den Schutz der Menschen, wie z. B. das Verbot der Einfuhr von Phosphorzündwaren, von getragenen Kleidern, Wäsche und Lumpen aus seuchenverdächtigen Ländern, von Fleischkonserven und Würsten, von sonstigem Fleisch, das nicht den Anforderungen des Fleischbeschaugesetzes entspricht, von unzulässig zu- sammengesetzten Weinen u. dergl., oder den Schutz der Tiere, wie die Verbote der Einfuhr von einigen Haustiergattungen aus solchen Ländern oder Länderteilen, in denen eine ansteckende Seuche y! htt! Tieren der betreffenden Gattung herrscht, oder endlich den Schutz der Nutzpflanzen, die vor ausländischen Schädlingen (Koloradokäfer, San-José-Schildlaus, Reblaus) oder vor Krankheiten (z. B. Kartoffelkrebs) bewahrt bleiben sollen, e) gegen die S itrlichke it, z. B. das Verbot der Einfuhr bestimmter ausländischer Zeitschriften auf Grund des Presssegesetzes, d) gegen das A u f k- o m m en v on Reichs - einnahmen aus dem Süßstoffgesetz und dem Spiel- kartensteuergesetz. Daher ist die Einfuhr von Süßstoff (zugleich zum Schutze der deutschen Zuckerindutstrie) und von unvollständigen Kartenspielen verboten. I. Die andere große Gruppe von Verboten beruht auf wirtschaftlichen Erwäg ung en und ist veranlaßt worden zunächst durch den Lebensmittel- und Rohstoffmangel im RUriege und dann durch die Erschütterungen der deutschen Wirtschaft und Währung nach dem Weltkriege. Ihre Absicht geht auf Verhinderung wirtschaftlich unerwünschter Ein- oder Ausfuhr bestimmter Waren. Die Einfuhr verbot e dieser Art verfolgten und ver- folgen denselben Zweck, dem sonst Schutzzölle zu dienen be- stimmt sind, also den des Schutzes der heimischen Erzeugung und ferner in unmittelbarem Zusammenhange damit den – jetzt überholten – Zweck der Stützung der abgleitenden deut- schen Währung. Es hatte sich als notwendig erwiesen, schärfer auf den Außenhandel einzuwirken, als es durch die An- spannung der Zölle, und sei sie noch so stark, erreicht werden kann, um das Abströmen deutschen Geldes in das Ausland für mehr oder weniger entbehrliche Waren zu verhüten, da 2 E