine Privatwirtschaftslehre vorsieht, und wenn Rau und Baumstarck 1823 und 1835 darüber hinaus ihrem gesamten ökonomischen System eine allgemeine Wirtschafts- lehre voranstellen wollen, so greifen sie formell und ma- teriell durchaus auf Zincke zurück. Fruchtbringender als diese allgemeine Idee war für die in Frage stehende Systematik aber die besondere, die als zentrales Problem aller Wirtschaften, der öffentlichen so- wohl wie der privaten, die Erlangung, Erhaltung und Nutzung des Vermögens, sowie die Einkünfte- verwendung erkannte und dabei im Rechnungswesen einschließlich der Voranschläge das wichtigste Mittel für die Vermögenserhaltung sah. ; Diese Idee, die Zincke selbst nur für die Landwirt- schaft und die öffentliche Wirtschaft im einzelnen durch- geführt hat, ist für die Betrachtung aller späteren Kamera- listen wiederum vorbildlich geworden. ‚ Wenn z. B. nach der Entdeckung der Theorie vom Volksvermögen durch Adam Smith der Kameralist Schmalz die gesamte ökonomische Wissenschaft trennt in die G e- werbskunde, das ist die Lehre vom Vermögen und Ein- kommen des Einzelnen, und die politische Oeko- nomie, deren Hauptteil durch die Lehre von der Bildung des Gesamtvermögens und -einkommens dar- gestellt wird, so findet die Zinckesche Idee darin ihre Krö- nung. Ebenso bildet diese Idee den Hauptinhalt der sog. Haushaltungslehre der späteren Kameralisten und der Be- triebslehre Baumstarcks. Daneben zeigt Zincke aber auch in der weiteren Durch- gliederung seiner Landwirtschaftslehre klare systematische Gedankengänge. Die Einteilung in: Objekt der Geschäfte, 13