n— VAL lich sei, so gilt dieses Urteil in entsprechender Umformung auch für die anderen Privatökonomien. Daß der Verfall im Anzug war, das zeigt deutlich die Tatsache des Uebergangs der privatökonomischen Forschung auf nichtakademische Fachmänner gegen die Jahrhundert- wende. In der Landwirtschaft ersteht Albrecht von Thaer, in der Forstwirtschaft nehmen Hartig und Cotta, in der kauf- männischen Betriebslehre Leuchs, May und Büsch die Füh- rung in die Hand. Man muß sich diese um die Jahrhundertwende auf- tretenden privatökonomischen Spezialforschungen einmal an- sehen und in Vergleich setzen mit einem rein kameralisti- schen Buch, wie etwa den Grundsätzen der bürgerlichen Wirtschaft und Haushaltung von Merrem, 1817, um die Unhaltbarkeit des Kameralsystems deutlich zu erkennen. Es ist ein bemerkenswertes Zusammentreffen, daß sämt- liche Auflösungsursachen, wie das Eindringen der Lehren von Adam Smith, das Notwendigwerden der privatökono- mischen Einzelforschung und der Verfall der Merkantilidee fast zu gleicher Zeit mit voller Kraft wirksam werden und den Kameralismus zu Fall bringen. Es bedeutet dies im letzten Grunde nichts anderes, als daß der Kameralismus als echtes Kind seiner Zeit mit dieser Zeit zu Grabe getragen wird. Die Zeit der Merkantilidee war ebenso vorbei wie die Zeit der unkritischen Betrachtung der Erscheinungswelt und die Zeit, da das Wissen ausgedehntester Gebiete sich in einer Person noch vereinigen konnte. Bevor wir nunmehr die Brücke von dieser Vergangen- heit zur Gegenwart schlagen, ist es erforderlich, noch einen Blick auf die Hinterlassenschaft der Kameralwissenschaf- ten für die Betriebswirtschaftslehre zu werfen. Soweit ich heute sehe, kommen hier drei verschiedene Erbmassen in Frage, 18 VI