es: 1|I2 5 § 2. Der Zoll als Gegenstand der Handelspolitik. Die Zoll- und Handelspolitik unter dem ersten Kanzler des Reiches war zunächst im wesentlichen freihändlerisch ein- gestellt, wandte sich aber gegen Ende der siebziger Jahre mehr dem Gedanken des Schutzzolles zu. Es folgte dann unter der Kanzlerschaft Caprivis eine grundsätzlich freihändlerisch und weiter unter der Bülows eine schutzzöllnerisch eingestellte Handelspolitik. Letztere fand ihren Niederschlag in dem Z o l 1- tarif g esetz von 1902 nebst Zolltarif. Dann durchschnitt der Weltkrieg jäh die stetige wirtschaftspolitissche Entwicklung. Die Handelsverträge zwischen den nunmehr feindlichen Staaten wurden wirkungslos, der riesenhaft ver- stärkte Rohstoff- und Lebensmittelbedarf Deutschlands wäh- rend des Krieges führte zu Zollbefreiungen für lebensnot- wendige Waren, und die wirtschaftliche Not nach dem Kriege wirkte sich im Zolltarif in derselben Richtung aus. Eine selb- ständige Handelspolitik des Reiches war in den ersten Jahren nach Kriegsende durch den Versailler Vertrag ausgeschlossen, der den Feindstaaten das Recht der Meistbegünstigung in Deutschland ohne Gegenseitigkeit verlieh und den Abschluß von Handelsverträgen zwischen dem Reiche und anderen Staaten bis zum 10. Januar 1925 verbot. Erst seit Ablauf dieser Frist hat Deutschland seine außenwirtschaftliche Hand- lungsfähigkeit wiedererlangt, die freilich durch seine wirt- schaftliche und politische Schwächung und Abhängigkeit fühl- bar eingeschränkt ist. Seitdem hat es mannigfache neue Ver- handlungen angebahnt, die inzwischen zum Abschluß von Handelsverträgen mit den meisten in Frage kommenden Staaten geführt haben. Handelsv ertr ä g e sind Vereinbarungen, durch die zwei oder auch mehrere Staaten ihre friedlichen Beziehungen Ut Aut L Gum M Ltr Zu! t .rut! tut W eu ut. FU ra: ( , auf Belebung des Warenaustausches zwischen den Vertrags- staaten abzielen. Der Anlaß zu Verhandlungen über diesen Punkt ist meist der, daß jeder Staat den Waren, die bei ihm in einer den Inlandsverbrauch übersteigenden Menge erzeugt werden, in dem anderen Staate ein Absatzgebiet öffnen möchte, das bisher durch hohe Zölle unzugänglich oder doch stark be-