durch erzielten Erfolge unverhältnismäßig hoch wären, wird die Grenze in Form eines ständigen Str e i f di en st e s der Grenzaufsichtsbeamten bewacht. Längs der ganzen deutschen Zollgrenze stehen in wechselndem, von den örtlichen Verhält- nissen abhängigem Abstande voneinander P o steng e bäude, in denen die Beamten der betreffenden Zo ll auf s icht s - ste Il e mit ihren Familien wohnen und von denen aus sie den Streifdienst in dem ihnen zur Bewachung zugeteilten Grenzabschnitte entweder einzeln oder zu mehreren versehen. Wenn dieser Dienst seinen Zweck erfüllen soll, so müssen Zeit und Weg jeder einzelnen Streife bis zu ihrer Ausführung ge- heim bleiben, da die Schmuggler bei dieser Art der Grenz- bewachung weniger durch tatsächliche Behinderung als durch die Furcht vor Überraschungen von ihrer Tätigkeit abgehalten werden sollen. Die Beamten erfahren daher selber Zeit und Weg jeder Streife erst kurz vorher und dazu in einer Form, die Außenstehenden unverständlich wäre, selbst wenn sie auf irgendeine Weise in den Besitz des Dienstplanes gelangten. Diese Pläne arbeitet der Bezirk sz oll in p ek tor aus, dem mehrere Zollaufsichtsstellen unterstehen, und der hierbei zu beachten hat, daß seine Grenzaufsichtsbeamten jede sschäd- liche Gleichförmigkeit bei dem Streifdienst vermeiden, daß sich eine verständnisvolle Zusammenarbeit der verschiedenen Posten untereinander ergibt und schließlich, daß die Tätigkeit seiner Posten und der Flügelposten der Nachbarinspektionen ineinan- dergreift. Auf diese Weise wird eine dauernde bewegliche und in sich zusammenhängende Aufsicht über die Zollgrenze er- reicht. Davon, daß der Dienstplan vorschriftsmäßig verwirk- licht wird, überzeugt sich der Bezirkszollinspektor fortgesetzt, indem er selbst wiederum die Tätigkeit der Aufsichtsbeamten häufig und überraschend prüft. Da die Grenzaufsicht weder bei Tage noch bei Nacht, weder im Sommer noch im Winter und bei keinem Wetter abreißen darf, sind die Anforderungen schwer, die dieser Dienst an die Grenzaufsichtsbeamten und den Bezirkszollinspektor stellt, selbst dort, wo nur wenig Schmug- gel über die nach einem alten Zöllnerausdruck so genannte „grüne Grenze“ betrieben wird, d. h. über die Landgrenze zwischen den Zollstraßen. Zum Kriege im Frieden aber wird der Dienst dort, wo straff zusammengeschlossene Banden ver- wegener bewaffneter Schmuggler ihr Handwerk treiben, das sich oft in einzelnen Familien als Lebensberuf forterbt. Bei Zusammenstößen mit diesem Feinde, der auch heute noch lebt