beachtlichen Außenhandel auch Industrie oder Landwirtsschaft, oder, wie in Deutschland, beide zusammen wirtschaftliche Be- deutung besitzen. o Im deutschen Reiche standen aber vor allem die Menge der Zollstätten und -tarife und die dadurch verursachten unzäh- ligen Zollplackereien einer freieren wirtschaftlichen Entwick- lung im Wege. Nach manchem mißlungenen Anlauf und einigen kleineren Verbesserungen gelangen erst im Anfange des vorigen Jahrhunderts einige entscheidende Schritte vor- wärts: Kurz nacheinander hoben Bayern, Württemberg, Baden und dann im Jahre 1818 auch Preußen ihre sämtlichen Bin- nenzölle auf und belegten fortan nur noch solche Waren mit Zoll, die über ihre politischen Außengrenzen eingeführt wur- den. Anlaß zur Zollerhebung war also von nun an nur noch die Verbringung einer Ware über die Gebietsgrenze, und nicht mehr, wie beim Binnenzoll, über irgendeine Linie innerhalb des Gebietes. Gleichzeitig schuf jeder dieser Staaten einen einheitlichen Zolltarif für sein gesamtes Gebiet. Obgleich ihnen mehrere andere Staaten darin folgten, mußten auch diese Neuerungen doch solange unzulänglich bleiben, als noch jeder der deutschen Einzelstaaten seine eigene Zollgrenze und seinen besonderen Zolltarif beibehielt. In dem Streben, auch hier Abhilfe zu schaffen, begannen einzelne größere Staaten, sich zu vereinigen, wenn auch nicht politisch, so doch zollrecht- lich, und eine gemeinsame Zollgrenze und gleiche Tarife fest- zusetzen. Die ersten derartigen Zollvereinigungsverträge schlossen im Jahre 1828 Bayern mit Württemberg und Preußen mit Hessen. Der hier ins Leben getretene Gedanke breitete sich wirksam aus, weitere Vereinigungen wurden ge- schlossen, und nach endlosen Mühsalen und Verhandlungen kam fünf Jahre später ein umfassender Zollvereinigungs- vertrag zustande, der unter dem Namen ,,Deutscher Zoll- verein“ als der erste sichtbare und wirksame Vorläufer der späteren Reichseinheit in der Geschichte berühmt geworden ist. Auf preußischer Seite haben sich um Vorbereitung und Zu- standekommen dieses Erfolges vor allem die großen Finanz- männer Motz und Magßen verdient gemacht. In der Silvester- nacht zum Jahre 1854 fielen die Zollschranken zwischen Preu- ßen, Bayern, Württemberg, Sachsen, beiden Hessen und den Staaten, die zum bisherigen thüringischen Zollverein gehörten. Kurz darauf traten Baden und verschiedene andere Staaten bei, und im Jahre 1835 war Deutschland mit Ausnahme