Umgekehrt aber kann die Zollpflichtigkeit auch unter- gehen, ehe überhaupt eine persönliche Zollschuld entstanden ist, und zwar im Halle der Wiederaus fuhr und dem des Unter g ange s der Sache vor der Verzollung. § 8. Die Ermittelung der Höhe des Zollbetrages. a) Die Erhebung s maß st ä b e. Bisher war Gegenstand der Erörterung die Frage, von welchen Umständen es abhängt, ob eine einzelne Ware über- haupt zollpflichtig wird. Steht es nun im Einzelfalle fest, daß ihre dingliche Zollpflichtigkeit eingetreten ist, so ergibt sich als nächste Frage: W i e h o ch ist der Zoll für diese Ware ? Den „Erhebungsmaßstab, nach welchen Sätzen der Zoll zu entrichten ist“, bestimmt 8 9 V.Z.G., der im ersten Absatz sagt: „Die Erhebung des Zolles geschieht nach Gewicht, nach Maß, nach Stückzahl oder nach dem Werte“. Die einzelnen Bestimmungen hierzu enthalten die Vorschriften des Zoll- tarifrechts, vor allem das Zolltarifgesetz nebst dem Zolltarif und dem amtlichen Warenverzeichnis mit seinen Vorbemerkun- gen und ferner Teil III der Anleitung für die Zollabfertigung 7- Anl. f. d. Zabf. . Ob td: ev ihrer Gattung nach einem Zoll untetliegt, und welcher Zollsatz alsdann in Frage kommt, bestimmt der Zolltarif. Um ihn im Einzelfalle richtig lesen und anwenden zu können, bedarf oft es langjähriger Erfahrung und ausgedehnter Kenntnisse in der Warenkunde. Da aber die Anwendung des Zolltarifes im wesentlichen in das Gebiet der Zolltechnik und nicht des Zollrechtes gehört, und da außerdem der Stoff un- erschöpflich umfangreich ist, ist hier nicht der Ort zu seiner eingehenderen Darstellung. Die folgenden Bemerkungen mögen einen ersten kurzen Überblick vermitteln. ; Der heutige Zolltarif ist als Anlage des Zoll- tarifgessetzes vom 25. 12. 1902 veröffentlicht worden. Die einzelnen Warengattungen sind darin in 19 Abschnitten unter insgesamt 946 Earifnummern (T.Ur.) nach ihrer wirtschaft- lichen Zusammengehörigkeit angeordnet. Diese tabellenartige Aufeinanderfolge der einzelnen Warengattungen mit teilweise reichhaltigen Unterabteilungen innerhalb der einzelnen Tarif- nummern heißt das Tarif- oder W ar en sch ema. Hinter jeder Warengattung ist der für sie geltende Zoll s a tz in Reichsmark angegeben, und zwar für eine bestimmte Ein- Z